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Der Krieg in Afghanistan frisst die Demokratie in Deutschland

Dienstag, 10. November 2009-15:51 -|- Eingestellt von: |

090211-M-6058R-015 von isafmediaJochen Hoff | Duckhome

Bun­des­wehr­oberst Georg Klein hat in Afgha­nistan offen­sicht­lich Mist gebaut, als er den Angriff auf zwei geka­perte Tank­züge befahl und 142 Men­schen, im wesent­li­chen Zivi­listen, töten ließ. Das haben bisher so ziem­lich alle bis auf den neuen Ver­tei­di­gungs­mi­nister Gut­ten­berg kapiert.

Die Folge ist, das es nach deut­schen Gesetzen eine Ermitt­lung durch die zustän­dige Staats­an­walt­schaft gibt, die auch Anklage erheben kann.
Bisher war das unpro­ble­ma­tisch, da sich deut­sche Sol­daten im wesent­li­chen an ihrem Standort /​Kaserne in Deutsch­land auf­hielten und damit auto­ma­tisch die dor­tige Staats­an­walt­schaft zuständig war. Bisher wurde bei ver­mut­li­chen Straf­taten von Bun­des­wehr­sol­daten im Aus­lands­ein­satz ein­fach nach dem glei­chen Prinzip ver­fahren und die am hei­mat­li­chen Standort zustän­dige Staats­an­walt­schaft war zuständig.

Die Staats­an­walt­schaft Dresden, die ja unter anderem schon durch ihre selt­same Ermitt­lungs­ar­beit im Sach­sen­sumpf nicht unum­stritten ist, hat nun diese gute Rechts­tra­di­tion durch­bro­chen und erklärt sich für nicht zuständig, da es sich um einen bewaff­neten Kon­flikt han­dele, der nicht nach deut­schen Straf­recht, son­dern nach völ­ker­recht­li­chen Maß­stäben zu beur­teilen sei und die Zustän­dig­keit des­halb in Karls­ruhe bei der Bun­des­an­walt­schaft liege.

Eine Abgabe des Falles an die Bun­des­an­walt­schaft bedeutet aber auf jeden Fall die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens, weil die Bun­des­an­walt­schaft sich ledig­lich als Orga­ni­sa­tion zur Ver­fol­gung von angeb­li­chen Ter­ro­risten und linken Grup­pie­rungen sieht und kei­nerlei Inter­esse an der Bekämp­fung von Kri­mi­na­lität, Regie­rungs­kri­mi­na­lität und mili­tä­ri­schen Ver­bre­chen hat. Erwar­tungs­gemäß dann auch die erste Bewer­tung aus der Bundersanwaltschaft:

Nach vor­läu­figer Bewer­tung der Erkennt­nisse aus all­ge­mein zugäng­li­chen Quellen ergeben sich bisher keine tat­säch­li­chen Anhalts­punkte für das Vor­liegen einer Straftat deut­scher Sol­daten nach dem Völkerstrafgesetzbuch

Um es noch einmal deut­lich zu machen. Oberst Klein hat 142 Men­schen töten lassen, die sich um zwei fest gefah­rene Tank­laster ver­sam­melt hatten, um Benzin zu stehlen. Ben­zin­dieb­stahl mit dem Tod zu beant­worten, ist schlicht und ergrei­fend ein Ver­bre­chen. Natür­lich ist für die Bun­des­an­walt­schaft, die ja ständig von mus­li­mi­schen Ter­ro­risten faselt, ein toter Afghane ver­mut­lich kein Mensch und schon gar nicht schüt­zens­wert. Des­halb ist auch der Spruch, dass man sich noch mit dem Nato­be­richt beschäf­tigen werde, eine reine Schutz­be­haup­tung und die Ein­stel­lung bereits beschlos­sene Sache.

Das ist aber genau das, was der Bun­des­wehr­ge­ne­ral­in­spek­teur Harald Kujat von Anfang an gefor­dert hat, weil er zu recht argu­men­tiert, dass eine Anklage gegen Oberst Klein, jeden anderen Befehls­haber dazu bringen würde, solch unmensch­liche Befehle nicht mehr zu geben und somit diese Art der Kriegs­füh­rung unmög­lich machen würde. Kujat ist für ein fröh­li­ches und beden­ken­loses wei­ter­morden. Man kann eine solche Hal­tung haben, gehört dann aber nicht in eine demo­kra­ti­sche Armee.

Die schmut­zige FDP geht gleich noch einen Schritt weiter. Sie for­dert ja nicht nur eine Berufs­armee, die sich viel leichter gegen die eigene Bevöl­ke­rung ein­setzen lässt, son­dern will nun auch in der Hor­nis­sen­ko­ali­tion eine eigene Mili­tär­ge­richts­bar­keit schaffen, wie der Par­la­men­ta­ri­sche Geschäfts­führer der FDP-​Fraktion, Jörg van Essen, mit­teilte. Van Essen und die FDP führen Deutsch­land damit zurück in glor­reiche Zeiten.

Min­des­tens 22.000 Men­schen wurden von der NS-​Militärjustiz hin­ge­richtet. Zum Schluss gab es sogar flie­gende Kriegs­ge­richte und der mör­de­ri­sche Kriegs­richter Fil­binger, der ja auch lange Zeit CDU-​Ministerpräsident in Baden-​Württemberg war, lies sogar in Gefan­gen­schaft den Matrosen Walter Gröger hin­richten und grün­dete das ultra­rechte Stu­di­en­zen­trum Wei­kers­dorf in dem heute der schwarz­braune rechte Rand der Union ver­sam­melt ist.

Van Essen möchte solche Son­der­ge­richte wieder ein­führen, die Deutsch­land nach dem zweiten Welt­krieg sehr bewusst abge­schafft hatte. So lassen sich dann auch leichter Deser­teure und Wehr­dienst­ver­weiger still­schwei­gend und unter Aus­schluss der Öffent­lich­keit ver­ur­teilen und es kann dafür gesorgt werden, dass nie­mand mehr einen Befehl in Frage stellt, was das Morden viel ein­fa­cher macht. Das ist die libe­rale FDP.

Ver­mut­lich wird die FDP auch wieder eigene Mili­tär­ge­fäng­nisse und Straf­lager ein­führen und sicher­lich hat sie auch schon Pläne für eine eigen­stän­dige Gerichts­bar­keit gegen Arbeits­lose, Hartz IV– oder Sozi­al­hil­fe­emp­fänger. Es ist höchste Zeit der ver­kommen FDP ihre Grenzen auf­zu­zeigen. Dieses Land gehört nicht den Neo­li­be­ralen und auch nicht den neuen Faschisten, die schon jetzt nicht mehr mit dem Begriff Wirt­schafts­fa­schismus zu fassen sind.

Quelle: Netz­werk­partner Duck­home

Quelle Bild: von isaf­media via Flickr CC Lizenz

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