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Liebe Leser, ja – es ist ein Erfolg. Aber auch leider nur ein Teilerfolg. Die bisherige Berichterstattung im Mainstream ist mir zu überschwenglich und zu positiv dargestellt.

Der Regierung wurde lediglich aufgetragen, die Regelsätze neu zu berechnen, das ist aber auch schon alles. Nicht die Höhe des Regelsatzes wurde für verfassungswidrig erklärt, sondern lediglich die Methode, mit welcher der Regelsatz damals berechnet wurde.

Selbst wenn es eine Erhöhung geben sollte, gibt es keinen rückwirkenden Anspruch und die Überprüfungsanträge wurden umsonst gestellt. Es ist völlig offen, ob es überhaupt eine Erhöhung geben wird.

Na – wir werden sehen, was die Regierung sich nun wieder zusammenbasteln wird. Sicher ist allerdings, dass die Sozialgerichte schon mal mehr Personal einstellen sollten. Die sind jetzt schon überlastet, aber das ist nichts im Vergleich zu dem, was in absehbarer Zeit auf sie zukommen wird.

Im Laufe der Tage wird es sicherlich auch noch kritische Artikel zu lesen geben und die werde ich dann im Blog einstellen.

Hier schon mal der Link zur Pressemitteilung vom Bundesverfassungsgericht und hier der Link zum kompletten Urteil.

Einen ersten Kommentar gibt es auch schon bei meinem Kollegen Bernhard.

Ach ja: meine besten Grüße an die SPD und Die Grünen.

Herzliche Grüße an alle, Julie

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gelesen: 94 · heute: 5 · zuletzt: 12/03/2010

4 Kommentare auf “Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV- Gesetz") nicht verfassungsgemäß”

  1. Daniel Neun sagt:

    Liebe Julie.
    Wenn ich also galant dagegenhalten darf: es wurde ein neues Grundrecht definiert, was ab sofort gilt (in der Tat nicht rückwirkend auf Bezüge, das ist richtig) und darüber hinaus den einklagbaren Zwang für die Ämter, dieses Grundrecht einzuhalten. Also: bisherige Not und Mängel MÜSSEN von der “Arbeitsagentur” entsprechend behoben werden. Und der Laden kann ruhig so überlaufen werden, wie die Mauer am 9.November. Je mehr, desto besser.

  2. Julie sagt:

    Lieber Daniel,
    ja – es wurde ein Grundrecht definiert. Aber Du weißt, was die Regierung von Grundrechten hält und wie sie damit umgeht. Ich sehe gerade die Übertragung aus dem Bundestag im Fernsehen und mir wird schlecht dabei…

  3. Thorsten sagt:

    Lass mich raten Julie der größte Teil im Bundestag sagt Harz4 ist gut aber die Verfassung ist scheiße, also ändern wir die Verfassung?
    Und die SPD will mit zustimmen.

  4. Julie sagt:

    Hi, Thorsten
    Ja, so etwas in der Art. Ist doch mit der Mischverwaltung der Behörden momentan genauso. Es wird einfach das Grundgestz geändert werden.
    Zum Urteil hier ein Kommentar, der genau das ausdrückt was ich meine:
    ************************
    Man kann sich zwar darüber freuen, dass die Berechnungsgrundlagen transparenter und nachvollziehbarer gemacht werden müssen. Allerdings gibt es viele “Abers”, die einen faden Geschmack haben.

    z.B.:
    ” nicht festgestellt werden kann, dass die gesetzlich festgesetzten Regelleistungsbeträge evident unzureichend sind, ist der Gesetzgeber nicht unmittelbar verpflichtet, höhere Leistungen festzusetzen”.
    weiter, dass “nicht ersichtlich” sei, “dass dieser Betrag (207 Euro für 7-13-jährige Kinder) nicht ausreicht, um das physische Existenzminimum, insbesondere den Ernährungsbedarf .. zu decken. Die Gleichsetzung von 13-jährigen mit Säuglingen ist also verfassungsgemäß. Man fragt sich dann allerdings, wieso die Bundesregierung die verfassungsmäßige Kürzung wieder teilweise zurückgenommen hat. Das hätten sie sich wirklich sparen können.

    Was bleibt nach dem Urteilsspruch?
    1. unabweisbarer laufender Bedarf soll gedeckt werden können. was das ist, bleibt offen.
    2. der Rentenwert als Fortschreibungsmethode wird kritisiert, aber was folgt daraus?
    3. die nicht Berücksichtigung der Bildungsausgaben muss begründet werden;
    4. Alle Abschläge der “anscheinend ansonsten guten Grundlage der EVS” müssen besser begründet werden.

    Also: die verfassungswidrigen Regelsätze entpuppen sich, was ihre Höhe angeht, als verfassungsgemäß. Das Verfahren zur Festsetzung der Armutsregelsätze muss allerdings “menschenwürdiger” werden. Hä???

    Letztendlich viel Wind um Wenig.

    Es nützt nichts. Der politische Druck muss von uns aus kommen und ich glaube, dass da viele noch nicht zu bereit sind.

    Von Martin Behrsing vom ELO-Forum
    http://www.elo-forum.org/news-diskussionen-tagespresse/51068-viel-optimismus-hartz-iv-bundesverfassungsurteil.html#post546285

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