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Wider die Froschperspektive

Donnerstag, 01. Juli 2010-17:25 -|- Eingestellt von: |

Zur mög­li­chen Instru­men­ta­li­sier­bar­keit des bedin­gungs­losen Grund­einkom– mens | Von Katja Kip­ping und Ronald Blaschke | Neue Rhei­ni­sche Zei­tung | — In den NRhZ-​Ausgaben 237 und 238 kri­ti­sierte der Attac-​Sozialexperte Da– niel Kreutz die Idee eines bedin­gungs­losen Grund­ein­kom­mens nicht zuletzt wegen ihrer Instru­men­ta­li­sier­bar­keit:

Weil das Grund­ein­kommen von neo­li­be­raler Seite miss­braucht werden könne, sollten Linke lieber die Finger davon lassen. Darauf ant­worten hier die Bundes– tags­ab­ge­ord­nete und stell­ver­tre­tende Par­tei­vor­sit­zende der Partei DIE LINKE, Katja Kip­ping, und ihr wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­beiter Ronald Blaschke. – Die Redak­tion

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Die Argu­mente gegen das bedin­gungs­lose Grund­ein­kommen, die Daniel Kreutz wie­der­holt, und die Igno­ranz eman­zi­pa­to­ri­scher Grund­ein­kom­mens­kon­zepte sind schon mehr­mals in ver­schie­denen Publi­ka­tionen kri­ti­siert worden. [1] Daher soll hier nicht weiter darauf ein­ge­gangen werden.

Nur einem offen­sicht­lich zen­tralen Kri­tik­punkt soll ent­gegnet werden: der mög– lichen Instru­men­ta­li­sier­bar­keit des Grund­ein­kom­mens durch Neo­li­be­rale. In der Tat gibt es viele linke Pro­jekte, die in der Ver­gan­gen­heit von den „Freunden des Kapi­ta­lismus“ umge­dreht wurden: Aus den linken Grund­si­che­rungs­an­sätzen der 90er Jahre wurde unter der Regie­rung Schröder/​Fischer gemeinsam mit CDU/​CSU und FDP die Grund­si­che­rung für Arbeit­su­chende, genannt Hartz IV.

Aus den SPD– und PDS-​Vorschlägen zur öffent­lich geför­derten Beschäf­ti­gung wurde die mas­sen­hafte Aus­wei­tung der Ein-​Euro-​Jobs. Und die lange Zeit in eman­zi­pa­to­ri­scher Absicht gefor­derte Arbeits­zeit­ver­kür­zung führte in der Regel zu Arbeits­ver­dich­tung und Prekarisierung.

Kurzum: Werden nur einige, wich­tige Stell­schrauben an linken Ansätzen durch die „Freunde des Kapi­ta­lismus“ gedreht und poli­tisch durch­ge­setzt, kann sich die Wir­kung des Ganzen ins Gegen­teil ver­kehren. Und den­noch sollte die Linke nicht auf­hören, ihre poli­ti­schen Ideen gegen neo­li­be­rale in Stel­lung zu bringen.

Das gilt auch für das Kon­zept des Grund­ein­kom­mens. Dabei han­delt es sich um einen mone­tären Transfer, den sich die Men­schen gegen­seitig zuer­kennen. Er ist jedem Men­schen indi­vi­duell garan­tiert, wird ohne sozi­al­ad­mi­nis­tra­tive Be– dürf­tig­keits­prü­fung und ohne Zwang zu Arbeit und Gegen­leis­tung in exis­tenz– und teil­ha­be­si­chernder Höhe gewährt.

Die Idee des Grund­ein­kom­mens kann auf eine über 200 Jahre alte Debatte zurück­schauen: Die Erste, die ein sol­ches Grund­ein­kommen for­derte, war eine Frau. Thomas Spence ließ sie im Dialog mit einem Landa­ris­to­kraten in seiner Streit­schrift von 1796 nicht nur die „Die Rechte der Kinder“, son­dern auch die sozialen Rechte eines jeden Men­schen ein­for­dern. Ihre Begrün­dung lau­tete: Jeder Mensch, der sich der allen gehö­rigen Natur­güter bediente, hat den Mit– eigen­tü­mern dieser Natur­güter einen Anteil an der genutzten Natur­res­source zuzu­er­kennen. [2]

Diese natur­recht­liche Begrün­dung für ein Grund­ein­kommen wurde später um die kul­tur­his­to­ri­sche Begrün­dung ergänzt. Letz­tere argu­men­tiert analog zu erste– rer: Die­je­nige Person, die sich des allen Men­schen gehö­rigen kul­tur­his­to­ri­schen Erbes – wie Wissen oder dessen Ver­ge­gen­ständ­li­chung in Technik, wie Sozial– kom­pe­tenzen und Formen der Arbeits­or­ga­ni­sa­tion – bedient, hat den Mit­eigen– tümern ihren Anteil an dem genutzten Erbe zuzuerkennen.

„Die ver­meint­liche Vogel­per­spek­tive ent­puppt sich als eine von der bürger– lichen Pri­va­ti­sie­rungs­logik bestimmte Froschperspektive.“

Damit wird auch die These des eng­li­schen Phi­lo­so­phen John Locke bestritten, dass die beim Arbeiten genutzten gemein­samen Güter durch die Anwen­dung von Arbeit zum Pri­vat­ei­gentum werden. John Locke ging es bei der bür­ger­li­chen Ver­herr­li­chung von Arbeit vor allem um eines: die Recht­fer­ti­gung des Pri­vatei– gentums.

Dazu wurde das urli­be­rale Argu­ment, dass der Körper, dessen Akti­vi­täten und Hand­lungen nur dem Ein­zelnen gehören, unzu­lässig ver­mengt mit dem Argu­ment, dass das vom eigenen Körper zur Bear­bei­tung Genutzte infolge der Arbeit pri­vates Eigentum werde. Das eine begründet aber kei­nes­wegs das andere. Die Locke­sche Argu­men­ta­tion, dass Arbeit die Quelle des pri­vaten Eigen­tums sei, ist also mehr als kritikwürdig.

Dagegen ist zu halten: Indi­vi­du­elle (und auch kol­lek­tive) Arbeit ist sowohl von der Aneig­nungs– als auch von der Ver­tei­lungs­frage her schon immer gesell– schaft­liche Pro­duk­tion, weil es allen gehö­rige Güter nutzt und daher in einem bestimmten Maß auch allen gehö­rige Güter schafft.

Noch besser kann die bür­ger­liche Pri­va­ti­sie­rungs­ideo­logie von John Locke vor dem Hin­ter­grund eines erwei­terten Arbeits– bzw. Tätig­keits­be­griffes und ange– sichts der fort­ge­schrit­tenen gesell­schaft­li­chen Arbeits­tei­lung kri­ti­siert werden: In einer hoch­gradig arbeits­tei­ligen Gesell­schaft kann der Leis­tungs­be­trag des Ein­zelnen am Pro­dukt kaum noch rea­lis­tisch bestimmt werden.

Alle scheinbar indi­vi­du­ellen Pro­duk­tionen sind in ein kom­plexes Geflecht bezahl– ter und unbe­zahlter Tätig­keiten und Koope­ra­tionen ein­ge­bunden. Auch ignorie– ren nur noch patri­ar­cha­lisch geprägte Zeit­ge­nossen den Bei­trag der fami­lialen und part­ner­schaft­li­chen Sorge– und Erzie­hungs­ar­beit, der dafür ver­ant­wort­lich ist, dass Men­schen über­haupt zu so etwas wie einer pro­duk­tiven Leis­tung fähig sind.

Ähnlich kann bezüg­lich des bür­ger­schaft­li­chen Enga­ge­ments vieler Men­schen fest­ge­stellt werden, dass deren Bei­trag für den sozialen Zusam­men­halt eine grund­le­gende Vor­aus­set­zung ist, ohne die heute keine Gesell­schaft halb­wegs ver­nünftig funk­tio­nieren, geschweige denn pro­du­zieren, könnte. Und zu guter Letzt müssen wir auch die Zeiten der Muße und Gesel­lig­keit in Betracht ziehen, die den ein­zelnen Men­schen zum pro­duk­tiven Tun befähigen.

Es zeigt sich also, dass das pro­duk­tive Tun des Ein­zelnen in der Arbeit auf der Grund­lage des gemein­samen Kul­tur­erbes, der gesell­schaft­li­chen Arbeits­tei­lung, der fami­lialen und part­ner­schaft­li­cher Erzie­hungs– und Sor­ge­ar­beit, des sozialen Aus­han­delns von Gesell­schaft­lich­keit im bür­ger­schaft­li­chen Enga­ge­ment und der Muße­zeit steht.

Die pri­vate, kapital– oder erwerbs­bil­dende Aneig­nung der Pro­duk­ti­ons­er­gebnis– se durch Ein­zelne oder Kol­lek­tive ist also sehr vor­aus­set­zungs­voll. Die Vogel– per­spek­tive auf eine kapi­ta­lis­tisch geprägte Gesell­schaft, die Daniel Kreutz in seinem Bei­trag ein­zu­nehmen meint, ent­puppt sich daher als eine von der bür– ger­li­chen Pri­va­ti­sie­rungs­logik bestimmte Frosch­per­spek­tive auf das indi­vi­du­elle Dasein und die gesell­schaft­liche Produktion.

Aus der Frosch­per­spek­tive heraus sind die mit der Locke­schen Aneig­nungs– und Leis­tungs­logik ver­bun­denen zwei Seiten der ent­frem­deten Arbeit nicht kri­tisch reflek­tierbar: Kapital und Lohn­ar­beit. Wer die Domi­nanz dieser ent­frem­deten Formen der Aneig­nung gemein­schaft­li­cher Güter in der heu­tigen Gesell­schaft aber nicht erkennt, kann die trans­for­ma­to­ri­sche Per­spek­tive von Karl Marx nicht denken. Diese Per­spek­tive richtet sich in ihrer Kritik der Markt– und Warenför– mig­keit pri­vat­ei­gen­tüm­li­cher Pro­duk­ti­vität auf eine Auf­he­bung der Unter­ord­nung mensch­li­chen Daseins unter die Bedin­gungen von Kapi­tal­do­mi­nanz und Lohnab– hängigkeit.

„Im Ver­mark­tungs­zwang und in erzwun­gener Selbststig­ma­ti­sie­rung äußert sich der heu­tige struk­tu­relle Nützlichkeitsrassismus.“

Das bedin­gungs­lose Grund­ein­kommen bricht nun auf einer grund­sätz­li­chen Ebene mit diesen Bedin­gungen: Die indi­vi­du­elle Exis­tenz– und Teil­ha­be­si­che­rung wird von der Pri­va­ti­sie­rungs­logik der indi­vi­du­ellen tausch– und mehr­wert­schöp– fenden Arbeits­leis­tung ent­kop­pelt. Das Bru­tale der bür­ger­li­chen Aneig­nungs– und Leis­tungs­logik ist, dass sie nicht nur den Nutzen des Men­schen über­haupt kal­ku­liert, son­dern das Nütz­liche eines Men­schen auf dessen Leis­tung und Ver– wert­bar­keit in der Waren– und Markt­ge­sell­schaft reduziert.

Eine davon abge­lei­tete Sozi­al­staat­lich­keit voll­streckt diese Logik selbst noch am länger vom (Arbeits-)Markt Aus­ge­grenzten. Dieser muss seine Bedürf­tig­keit nach­weisen, sich als Armer selbst öffent­lich anzeigen, um sein Recht auf Teil– habe an den gemein­samen Gütern ein­zu­klagen. In diesen beiden Punkten, im Ver­mark­tungs­zwang und in erzwun­gener Selbststig­ma­ti­sie­rung, äußert sich der struk­tu­relle Nütz­lich­keits­ras­sismus, der neben dem ideo­lo­gi­schen und sozi­alpsy– cho­lo­gi­schen Nütz­lich­keits­ras­sismus in der heu­tigen Gesell­schaft besteht. [3]

Indi­vi­du­elle Frei­heit dagegen beinhaltet die Frei­heit von Exis­tenznot, von Ver– mark­tungs– und Selbststig­ma­ti­sie­rungs­zwang. Sie impli­ziert aber auch die posi– tive Frei­heit, sich pro­duktiv zu ent­falten. Pro­duktiv ist das, was die kon­kreten Mög­lich­keiten, die dem Gegen­stand des Tuns und dem Tätigen selbst innewoh– nen, zur Ent­fal­tung bringt. Dort, wo der Gegen­stand des Tuns, die allen gehöri– ge Natur, geschä­digt oder gar zer­stört wird, ist das Ziel verfehlt.

Auch dort ist das Ziel ver­fehlt, wo der Mensch klein gehalten oder ver­bogen wird, er seine Mög­lich­keiten und Fähig­keiten nicht ent­falten kann. Karl Marx sprach von der Gesell­schaft, in der „die freie Ent­wick­lung eines jeden die Bedin-​gung für die freie Ent­wick­lung aller ist.“ Der huma­nis­ti­sche Ansatz bei Marx be– steht darin, dass die Trans­for­ma­tion der Gesell­schaft genau diesem Ziel der pro­duk­tiven Ent­fal­tung und damit der indi­vi­du­ellen Frei­heit ver­pflichtet sein muss.

„Die radi­kale Demo­kra­ti­sie­rung der Finanz-​, Wirt­schafts– und Kon­sum­tions– sphäre und der mone­tären Trans­fer­sys­teme sind voranzutreiben.“

Die volle Ent­wick­lung der indi­vi­du­ellen Fähig­keiten aber ist ohne Selbst­be­stim– mung nicht denkbar – und damit auch nicht ohne Mit­be­stim­mung über alle gesell­schaft­li­chen Bedin­gungen, die die eigene Person und das eigene Leben betreffen.

Das heißt: Neben dem bedin­gungs­losen Grund­ein­kommen sind die radi­kale Demo­kra­ti­sie­rung der Finanz-​, Wirt­schafts– und Kon­sum­ti­ons­sphäre, die demo­kra­ti­sche Selbst­ver­wal­tung der Pro­duk­ti­ons­stätten, die Demo­kra­ti­sie­rung öffent­li­cher Infra­struk­turen und Dienst­leis­tungen und selbst der mone­tären Trans­fer­sys­teme (wie die pari­tä­tisch finan­zierte Bür­ger­ver­si­che­rung oder das Grund­ein­kommen) voranzutreiben.

„Eine demo­kra­ti­sche Gesell­schaft ist sozial inte­grativ und redu­ziert den Men­schen nicht auf eine Ware und einen Warenproduzenten.“

Diese Aneig­nung durch eine radi­kale Demo­kra­ti­sie­rung bricht eben­falls mit der Domi­nanz von Kapital und Lohn­ar­beit und davon abge­lei­teter, exklu­die­render Sozi­al­staat­lich­keit. Sie nimmt Abschied von der exklu­siven bür­ger­li­chen Logik, der­zu­folge nur die­je­nigen mit­be­stim­mungs­be­rech­tigt und –befä­higt sind, die als Steu­er­bürger, Eigen­tums– bzw. Arbeits­bürger oder Staats­bürger dazu berech– tigt sind. [4]

Bür­gerin bzw. Bürger im modernen und aktiven Sinn ist der Mensch, der die Be– din­gungen seines eigenen Lebens im öffent­li­chen soli­da­ri­schen Wett­streit mit anderen aus­han­delt und gestaltet – also fak­tisch jeder Mensch, wenn auch in unter­schied­li­cher Inten­sität. Eine demo­kra­ti­sche Gesell­schaft ist also – im Gegen­satz zur bürgerlich-​privateigentümlichen Erwerbs– oder Markt­ge­sell­schaft – sozial inte­grativ und redu­ziert den Men­schen nicht auf eine Ware und einen Warenproduzenten.

Das Grund­ein­kommen beför­dert nun die Demo­kra­ti­sie­rung. Denn es ist eine Pau­schale, die ökono­mi­sche Abhän­gig­keiten des Men­schen auf­hebt. Mit dem eman­zi­pa­to­ri­schen Grund­ein­kommen ist aber nicht nur die Umver­tei­lung von mate­riell gegrün­deter Aus­hand­lungs– und Ent­schei­dungs­macht zugunsten aller Bür­ge­rinnen und Bürger, son­dern auch die Umver­tei­lung wei­terer not­wen­diger Res­sourcen für die freie Ent­wick­lung jedes Ein­zelnen und aller Men­schen ver– bunden – in zeit­li­cher, mate­ri­eller, mone­tärer wie auch in infra­struk­tu­reller Hinsicht.

Dem Grund­ein­kommen zur Seite stehen daher geeig­nete Ansätze zur Ver­kürz– ung der Erwerbs­ar­beits­zeit und ein gesetz­li­cher Min­dest­lohn, Bür­ger­ver­siche– rungen, Zugänge zu infra­struk­tu­rellen Res­sourcen für freie Betä­ti­gungen, zu Bil­dung, Wissen, Kultur, öffent­li­cher Mobi­lität und Gesund­heits­ver­sor­gung. [5]

„Eine erzwun­gene ‚Soli­da­rität‘ ist keine Solidarität.“

In einer demo­kra­ti­schen Gesell­schaft ist Soli­da­rität tat­säch­lich keine Ein­bahn– straße. Zur Soli­da­rität gehört in dieser Gesell­schaft die Gemein­sam­keit ebenso wie die indi­vi­du­elle Frei­heit. Eine erzwun­gene „Soli­da­rität“ ist keine Soli­da­rität, son­dern Zwang.

Eine „Soli­da­rität“, die eine Gegen­leis­tung unter Andro­hung des Ent­zugs der indi­vi­du­ellen Exis­tenz– und Teil­hab­si­che­rung ein­for­dert, ist schlicht Erpres­sung. Das bedin­gungs­lose Grund­ein­kommen dagegen ermög­licht den Abschied von derart erzwun­genen Schein­so­li­da­ri­täten, sowohl in ökono­mi­schen Koope­ratio– nen und poli­ti­schen Bünd­nissen als auch in part­ner­schaft­li­chen Beziehungen.

Eine moderne demo­kra­ti­sche Gesell­schaft kann nur auf­bauen auf einer Plu­ra­lität der Indi­vi­duen und ihrer Tätig­keits– und Teil­ha­be­formen. Die Idee des bedin– gungs­losen Grund­ein­kom­mens erkennt an, dass der Streit um gemein­same Ziele und Wege ohne Gewalt oder grund­le­gende ökono­mi­sche Zwänge zwi– schen den freien Indi­vi­duen aus­zu­han­deln ist. Es steht für den kon­se­quenten Bruch mit der bürgerlich-​privateigentümlichen Aneig­nungs– und Leis­tungs­logik – und für den Auf­bruch in demo­kra­ti­sche Aneig­nung. (PK)

Quelle: Neue Rhei­ni­sche Zeitung

Mit freund­li­cher Geneh­mi­gung der Autoren und der Redak­tion “NRhZ” zur Ver­öf­fent­li­chung hier auf Mein Poli​tik​blog​.de Vielen Dank !

[1] Vgl. z. B. Ronald Blaschke, Bedin­gungs­loses Grund­ein­kommen versus Grund­si­che­rung, rls-​Standpunkte 15/​2008, und Katja Kip­ping, Aus­ver­kauf der Politik. Für einen demo­kra­ti­schen Auf­bruch, Berlin 2009, S. 131 ff. Eine gute Über­sicht über unter­schied­liche Grund­ein­kom­mens­kon­zepte findet sich in Ronald Blaschke, Aktu­elle Ansätze und Modelle von Grund­si­che­rungen und Grund­ein­kommen in Deutsch­land. Ver­glei­chende Dar­stel­lung, in: Ronald Blaschke, Ade­line Otto, Nor­bert Sche­pers (Hrsg.): Grund­ein­kommen. Geschichte – Modelle – Debatten, Berlin 2010, S. 301 – 382.

[2] Vgl. Ronald Blaschke, Denk’ mal Grund­ein­kommen! Geschichte, Fragen und Ant­worten einer Idee, in: Ronald Blaschke, Ade­line Otto, Nor­bert Sche­pers a. a. O., S. 51 ff.

[3] Vgl. Katja Kip­ping a. a. O., S. 92 ff.

[4] Wolf­gang Engler, Bürger, ohne Arbeit. Für eine radi­kale Neu­ge­stal­tung der Gesell­schaft, Berlin 2005, S. 139 ff.

[5] Vgl. das Kon­zept der BAG Grund­ein­kommen in und bei der Partei DIE LINKE und das Kon­zept von Attac, AG Genug für alle.

Katja Kip­ping ist stell­ver­tre­tende Vor­sit­zende der LINKEN, seit 2005 Mit­glied des Bun­des­tages und eine der Spre­che­rinnen des Insti­tutes Soli­da­ri­sche Moderne. Zudem wirkt sie als ehren­amt­liche Mit­her­aus­ge­berin des Maga­zins “prager früh­ling“, dessen aktu­eller Schwer­punkt „Cross­over“ lautet.

Ronald Blaschke, jah­re­lang enga­giert in der Erwerbs­losen– und Grund­ein­kom­mens­be­we­gung, Autor zahl­rei­cher Bei­träge zum Thema Armut, Zukunft der Arbeit, bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment und Grundeinkommen.

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Kategorie » Arbeit/Gewerkschaft, Gesellschaft/Soziales, Politik/Wirtschaft « | Tags » , , , , , , , , «

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gelesen: 148 · heute: 2 · zuletzt: 13. Mai 2012

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