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Neusprech: Beschäftigung

Von epikur | Zeitgeist Blog

»Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers«

- Sozialgesetzbuch 4, Paragraph 7, Absatz 1

Der Begriff »Beschäftigung« ist im deutschen in zweifacher Hinsicht inhaltlich besetzt. Die erste Definition gibt an, dass ein Mensch eine körperliche oder geistige Tätigkeit vollführt: sich-mit-etwas-beschäftigen.

Als Gegensatz zur sog. Langeweile, des vermeintlich nicht aktiv-seins. Die zweite Definition ist eine Gleichsetzung mit dem Begriff der »Lohnarbeit«: als »beschäftigt« und »Beschäftigter« in Deutschland gilt, wer einer Lohnarbeit nachgeht.

Unterschieden wird in der Regel zwischen Vollbeschäftigung und geringfügiger Beschäftigung. Die Differenzierung beider Begriffe macht nur die Höhe der Entlohnung aus. Geringfügig ist eben das, wofür wenig bezahlt wird. Ehrenamtliche Arbeit fällt nicht unter den Begriff Beschäftigung, da hierfür kein Lohn bezahlt wird.

Die semantische Verschmelzung von körperlich-geistiger Aktivität und der Lohnarbeit im Begriff »Beschäftigung« endet im Arbeitsfetischismus. Demnach sind Menschen, die keiner Lohnarbeit nachgehen, auch nicht körperlich-geistig aktiv – sie sind nicht beschäftigt, nicht-aktiv, sondern »hängen rum«.

So propagiert das die inhaltliche Besetzung des Terminus. Durch diese Sprachmanipulation wird ein Denken forciert, das alleine die Lohnarbeit ein menschliches aktiv-sein zulässt.

»Die Beschäftigung in einer Volkswirtschaft ist im Falle eines ausreichenden Arbeitskräfteangebots das Ergebnis der Nachfrage von Unternehmen«

- Lexikon der »Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft« (INSM)

Quelle: Zeitgeist Blog

Die Veröffentlichung wurde von “Zeitgeist Blog” genehmigt. Dankeschön !

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