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Die privaten Gerichtsvollzieher der FDP

Donnerstag, 07. Januar 2010-16:38 -|- Eingestellt von: |

Von Jochen Hoff | Duckhome

Das Groß­ka­pital, dem die FDP gehört, bzw. das die Richt­li­ni­en­kom­pe­tenz für die FDP hat, ärgert sich schon seit langem über die Schwie­rig­keiten, die es beim Ein­treiben ihrer For­de­rungen hat.

Zwar hat das auto­ma­ti­sierte Mahn­ver­fahren die Arbeit der Abzo­cker schon sehr erleich­tert, weil viele Leute falsch, zu spät oder gar nicht rea­gieren, kommt es zu den abstru­sesten Voll­stre­ckungs­be­scheiden. Dazu kommen noch viele über­haupt nicht zuge­stellte Mahn­be­scheide, die ein­fach so wirksam werden.

Ein Para­dies für Abmahn­an­wälte, Inter­net­be­trüger, aber auch angeb­lich soliden Unter­nehmen wie der Telekom, die ohne jede Beweis­pflicht auf das fröh­lichste Tele­fon­rech­nungen ein­for­dert die häufig jeder Sub­stanz ent­behren. Wenn min­der­jäh­rige Kinder in Ver­träge gepresst wurden, lässt dieses Mahn­ver­fahren es zu, dass die Eltern, die keine Zustim­mung gegeben haben, für den Betrug auch noch einen Mahn­be­scheid erhalten.

Im Grunde genommen ist im Bereich des Mahn­ver­fah­rens das Recht voll­ständig auf den Kopf gestellt worden. Der angeb­liche Schuldner muss beweisen, dass er nichts schuldet, wäh­rend der Gläu­biger nur frech behaupten muss.

Wehrt sich der angeb­liche Schuldner kommt es oft zu Gerichts­ver­fahren an abge­le­genen, mög­lichst weit vom Wohnort des Schuld­ners ent­fernten Ter­minen, bei dem wohl aus­ge­wählte Gerichte sum­ma­risch dem Gläu­biger recht geben und der Schuldner nur zusätz­liche Kosten auf­ge­lastet bekommt, auf das er nie wieder Wider­spruch leistet.

Aber auch in diesem Ver­fahren gibt es hart­nä­ckige, die den Mahn­be­scheid ein­fach wirksam lassen werden und dann nicht bezahlen. Das fällt vielen leicht, weil sie eh nichts haben.

Dann kommt der Gerichts­voll­zieher und stellt fest, dass es nicht zu pfänden gibt und schluss­end­lich kommt es zum Offen­ba­rungseid der heute Eides­statt­liche Ver­si­che­rung im Rahmen der Zwangs­voll­stre­ckung heißt. Meist wird diese Eides­statt­liche Ver­si­che­rung dann für den Rest des Schuld­ner­le­bens regel­mäßig abge­geben. Einige schaffen eine Pri­vat­in­sol­venz. Aber die Gläu­biger sind natür­lich unzu­frieden. Sie wollen Geld und viel Gebühren.

In zivi­li­sierten Län­dern, ist es die Auf­gabe des Gläu­bi­gers sich gegen den Aus­fall der For­de­rung abzu­si­chern. Dazu gehört wie selbst­ver­ständ­lich, dass man sich die Leute denen man Kredit gewährt, vorher ansieht. In der Gier nach immer mehr Umsatz, inter­es­siert sich nie­mand mehr für den Schuldner. Es reicht seine Unter­schrift, egal ob er die Aus­wir­kung beur­teilen kann oder über­haupt zah­lungs­fähig ist.

Mit Raten­käufen zu Null­zinsen, ver­spä­teter Zah­lung, und vor allem durch irr­sin­nige Ver­si­che­rungs­ver­träge werden rei­hen­weise Schuldner pro­du­ziert. Die Aus­fall­quote steigt ins uner­mess­liche und Schuld ist natür­lich der Schuldner. Der Gläu­biger ver­führt der­weil den nächsten und lässt diesen in die Schul­den­falle tappen.

Der Gesetz­geber hat keine Bremsen ein­ge­baut die den Schuldner vor der Schul­den­falle schützen. Ihm reicht alleine die behaup­tete For­de­rung des Gläu­bi­gers und er wird zu dessen Schutz tätig. Einen Schutz vor Schulden für den mög­li­chen Schuld­nern gibt es nicht.

Da können Kinder und junge Erwach­sene per Han­dyabos für ihr Leben rui­niert werden und der Gesetz­geber strei­chelt den Abzo­cker und lobt ihn für seine gute Geschäfts­idee. Ver­ant­wor­tung des Gläu­bi­gers gibt es nicht.

Diese an sich schon unhalt­bare Situa­tion soll nun durch pri­vate Gerichts­voll­zieher noch einmal ver­schärft werden. Angeb­lich um Kosten für den Staat zu sparen. Das ist natür­lich Quatsch. Tat­säch­lich müsste der Gläu­biger alle Kosten aus der Zwangs­voll­stre­ckung tragen. Es obliegt also dem Gläu­biger zu ent­scheiden, ob er die Kosten für wei­tere Zwangs­voll­stre­ckungs­maß­nahmen zahlen, oder lieber die For­de­rung aus­bu­chen will.

Fast alle Straf­taten in Deutsch­land ver­jähren nach einer gewissen Zeit. Bei Schulden ist das anders. Sie bleiben lebens­läng­lich und werden über das Erbe auch auf die Nach­kommen ver­erbt. Wahrer Gläu­bi­ger­schutz eben. Des­halb macht es auch Sinn diverse Inkas­so­büros, oft meh­rere gleich­zeitig neben­ein­ander mit der Ein­brin­gung der Schuld zu beauftragen.

Wie zum Bei­spiel der zu Schim­mel­pfeng gehö­rende intrum jus­ti­tita gehen die dann mehr­mals jähr­lich auf Dum­men­fang und schreiben tolle Briefe deren Ziel es eigent­lich nur ist, außér­halb des Zwangs­voll­stre­ckungs­ver­fah­rens eine Raten­zah­lung zu ver­ein­baren, aus der dann eigene Rechte und wei­tere Kosten ent­stehen. Gerne mahnen solche Betrüger dann auch bereits bezahlte Voll­stre­ckungs­be­scheide erneut mit an, um aus der Ver­wir­rung und der Angst der Schuldner noch zusätz­liche Gewinne zu erzielen.

Selbst­ver­ständ­lich kommen all die Kosten für der­ar­tige Droh­briefe zu den Kosten des Mahn­ver­fah­rens hinzu und diese Betrü­ger­buden lassen sich ihre Briefe ver­golden. Aber all das reicht dem Groß­ka­pital noch nicht. Es möchte die Zwangs­voll­stre­ckung ganz in pri­vate Hände legen um den Schulder auch rechts­widrig total aus­saugen zu können.

Der Gerichts­voll­zieher unserer Zeit ist eine neu­trale Person, die ein­fach nach gel­tendem Recht han­delt. Das mag unan­ge­nehm sein, ist aber bis bis auf die häufig zu enge Zusam­men­ar­beit mit Groß­ver­mie­tern eigent­lich unpro­ble­ma­tisch. Im wesent­li­chen greift das Gesetz.

Das will die wirt­schafts­fa­schis­ti­sche FDP ändern. Anstelle des Gesetzes soll pri­vate Willkür treten. Mor­gens gegen fünf werden die schwarzen Horden des Kapi­tals Wohungen stürmen und die gesetz­li­chen Mög­lich­keiten soweit wie eben denkbar dehnen. Dabei wird ihnen helfen, dass sie sich gegen­seitig decken können. Ein­satz­kom­mandos von 8 Per­sonen werden die Regel sein.

Der Schuldner wird nichts behalten können und am Ende schrift­lich aus Angst allem zustimmen müssen. Man wird ihnen auch die nicht­pfänd­baren Güter nehmen und Hartz IV oder Sozi­al­hil­fe­be­zieher ein­fach kom­plett aus­rauben. Egal ob sie für den Rest des Monats noch Lebens­mittel haben oder nicht.

Die Justiz wird durchaus Ver­fahren abhalten. Im Schnitt so drei Jahre nach dem Vor­fall und dann lässt sich nichts mehr beweisen und alles war gut. Für das Groß­ka­pital macht das Sinn. Aus Angst werden die Men­schen auch aus den nicht­pfänd­baren Berei­chen, Schulden tilgen, die sie nicht hätten, wären ihre Gläu­biger kon­trol­liert worden und hätten diese nach Recht und Gesetz han­deln müssen.

Die FDP um Wes­ter­welle hat damit ganz ein­deutig den Hütten den Krieg ange­sagt. Die Bewohner der Hütten sollten diese Kampf­an­sage annehmen. Gegen die ver­kom­mene FDP ist Wider­stand gera­dezu Pflicht. Nir­gendwo darf ein Men­schen­ver­ächter der FDP mehr auf­reten ohne sofort Contra zu bekommen. Bald ist Wahl­kampf in NRW. Zeigt den Wirt­schafts­fa­schisten, dass sie zu weit gegangen sind.

Nach­trag: Das Fest­ko­mitee des Kölner Kar­ne­vals hat aus­ge­rechnet die o.a. ange­führte "Intrum Jus­titia" als Sponsor für sich ent­deckt. So mach köl­scher Jeck wird sich nach dem Kar­neval wun­dern, wenn ihn sein Sponsor in den Total­ruin treibt. Aber das ist eben Karneval.

Quelle: Netz­werk­partner Duck­home

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Kategorie » Deutschland, Parteien u. Politiker « | Tags » , «

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gelesen: 97 · heute: 2 · zuletzt: 12. Mai 2012

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