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Leiharbeit — Nach dem Crash kommt nun der erneute Boom

Samstag, 12. Juni 2010-16:16 -|- Eingestellt von: |

Von Thomas Mar­schner | Duckhome

Es wurde befürchtet, war zu erwarten und nun ist es Wahr­heit. Leih­ar­beit boomt wieder, wie in bes­seren Tagen.

Ver­flogen scheint die Krise der Leih­ar­beit, wenn man den Aus­sagen von BZA oder IGZ glauben darf. Viele Jobs waren zu Beginn der Wirt­schafts­krise „ver­loren“. Rund 300.000 Jobs sind nun wieder mit Leih­ar­bei­tern besetzt. Keine andere Branche pro­fi­tiert so direkt von der wirt­schaft­li­chen Bele­bung, die aus einem Kon­sum­ver­zicht kommt.

Das Kon­junk­tur­ba­ro­meter Leiharbeit

Auch wenn die Leih­ar­beits­branche nur einen kleinen Teil des gesamtwirtschaft-​lichen Spek­trums mit einem Anteil von etwa Ein bis Zwei Pro­zent reprä­sen­tiert, ist diese Art der pre­kären Beschäf­ti­gung besser als jede andere dazu geeignet, als Früh­er­ken­nungs­me­cha­nismus für kon­junk­tu­relle Ent­wick­lungen der Wirt-​schaft zu fun­gieren. Bereits seit vier Monaten wit­tert die Branche „Mor­gen­luft“, weil die Auf­träge ruck­artig nach oben schiessen.

Mitt­ler­weile arbeiten wieder fast 700.000 Men­schen in der Leih­ar­beit und damit fast so viele wie vor der Krise. Ein Zuwachs von über 23 Pro­zent bei den Beschäf­tigten gegen­über dem letzten Jahr, welche Branche hat solche Zahlen?

Als Indi­kator des Arbeits­marktes ist Leih­ar­beit in Fach­kreisen bereits seit län­gerem eine wich­tige Mess­latte zur Beur­tei­lung der wirt­schaft­li­chen Entwick-​lung. Per­so­nal­be­darf wird kurz­fristig meist ebenso kurz­fristig durch Leih­ar­beit abge­deckt, nur selten ent­steht daraus eine feste Anstellung.

Viele „Nor­mal­be­triebe“ haben sich eine Geneh­mi­gung zur gewerb­li­chen Arbeit-​nehmerüberlassung bei der zustän­digen Arbeits­be­hörde geholt. Mitt­ler­weile hat fast jeder Kon­zern oder Mit­tel­stän­di­sche Betrieb, ent­weder eine eigene Leihar-​beitsfirma oder zumin­dest die Geneh­mi­gung dazu in der Tasche.

Der Wirt­schafts­faktor Leiharbeit

Der Anteil der Leih­ar­beit an der Gesamt­be­schäf­ti­gung lag in Spit­zen­zeiten bei etwa 3 Pro­zent. Der Umsatz der fünf größten Kon­zerne lag bei ca. 2 Mil­li­arden Euro (allein Rand­stad mit 1,3 Milliarden).

Mit Zuwachs­raten von 6 Pro­zent pro Monat und mehr, wächst die Zahl der Beschäf­tigten an die 800.000 Marke und es ist sogar mög­lich, dass dieses Jahr die magi­sche Mil­lio­nen­grenze fällt. Leih­ar­beit ist in fast allen Bran­chen, wo etwas pro­du­ziert wird und im Dienst­leis­tungs­sektor zu finden.

Davon aus­ge­nommen sind weder Inge­nieur­leis­tungen, noch Medi­ziner. Denn auch im medi­zi­ni­schen Bereich sind Leih­ar­beiter zu finden und sogar Ärzte können Leih­ar­beiter sein.

In den letzten Jahren war eine erheb­liche Markt­kon­zen­tra­tion zu beob­achten. Einige der größten und welt­weit agie­renden Kon­zerne der Leih­ar­beit kauften im Markt der Wett­be­werber ein, um sich breiter auf­zu­stellen oder um „läs­tige Kon­kur­renz“ los zu werden.

Im Zirkus der Leih­ar­beit sind Kon­zerne wie Rand­stad und Adecco die Zug­pferde und werden von anderen Kon­zernen wie Man­power, Per­sona Ser­vice hart verfolgt.

Diese Mul­ti­kon­zerne agieren welt­weit und haben fast alle mög­li­chen Bereiche abge­deckt, die mit Leih­ar­beit abzu­de­cken sind. In den letzten Jahren ist auch der soziale Sektor in den Fokus der Leih­ar­beits­kon­zerne geraten, kein anderer als dieser Sektor hat so starke Entwicklungsmöglichkeiten.

Und kaum ein anderer Sektor hat auch so wech­sel­hafte Erschei­nungs­formen zwi­schen Nied­rig­lohn, pre­kären Arbeits­ver­hält­nissen, Prak­ti­kanten und gut bezahlten, tarif­lich gebun­denen Arbeitsplätzen.

Tarif­ab­schlüsse als Abbild der Produktivität?

Nachdem der DGB Tarif mit dem Bun­des­ver­band Zeit­ar­beit Personal-​Dienst-​leistungen (BZA) bereits in der Nach­wir­kung war, wurde dieser nun im März neu abge­schlossen und auch der Tarif­ver­trag mit dem Inter­es­sen­ver­band Deut­scher Zeit­ar­beits­un­ter­nehmen e.V. (iGZ) wurde nach einer län­geren Nach­wir­kung am 30. 04.2010 neu abgeschlossen.

Die Arbeit­geber hatten bis vor kurzem noch die Tarif­ver­hand­lungen blo­ckiert, weil sie keine bes­seren Ange­bote vor­legten bzw. unak­zep­table Ange­bote machten (z.B. die Erhö­hung des Ost­ab­schlags, statt einer Anglei­chung). Beim BZA Tarif gibt es seit dem 1. Mai an stei­gende Löhne in einem ersten Schritt um 2,5 Pro­zent, zwölf Monate später noch einmal um den­selben Satz.

Zudem ist eine Ein­mal­zah­lung in Höhe von 80,00 Euro ver­ein­bart. Mit dem Tarif­ab­schluss steigt auch der Min­dest­lohn im Bereich des BZA auf 7,56 Euro im Westen und auf 6,62 Euro im Osten.

Die christ­li­chen Gewerk­schaften schlossen neue Tarif­ver­träge ab, obwohl deren Tarif­fä­hig­keit mehr als umstritten ist und noch Gegen­stand einer Klage beim Bun­des­ar­beits­ge­richt ist. Der aktu­elle wurde mit dem Arbeit­ge­ber­ver­band Mit­tel­stän­di­scher Per­so­nal­dienst­leister e.V. (AMP) abge­schlossen. Auch der Bun­des­ver­band Deut­scher Dienst­leis­tungs­un­ter­nehmen (BVD) hat einen neuen Tarif mit Christ­li­chen Gewerk­schaften am 19.05.2010 abgeschlossen.

Alle Tarif­ver­träge haben gemeinsam, dass noch immer Lohn­un­ter­schiede zwi­schen Ost und West mani­fes­tieren und für Neu­ein­stel­lungen eine Abstu­fung der Löhne vorsehen.

Auch Pro­duk­tiv­löhne sind noch immer an der Tages­ord­nung, obwohl das unter-​nehmerische Risiko der Beschäf­ti­gung des Leih­ar­bei­ters beim Ver­leiher liegt, denn dieser muss trotzdem den Lohn zahlen, wenn er keinen Ein­satz für seine Beschäf­tigten hat. Ob daher die Risi­ko­ver­la­ge­rung arbeits­recht­lich unbe­denk­lich ist, bleibt fraglich.

Die nied­rigsten Löhne gibt es immer noch beim AMP Tarif in der Ent­gelt­gruppe 1 Ost, mit 6,40 €. Der höchste Lohn wird beim iGZ Tarif in der Ent­gelt­gruppe 9 mit 17,38 Euro gezahlt.

Dessen Qua­li­fi­ka­tion lautet: Selbst­stän­dige Aus­füh­rung von Tätig­keiten, ein abge­schlos­senes Hoch­schul­stu­dium und mehr­jäh­rige fach­spe­zi­fi­sche Berufs-​erfahrung erfor­der­lich ist, bei denen die Arbeit­nehmer hohe Ver­ant­wor­tung für Per­sonal und Sach­werte zu tragen haben und selbst­ständig kom­plexe orga­ni­sa­to­ri­sche oder inno­va­tive Auf­ga­ben­stel­lungen zu bewäl­tigen haben.

Kommt Leih­ar­beit aus dem Nied­rig­lohn– und Schmud­deli­mage heraus?

In diesem Jahr 2010, wurden ent­gegen erster Erwar­tungen alle Branchentarif-​verträge neu abge­schlossen. Damit wurde auch die Nach­wir­kung der DGB Tarif­ver­träge mit dem IGZ und dem BZA beendet.

Aller­dings pro­fi­tieren bei allen Tarif­ver­trägen, auch denen des DGB, die Beschäf­tigten kaum von ihrer hohen Pro­duk­ti­vität und Arbe­tis­leis­tung. Die Arbeit­nehmer erhalten nur geringe tarif­liche Ver­bes­se­rungen und werden bei den DGB Tarifen in den Lohn­gruppen, in die übli­cher­weise Fach­ar­beiter ein­grup­piert werden sogar noch verschlechtert.

Schutz­be­haup­tungen, das sonst keine Eini­gung erzielbar gewesen wäre und man ohnehin keine tarif­liche Stärke in punkto Orga­ni­sa­ti­ons­grad besäße, mit der not­falls Arbeits­kämpfe durch­führbar seien, erscheinen fadenscheinig.

Die DGB Gewerk­schaften ver­su­chen zwar seit Jahren durch gezielte Kam­pa­gnen und Aktionen bes­sere tarif­liche Rege­lungen durch­zu­setzen, schei­tern aber an der Zuge­knöpft­heit der Betriebe, der Igno­ranz in den eigenen Reihen und Pro­fit­denken vieler Chefs.

Ver­stärkt wird dies durch den erwie­se­ner­maßen geringen gewerk­schaft­li­chen Orga­ni­sa­ti­ons­grad bei Leih­ar­bei­tern. Gewerk­schaften geben in der Praxis ihren Kri­ti­kern Recht, wenn ihnen ihr Co-​Management in den Betrieben vor­ge­worfen wird, als die kon­se­quente Inter­es­sen­ver­tre­tung aller Beschäf­tigten. Richtig übel wird es, wenn im Rahmen ihres Co-​Management Gedan­kens geglaubt wird, Gewerk­schafter seien ins­ge­heim die bes­seren Ökonomen und Wirt­schafter der Betriebe.

Seit Jahr­zehnten bereits befinden sich Gewerk­schaften in Rück­zugs­ge­fechten und ihre Mit­glie­der­zahlen schrumpfen, ihre Über­le­bens­fä­hig­keit scheint lang-​fristig gefährdet und den­noch glauben sie immer noch, maß­geb­li­chen Ein­fluss auf die betrieb­liche Orga­ni­sa­tion zu haben.

Doch noch Ver­bes­se­rungen für Leiharbeiter?

Gespannt darf man sein, wie das Bun­des­ar­beits­ge­richt über die Tarif­fä­hig­keit der Christ­li­chen Gewerk­schaften urteilen wird und wie sich das auf die Branche aus­wirken wird. Mitt­ler­weile werden gesetz­liche Ver­än­de­rungen über die Euro­päi­sche Union an Deutsch­land herangetragen.

Mit der Richt­linie vom 19. November 2008 über Leih­ar­beit hat der Euro­päi­sche Rat beschlossen, grund­le­gende Bedin­gungen neu zu fassen. Mit der Richt­linie soll ein dis­kri­mi­nie­rungs­freier, trans­pa­renter und ver­hält­nis­mä­ßiger Rahmen zum Schutz der Leih­ar­beit­nehmer fest­ge­legt und gewahrt werden, der gleich­zeitig die Viel­falt der Arbeits­märkte und der Arbeits­be­zie­hungen in den Mit­glieds­staaten sicherstellt.

So sollen z.B. die wesent­li­chen Arbeits– und Beschäf­ti­gungs­be­din­gungen für Leih­ar­beit­nehmer min­des­tens den­je­nigen ent­spre­chen, die für diese Arbeit-​nehmer gelten würden, wenn sie von dem ent­lei­henden Unter­nehmen für den glei­chen Arbeits­platz ein­ge­stellt würden. Dar­unter fallen ins­be­son­dere die Dauer der Arbeits­zeit, Über­stunden, Pausen, Ruhe­zeiten, Nacht­ar­beit, Urlaub, arbeits­freie Tage und das Arbeitsentgelt.

Aber inhalt­liche Defi­ni­tionen und Aus­füh­rungen des natio­nalen Rechts in Bezug auf die Begriffs­be­stim­mungen von „Arbeits­ent­gelt“, „Arbeits­ver­trag“, „Beschäf­ti­gungs­ver­hältnis“ oder „Arbeit­nehmer“ bleiben durch die Richt­linie unberührt.

Im Dezember 2007 hat der Euro­päi­sche Rat dar­über hinaus die ver­ein­barten gemein­samen Flexicurity-​Grundsätze gebil­ligt, die auf ein aus­ge­wo­genes Ver­hältnis zwi­schen Fle­xi­bi­lität und Sicher­heit auf dem Arbeits­markt abstellen und sowohl Arbeit­neh­mern als auch Arbeit­ge­bern helfen sollen, die durch die Glo­ba­li­sie­rung gebo­tenen Chancen zu nutzen.

Auf Deutsch­land über­tragen bedeuten die „Flexurity-​Grundsätze“ erneut Auf-​weichungen gesetz­li­cher Rege­lungen. Fle­xi­cu­rity ist die euro­päi­sche Ant­wort auf die feh­lende Voll­be­schäf­ti­gung in der Arbeits­welt, aber sie bedeutet letzt­end­lich die Auf­lö­sung gere­gelter und eta­blierter Arbeits­ver­hält­nisse wie wir sie bisher kannten, wer viel unter­wegs ist, gründet keine Familie und Kinder werden zum Problem.

Kri­ti­sche Medi­en­be­reichte über den anhal­tenden Miss­brauch in der Leih­ar­beit, der sich durch Dis­kri­mi­nie­rung aus­zeichnet, die Nicht­ein­hal­tung von Tarif– und Arbeits­ver­trägen, wird noch dadurch getoppt, dass jeder fünfte Leih­ar­beiter in Deutsch­land zusätz­lich seinen kargen Lohn auf­sto­cken muss.

Um das Ein­kommen von Zeit­ar­bei­tern auf­zu­bes­sern, hat die Bun­des­re­gie­rung zwi­schen Mai 2008 und Mai 2009 rund 531 Mio. Euro aus­ge­geben. Ins­ge­samt werden rund 10 Mrd. Euro für Hartz-​IV-​Aufstocker im Jahr aus­ge­geben. Die hohe Zahl der Auf­sto­cker führt auch im Arbeits­mi­nis­te­rium zur Erkenntnis, mehr zum Schutz der Arbeit­nehmer, ins­be­son­dere Leih­ar­beiter unter­nehmen zu müssen.

Frau von der Leyen hat dazu bisher nichts getan. Ver­mut­lich wird die Regie­rung auch hierfür eine Lösung haben, denn gerade wird wieder von großen Sparpa-​keten gespro­chen, die bis 2013 etwa 80 Mil­li­arden Euro ein­bringen sollen. Da fällt es nicht beson­ders schwer zu glauben, dass dann eben nicht mehr soviel Geld für die Auf­sto­ckung mick­riger Löhne aus­ge­geben wird.

Wie sieht die euro­päi­sche Kom­po­nente der Leih­ar­beit aus?

Inter­es­sant dürfte werden, wie die so genannte Ent­sen­de­richt­linie deut­sche Arbeits­ver­hält­nisse bewahren soll, gerade unter dem Ein­druck der Entschei-​dungen des euro­päi­schen Gerichts­hofs in den Streit­fällen Viking, Laval und anderer.

Sie alle stehen in Ver­bin­dung mit dem Dienst­leis­tungs­ge­danken und dem euro­päi­schen Staats­ver­trag, der für die Wirt­schaft den Abbau von Handels-​schranken for­dert und die freie Gestal­tung der Arbeits­ver­träge, im Rahmen der Nie­der­las­sungs­frei­heit. Wenn also zwei grund­le­gende Gesetz­liche Rege­lungen ent­gegen stehen, wie weit greift dann über­haupt noch das natio­nale Recht?

Im Fall Laval sah der EuGH im nie­der­säch­si­schen Lan­des­ver­ga­be­ge­setz einen Ver­stoß gegen gel­tendes EU-​Recht. So können nach dem Urteil des EuGH aus­län­di­sche Unter­nehmen, die Staats­auf­träge in Deutsch­land annehmen, nicht dazu ver­pflichtet werden, Tarif­löhne zahlen (Az.: C-​346/​06). Ist das die recht-​liche Zukunft, wie sieht dann die Gegen­wehr aus?

Wie sieht es mit den Rechten der Gewerk­schaften und dem Streik­recht aus?

Im spe­zi­ellen Fall „Viking“ betrifft dies das fin­ni­sche Unter­nehmen „Viking Line“, das Eigen­tümer einer Fähre ist, die zwi­schen den Län­dern Finn­land und Est­land ver­kehrt. Damit “Viking Line” die est­ni­sche Besat­zung nach est­ni­schem Lohn­ni­veau beschäf­tigen kann, hat das Unter­nehmen ange­kün­digt, die Fähre in Est­land umzuflaggen.

Dar­aufhin hat die fin­ni­sche Seeleute-​Gewerkschaft (FSU) ange­kün­digt zu streiken und Viking Line auf­ge­for­dert, auch im Falle einer Umflag­gung das fin­ni­sche Recht weiter zu beachten, die fin­ni­sche Besat­zung nicht zu ent­lassen und einen Tarif­ver­trag abzu­schließen. Die For­de­rungen der fin­ni­schen Gewerk-​schaft wurden unter­stützt von der Inter­na­tio­nalen Transportarbeiter-​Föderation (ITF), die ihren Sitz in London hat.

Dar­aufhin hat „Viking Line“ gegen die beiden Gewerk­schaften eine Unterlas-​sungsverfügung bean­tragt. Auf Ersu­chen des für diesen Fall zustän­digen bri­ti­schen Gerichts hat der EuGH in seinem Urteil vom 11. Dezember 2007 (Az.: C-​438/​05) fest­ge­stellt, dass kol­lek­tive Maß­nahmen, die darauf abzielen, ein aus­län­di­sches Unter­nehmen zum Abschluss eines Tarif­ver­trags mit einer Gewerk­schaft zu ver­an­lassen, der geeignet ist, das Unter­nehmen davon abzu­bringen, von seiner Nie­der­las­sungs­frei­heit Gebrauch zu machen, (…) diese Frei­heit“ beschränken.

Aus diesen Urteilen und in Ver­bin­dung mit der euro­päi­schen Entsendericht-​linie sowie der Dienst­leis­tungs­richt­linie für Leih­ar­beiter ergeben sich viele kniff­lige recht­liche Situa­tionen, auf die die deut­schen Gewerk­schaften, aber ins­be­son­dere die Kon­troll­be­hörden noch nicht wirk­lich ein­ge­stellt sind. Kaum jemand kennt die gesetz­li­chen Regu­lie­rungen und kann ver­bind­lich Aus­kunft geben.

Auch das Merk­blatt für Leih­ar­beiter der Bun­des­agentur für Arbeit ent­hält dazu kei­nerlei Hin­weise. Obwohl immer mehr deut­sche Leih­ar­beits­kon­zerne auch im euro­päi­schen Maß­stab Leih­ar­beiter aus Deutsch­land grenz­über­grei­fend ver­leihen. Bisher war dies schon über Werk­ver­träge möglich.

Nun werden Leih­ar­beiter im Rahmen des Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­ge­setzes auch euro­pa­weit ver­leihbar. Regional bedeutet Bun­des­weit und dem­nächst auch Euro­pa­weit. Global agieren die Leih­ar­beits­kon­zerne aber heute schon.
Die Märkte der neuen EU-​Staaten im Osten sind bereits Mitte der 90er Jahre aufgeteilt.

Ent­weder haben deut­sche Leih­ar­beits­kon­zerne dort eigene Büros errichtet oder andere Fimen auf­ge­kauft. Der Leih­ar­beits­an­teil in den östli­chen EU Staaten ist um ein viel­fa­ches höher als in den west­li­chen und wird im Wesent­li­chen durch wenige Kon­zerne kon­trol­liert. Egal ob Trenk­walder, Rand­stad, Adecco oder Man­power, die Bran­chen­riesen haben den Markt unter sich aufgeteilt.

Leih­ar­beit ersetzt schritt­weise Arbeits­plätze des Ersten Arbeits­marktes, um selbst zum Ersten Arbeits­markt zu werden. In Teil­be­rei­chen kann dies gut funk­tio­nieren, gene­rell wird Leih­ar­beit aber wei­terhin pro­ble­ma­tisch bleiben, auch des­halb ist sie in vielen Län­dern schlicht verboten.

Quelle: Duck­home – Mit freund­li­cher Genehmigung

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Kategorie » Arbeit/Gewerkschaft, Politik/Wirtschaft « | Tags » , , , , , , , , «

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2 Kommentare

  1. 1

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    Volker Wulle 12.06.2010 um 16:57 Uhr

    Man lese nur die frag­wür­digen Stel­len­an­ge­bote auf der Home­page der Arbeits­agentur im Bereich der Hilfs­ar­beiten.
    Da tum­meln sich Anbieter dubioser Stel­len­an­ge­bote, die selbst auf den ersten Blick schon ihre Glaub­wür­dig­keit ver­lieren.
    "Für eine Unter­kunft ist gesorgt, es fallen ledig­lich 50 Euro für Neben­kosten an."
    Diese Home­page ist gera­dezu über­schwemmt davon.
    Nein danke. Nicht mit mir.

  2. 2

    Kommentar ohne Gravatar

    Catweazle 12.06.2010 um 19:03 Uhr

    Habe per­sön­lich mit Leuten zusam­men­ge­ar­beitet die von ihrer Leih­ar­beits­bude schon über 5 Jahre an ein und das selbe Unter­nehmen "ver­liehen" wurden. Die sind die ganze Zeit nicht in der Lage irgend­welche grö­ßeren Anschaf­fungen zu tätigen, sich Zahn­er­satz zu leisten geschweige denn für ihre Alters­ver­sor­gung etwas bei­seite zu legen.
    Wie sang Rudi Car­rell in seinem Som­merhit schon 1975?
    .….…und Schuld daran ist nur die SPD