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Kannegiesser und die Sozialversicherungsabgaben

Dienstag, 17. November 2009-16:29 -|- Eingestellt von: |

Jochen Hoff | Duckhome

Natür­lich gibt es sie, die Pro­fi­teure der Welt­wirt­schafts­krise. In Deutsch­land sind dies ein­deutig die Unter­nehmen. Kurz­ar­beit ver­hin­dert zwar scheinbar Arbeits­lo­sig­keit, bedeutet aber auch, dass die Kosten dafür von der All­ge­mein­heit getragen werden.

Die Unter­nehmen konnten so Leute halten und teil­weise mit den Gewerk­schaften erheb­liche Lohn­kür­zungen her­aus­han­deln. Alle um Arbeits­lo­sig­keit zu verhindern.

Die Hor­nis­sen­ko­ali­tion tut alles um den Unter­nehmen wei­tere Erleich­te­rung zu ver­schaffen. Die Kosten für die früher soli­da­ri­schen Ver­si­che­rungs­sys­teme sollen allein den Arbeit­neh­mern auf­ge­lastet und die Leis­tungen weit­ge­hend zusam­men­ge­stri­chen werden. Das macht Sinn. Das treibt den Gewinn. Das Kapital kann zufrieden sein, seine Wer­be­maß­nahme für die Hor­nissen haben reiche Früchte gebracht.

Aber das reicht den gie­rigen Kapi­ta­listen noch nicht. Sie bekommen den Hals ein­fach nicht voll, wie sie auch schon bei der letzten Blase gezeigt haben. Da die Kurz­ar­beit im Laufe des Jahres 2010 für die meisten Unter­nehmen aus­läuft, wollen sie ein neues Pro­gramm, dass diesmal von den Arbeit­neh­mern direkt bezahlt werden soll.

Martin Kan­ne­giesser, Chef von Gesamt­me­tall und der INSM, der schlimmsten Pro­pa­gan­da­schleuder gegen die Men­schen, die es seit dem Reichs­pro­pa­gan­da­mi­nis­te­rium gegeben hat, streckt seine gie­rigen Krallen noch weiter aus. Er möchte, die regu­läre Arbeits­zeit auf unter 30 Stunden absenken können, ohne dafür Lohn­aus­gleich zu bezahlen.

Aber selbst so ein Typ wie Kan­ne­giesser muss ein­sehen, dass die Leute davon nicht mehr leben können, also auch nicht dau­er­haft dazu bei­tragen können, dass er und seine Kumpel aus nied­rigen Löhnen und hohen Export­preisen ihre maß­losen und schmut­zigen Gewinne abgreifen.

Des­halb kommt er auf die tolld­reiste Idee, dass die Steu­er­zahler, für Leute die so auf eine pri­vate Kurz­ar­beit ohne Aus­gleich gesetzt wurden, die Sozi­al­ver­si­che­rungs­kosten über­nehmen sollen. Natür­lich auch die Arbeit­ge­ber­an­teile um Kan­ne­giesser und sein Pack noch rei­cher zu machen.

Kann­gies­sers Plan ist gran­dios. Die Arbeit­nehmer stehen zur Ver­fü­gung, aber die Arbeit­geber müssen sie nicht bezahlen. Steuern bezahlt das Kapital schon lange nur noch in Außen­nah­me­fällen und des­halb ist eine Erhö­hung der Belas­tung des Steu­er­zah­lers für diese Typen ohne Bedeu­tung. Wir haben den klas­si­schen Fall eines Selbstbüglers.

Der Arbeit­nehmer steht jeder­zeit bereit, bekommt weniger Lohn, kann jeder­zeit zu Über­stunden her­an­ge­zogen werden und muss die Kosten für die Sozi­al­ver­si­che­rung aus seinen Steuern bezahlen, selbst­ver­ständ­lich mit dem Arbeit­ge­ber­an­teil. Eine gran­diose Lohn­skla­verei und die blöden, längst gekauften Gewerk­schaften werden mit­ma­chen und haben ja bereits erklärt zusätz­lich auf Lohn­er­hö­hungen zu verzichten.

Man muss es ganz klar sagen. Die Gewerk­schaften ver­treten schon lange nicht mehr die Inter­essen der Arbeit­nehmer, die Inter­essen der Arbeits­losen haben sie längst ver­gessen, aber für das Wohl des Kapi­tals fühlen sie sich sehr zuständig. Mit diesen Gewerk­schaften ist es wie mit der SPD. Nie­mand braucht sie mehr.

Die Politik wird dieses Spiel mit­ma­chen. Sie kann gar nichts anderes. Die FDP ist die Partei der Rei­chen und immer dabei wenn es darum geht die Arbeit­nehmer und Armen zu schröpfen. Die CDU hat einen Wirt­schafts­flügel der immer stärker, bru­taler und gemeiner wird und außerdem sind die Sys­tem­me­dien die sich in den Händen weniger befinden immer mit dabei wenn es gegen die Men­schen geht.

Dem­nächst werden auch hoch­qua­li­fi­zierte Fach­ar­beiter, Tech­niker und Inge­nieure in pre­kären Arbeits­ver­hält­nissen fest­sitzen und auf Abruf zur Arbeit bereit­stehen müssen. Gleich­zeitig sinkt damit das Ein­kommen und der Bin­nen­konsum kommt immer weiter aus dem Tritt. Aber Bin­nen­konsum inter­es­siert weder Wirt­schaft noch Politik, die mit den Löhnen in China wett­ei­fern wollen und gleich­zeitig aber hier die Preise eines Hoch­lohn­landes verlangen.

Deutsch­land und die Arbeit­nehmer in Deutsch­land haben etwas bes­seres ver­dient als sich von den Leuten um Kann­giesser und die Hor­nis­sen­ko­al­tion aus­rauben zu lassen. Aber dazu müssen klare Ziele defi­niert und auch mit aller gebo­tenen Härte erkämpft werden. Man kann den Kan­ne­giesser & Co. nicht einmal den kleinen Finger rei­chen, ohne dass sie einem zumin­dest den Arm ab und das Herz herausreißen.

Sie führen einen erbar­mungs­losen Krieg gegen die Men­schen. Es treibt sie nicht nur ihre unbän­dige Gier, son­dern auch die Lust am Schmerz der anderen. Kan­ne­giesser und Co. laben sich an der Trauer und Hoff­nungs­lo­sig­keit der von ihnen unter­drückten. Wer sich wehren will, muss jedes Mittel zur Durch­set­zung seiner For­de­rungen in Betracht ziehen. Man kann Gesetz­lose nicht nur mit dem Gesetz bekämpfen und schon gar nicht in Deutsch­land, wo sie das Gesetz längst gekauft haben.

Mag ein Gene­ral­streik auch ver­boten sein. Es ist besser einen ver­bo­tenen Gene­ral­streik und Fir­men­be­set­zungen durch­zu­führen, als sich wei­terhin erpressen und aus­rauben zu lassen. Er ist an der Zeit den Gie­rigen und Fre­chen die Wut und die For­de­rungen der Massen ins Gesicht zu schreien und nicht abzu­lassen, bis diese For­de­rungen zur Gänze erfüllt sind.

Die For­de­rungen der arbei­tenden Bevöl­ke­rung können nur lauten. 30 Stunden Woche bei vollem Lohn­aus­gleich. Die Ein­kommen aller natür­li­chen und juris­ti­schen Per­sonen auf Basis des EBITDA an den Kosten für die Sozi­al­ver­si­che­rungen wie Arbeitslosen-​, Pflege-​, Kranken– und Ren­ten­ver­si­che­rung betei­ligen und dafür die Arbeit­ge­ber­bei­träge streichen.

Pro­be­zeiten müssen min­des­tens 6 Monate und höchs­tens 12 Monate betragen. Für jedes Jahr Arbeit, gibt es einen Monat Kün­di­gungs­schutz, der auch bei Unter­neh­mens­wechsel mit­ge­nommen werden kann. Die Renten aus Folgen beruf­li­cher Tätig­keit müssen groß­zügig erwei­tert und von den ver­ur­sa­chenden Unter­nehmen über die Berufs­ge­nos­sen­schaften getragen werden.

Dinge des täg­li­chen Gebrau­ches müssen mehr­wert­steu­er­frei sein. Das gilt für Nah­rung, Klei­dung, Kör­per­pflege, Kom­mu­ni­ka­tion, Grund­aus­stat­tung der Woh­nung und nor­male Elek­tro­ge­räte. Dinge die außer­halb des täg­li­chen Bedarfs liegen, wie die Luxus­va­ri­anten der vor­ge­nannten Bedarfs­güter, aber auch alle anderen Anschaf­fungen, außer Immo­bi­lien zum eigenen Gebrauch, werden mit 25 Pro­zent Mehr­wert­steuer berechnet, die dann Luxus­steuer heißt.

Dazu eine Erb­schafts­steuer, die ab einer Frei­grenze von 250.000 Euro mit 50 Pro­zent greift. Wo inner­halb der Erb­masse Unter­nehmen betroffen sind, kann die Erb­schafts­steuer in Raten gezahlt werden, damit keine Unter­nehmen im Erb­fall zer­stört werden. Gleich­zeitig ruhen selbst­ver­ständ­lich alle anderen Erb­schafts­an­sprüche, bis die Erb­schafts­steuer bezahlt ist.

Eine Ver­mö­gens­steuer ist in diesem steu­er­li­chen Kon­text unsinnig. Dafür sind Ver­luste und Gewinne aus unter­schied­li­chen Ein­kom­mens­arten nicht mehr unter­ein­ander ver­re­chenbar. Ver­luste aus Geschäften mit Deri­vaten und ähnli­chen Spe­ku­la­ti­ons­pa­pieren sind gene­rell nicht abzugs­fähig. Die Gewinne werden wie Glücks­spiel mit min­des­tens 75 Pro­zent besteuert.

Ver­luste aus Aus­lands­in­ves­ti­tionen, Kosten für die Abwan­de­rung von Unter­nehmen und aus­län­di­sche Finan­zie­rungs­kosten sind im Inland grund­sätz­lich nicht mehr abzugs­fähig, können aber vor Ort gel­tend gemacht werden, soweit die dor­tigen Gesetze, dieses zulassen. Im Inland haf­tendes Kapital bekommt auf seine Erträge einen Steu­er­nach­lass von 25 Pro­zent und für Erträge durch im Aus­land ein­ge­setztes Kapital erhöht sich die Steuer um 25 Prozent.

Erträge aus im Inland haf­tendem Kapital können jeder­zeit steu­er­frei in haf­tendes Kapital umge­wan­delt werden. Die Auf­lö­sung von haf­tendem Kapital wird mit 75 Pro­zent besteuert. Mit­ar­beiter können sich an ihren Unter­nehmen betei­ligen und dürfen dazu Ein­kommen unver­steuert ein­bringen. Dies erfolgt in Form einer Fonds­lö­sung, die zumin­dest 50 Pro­zent des ein­ge­setzten Kapi­tals absi­chern muss.

Die betrieb­liche Mit­be­stim­mung in ihrer jet­zigen Form wird abge­schafft, dafür werden die Rechte der Betriebs­räte erheb­lich erwei­tert. Das all­ge­meine Ren­ten­alter wird auf 65 Jahre her­ab­ge­setzt. Je nach beruf­lich bedingtem Ver­schleiß, können die Berufs­ge­nos­sen­schaften aber schon ab dem 30. Lebens­jahr zu einer Ren­ten­zah­lung ver­pflichtet sein. Dies kann auch in Form einer Teil­rente erfolgen.

Es wird ein Min­dest­lohn von 10,50 Euro ein­ge­führt. 80 Pro­zent des Min­dest­lohns bei 30 Wochen­stunden ist das Grund­ein­kommen. Es ist nicht bedin­gungslos, son­dern sollte durch Bil­dungs­be­mü­hungen, soziales Enga­ge­ment oder Betreu­ungs­maß­nahmen abge­golten werden. Wer aller­dings nicht in der Lage ist, selbst solche mini­male Auf­gaben zu über­nehmen muss das Grund­ein­kommen bedin­gungslos erhalten.

Das Grund­ein­kommen wird grund­sätz­lich bedin­gungslos an Säug­linge und Klein­kinder bezahlt. Ab dem Pflicht­kin­der­garten /​Vor­schule, wäh­rend Schule, Hoch­schule, Uni­ver­sität und Berufs­aus­bil­dung, gilt die Teil­nah­me­pflicht. Natür­lich darf nur der gefor­dert werden, der auch leisten kann.

Für die Siche­rung der Renten wird lang­fristig ein Lebens­ar­beits­konto ein­ge­richtet. Dabei wird die Arbeits­zeit mit einem Faktor für die Belas­tung aus der Tätig­keit mul­ti­pli­ziert. Dadurch kann die Lebens­ar­beits­zeit eines Arbei­ters im Stra­ßenbau in Real­zeit um die Hälfte kürzer sein, als die eines Innen­dienst­mit­ar­bei­ters in einem Büro.

Alle Gesetze werden im Abstand von 36 Monaten darauf geprüft, ob sie noch gebraucht werden. Wird dieser Zeit­raum über­schritten ent­fallen sie auto­ma­tisch. Es darf nur das Gesetz gelten. Sämt­liche Zusatz­vor­schriften, Aus­füh­rungs– oder Durch­füh­rungs­be­stim­mungen sind ungültig. Geset­zes­texte müssen so for­mu­liert sein, dass sie von einem Durch­schnitts­bürger ver­standen werden können.

Immer dann wenn sich der Bürger gegen den Staat stellen muss oder will, hat der Staat ihm juris­ti­schen Bei­stand zu gewähren. Gleich­zeitig wird ein Gesetz gegen Miss­brauch der Justiz erlassen, wel­ches unnö­tige Klagen unter Strafe stellt, wobei im wesent­li­chen die Kos­ten­über­nahme gefor­dert ist.
Diese For­de­rungen sind natür­lich nur der drin­gendste Anfang. Aber es ist ja gerade der Anfang der drin­gend gemacht werden müsste.

Quelle: Netz­werk­partner Duck­home

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Kategorie » Arbeit/Gewerkschaft, Gesellschaft/Soziales, Parteien u. Politiker, Politik/Wirtschaft, Staat « | Tags » , , , «

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gelesen: 112 · heute: 2 · zuletzt: 15. Mai 2012

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