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090211-M-6058R-015 von isafmediaJochen Hoff | Duckhome

Bundeswehroberst Georg Klein hat in Afghanistan offensichtlich Mist gebaut, als er den Angriff auf zwei gekaperte Tankzüge befahl und 142 Menschen, im wesentlichen Zivilisten, töten ließ. Das haben bisher so ziemlich alle bis auf den neuen Verteidigungsminister Guttenberg kapiert.

Die Folge ist, das es nach deutschen Gesetzen eine Ermittlung durch die zuständige Staatsanwaltschaft gibt, die auch Anklage erheben kann.
Bisher war das unproblematisch, da sich deutsche Soldaten im wesentlichen an ihrem Standort / Kaserne in Deutschland aufhielten und damit automatisch die dortige Staatsanwaltschaft zuständig war. Bisher wurde bei vermutlichen Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz einfach nach dem gleichen Prinzip verfahren und die am heimatlichen Standort zuständige Staatsanwaltschaft war zuständig.

Die Staatsanwaltschaft Dresden, die ja unter anderem schon durch ihre seltsame Ermittlungsarbeit im Sachsensumpf nicht unumstritten ist, hat nun diese gute Rechtstradition durchbrochen und erklärt sich für nicht zuständig, da es sich um einen bewaffneten Konflikt handele, der nicht nach deutschen Strafrecht, sondern nach völkerrechtlichen Maßstäben zu beurteilen sei und die Zuständigkeit deshalb in Karlsruhe bei der Bundesanwaltschaft liege.

Eine Abgabe des Falles an die Bundesanwaltschaft bedeutet aber auf jeden Fall die Einstellung des Verfahrens, weil die Bundesanwaltschaft sich lediglich als Organisation zur Verfolgung von angeblichen Terroristen und linken Gruppierungen sieht und keinerlei Interesse an der Bekämpfung von Kriminalität, Regierungskriminalität und militärischen Verbrechen hat. Erwartungsgemäß dann auch die erste Bewertung aus der Bundersanwaltschaft:

Nach vorläufiger Bewertung der Erkenntnisse aus allgemein zugänglichen Quellen ergeben sich bisher keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat deutscher Soldaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch

Um es noch einmal deutlich zu machen. Oberst Klein hat 142 Menschen töten lassen, die sich um zwei fest gefahrene Tanklaster versammelt hatten, um Benzin zu stehlen. Benzindiebstahl mit dem Tod zu beantworten, ist schlicht und ergreifend ein Verbrechen. Natürlich ist für die Bundesanwaltschaft, die ja ständig von muslimischen Terroristen faselt, ein toter Afghane vermutlich kein Mensch und schon gar nicht schützenswert. Deshalb ist auch der Spruch, dass man sich noch mit dem Natobericht beschäftigen werde, eine reine Schutzbehauptung und die Einstellung bereits beschlossene Sache.

Das ist aber genau das, was der Bundeswehrgeneralinspekteur Harald Kujat von Anfang an gefordert hat, weil er zu recht argumentiert, dass eine Anklage gegen Oberst Klein, jeden anderen Befehlshaber dazu bringen würde, solch unmenschliche Befehle nicht mehr zu geben und somit diese Art der Kriegsführung unmöglich machen würde. Kujat ist für ein fröhliches und bedenkenloses weitermorden. Man kann eine solche Haltung haben, gehört dann aber nicht in eine demokratische Armee.

Die schmutzige FDP geht gleich noch einen Schritt weiter. Sie fordert ja nicht nur eine Berufsarmee, die sich viel leichter gegen die eigene Bevölkerung einsetzen lässt, sondern will nun auch in der Hornissenkoalition eine eigene Militärgerichtsbarkeit schaffen, wie der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, mitteilte. Van Essen und die FDP führen Deutschland damit zurück in glorreiche Zeiten.

Mindestens 22.000 Menschen wurden von der NS-Militärjustiz hingerichtet. Zum Schluss gab es sogar fliegende Kriegsgerichte und der mörderische Kriegsrichter Filbinger, der ja auch lange Zeit CDU-Ministerpräsident in Baden-Württemberg war, lies sogar in Gefangenschaft den Matrosen Walter Gröger hinrichten und gründete das ultrarechte Studienzentrum Weikersdorf in dem heute der schwarzbraune rechte Rand der Union versammelt ist.

Van Essen möchte solche Sondergerichte wieder einführen, die Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg sehr bewusst abgeschafft hatte. So lassen sich dann auch leichter Deserteure und Wehrdienstverweiger stillschweigend und unter Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilen und es kann dafür gesorgt werden, dass niemand mehr einen Befehl in Frage stellt, was das Morden viel einfacher macht. Das ist die liberale FDP.

Vermutlich wird die FDP auch wieder eigene Militärgefängnisse und Straflager einführen und sicherlich hat sie auch schon Pläne für eine eigenständige Gerichtsbarkeit gegen Arbeitslose, Hartz IV- oder Sozialhilfeempfänger. Es ist höchste Zeit der verkommen FDP ihre Grenzen aufzuzeigen. Dieses Land gehört nicht den Neoliberalen und auch nicht den neuen Faschisten, die schon jetzt nicht mehr mit dem Begriff Wirtschaftsfaschismus zu fassen sind.

Quelle: Netzwerkpartner   Duckhome

Quelle Bild: von isafmedia via Flickr   CC Lizenz

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