Von Robert Meyer | Dummer weiser Deutscher | - Da die Berliner Politik gerade Sommerpause hat, müssen sich die Politredaktionen der großen Medien eben anderweitig behelfen. Wie gut, dass man immer jemanden findet, der neoliberale Forderungen für die Wirtschaft vorträgt.
Es gibt einen Leitsatz, welchen uns die neoliberalen Handlager schon seit Jahrzehnten einzuprügeln versuchen. Der Arbeitsmarkt muss entfesselt werden, damit neue Arbeitsplätze entstehen! Hätten die Damen und Herren auch nur ein wenig Ahnung von gesamtwirtschaftlichen Zusammenhängen, dann wüssten sie, dass eine “hire and fire” Politik, wie man sie in Perfektion u.a. in den USA erleben kann, pures Gift für die Ökonomie eines Landes ist.
Denn Entfesselung bedeutet übersetzt nichts anderes, als den massiven Abbau des Kündigungsschutzes und Arbeitnehmerrechte. Der ist in den letzten Jahren ohnehin mehr und mehr unter die Räder gekommen. Ins Bild passt, dass mittler- weile jeder zweite geschlossene Arbeitsvertrag nur noch befristet gilt.
Für die Arbeitnehmer entsteht dadurch eine enorme Hemmschwelle. Größere In- vestitionen, etwa ein Auto oder der Bau eines Einfamilienhauses, werden immer weiter verschoben, weil man schließlich nicht weiß, ob man in wenigen Monaten noch einen Arbeitsplatz hat.
Letzten Endes führt dies zu Konsumverzicht und dieser wirkt sich nachhaltig ne- gativ auf den Binnenmarkt aus. Fordert man also eine Entfesselung des Arbeits- marktes, nimmt man erhebliche Risiken für die Gesamtwirtschaft in Kauf. Ganz einmal davon abgesehen: Schon heute verlieren jedes Jahr etwa acht Millionen Menschen ihre Beschäftigung. Gleichzeitig nehmen ungefähr genauso viele wie- der eine neue Arbeit auf. Von zu wenig Flexibilität kann demnach in Deutschland keine Rede sein.
Derartige Fakten hindern einen Hans Heinrich Driftmann aber nicht daran, mun- ter weiter das Lied vom heilsbringenden Flexibilisierungswahn zu singen. Ganz aktuell geschieht dies in einem Interview mit der Bild Zeitung. Hier fordert der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) fünf Maßnah- men, welche im derzeitigen “Wirtschaftsaufschwung” neue Arbeitsplätze schaf- fen sollen.
Deshalb heißt es:
„Wenn wir jetzt den Arbeitsmarkt entfesseln, können wir die Arbeitslosigkeit nicht nur kurzzeitig auf deutlich unter drei Millionen drücken.“
Driftmann folgt also blind der Parole “Gut ist was Arbeit schafft.” Was dabei hin- ter rauskommt interessiert den DIHK Präsidenten aber scheinbar genauso we- nig, wie die Frage ob seine Forderung überhaupt mehr Arbeitsplätze schaffen würden. Letzteres darf doch mehr als bezweifelt werden.
Im Kern geht es nämlich um die ureigensten Forderungen des Neoliberalismus. Heißt: Weniger Recht auf Teilzeit, Kündigungsschutz erst ab 20 Mitarbeitern, Ab- schaffung des Wiederbeschäftigungsverbotes, Verlängerung der sachgrund- losen befristeten Arbeitsverhältnisse auf vier Jahre und abschließend längere Arbeitszeiten für Auszubildende. Schauen wir uns die Forderungen im Einzelnen genauer an:
1. Abbau der Teilzeitregelung:
Driftmann drückt sich hier im Interview sehr schwammig aus und fordert pau- schal einen Abbau des Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit. Was er damit allerdings genau meint, verrät er dem Leser nicht. Eine Irreführung bleibt die Aussage aber dennoch, denn dem Leser wir suggeriert, ein Arbeitnehmer kön- nte heute nach Lust und Laune in Teilzeit gehen und es müsse keine Rücksicht auf das Unternehmen genommen werden.
STIMMT NICHT! Schon heute ist es so, dass der Wunsch nach Teilzeit nur dann berücksichtigt werden müssen, wenn dem Unternehmen dadurch nicht ein zu hoher zusätzlicher Aufwand (Beispiel: zusätzliche Kosten, Organisation, Sicher- heit) entsteht.
2. Kündigungsschutz erst ab 20 Mitarbeitern
Bisher gilt die Regelung, wonach Arbeitnehmer in einem Betrieb ab zehn Mitar- beitern einen Kündigungsschutz genießen. Diese Grenze will der DIHK-Präsident auf 20 Personen hinaufsetzen und begründet dies damit, dass gerade sehr klei- ne Unternehmen im derzeitigen “Aufschwung” sich nicht trauen würden, mehr Leute einzustellen, weil man ja nicht weiß, ob der Aufschwung länger anhalte.
Doch schon seit Jahren gibt es so viele Ausnahmen, welche den geltenden Schutz der Arbeitnehmer vor Entlassung massiv aufgeweicht haben. So kann ein Arbeitgeber jemanden bis zu zwei Jahre befristet einstellen und dann ohne größere Probleme entweder entlassen oder dann regulär und auf Dauer anstel- len. Passend dazu gleich die dritte Forderung.
3. Abschaffung des Wiederbeschäftigungsverbotes
Hinter diesem etwas zugegeben sperrigen Begriffes verbirgt sich nichts ande- res, als ein Gesetz, welches die befristete Wiedereinstellung von Personen ver- bietet, welche zuvor bereits im Unternehmen gearbeitet haben. Diese Regelung macht bei genauerer Betrachtung Sinn, denn sie soll verhindern, dass Arbeitge- ber beispielsweise Festangestellte mit unbefristeten Verträgen in neue Arbeitsverträge mit Befristung und damit in prekäre Beschäftigung verdrängen können.
Driftmann tut dagegen so, als würde diese Regelung die Wiedereinstellung von ehemaligen Beschäftigten massiv verhindern. Aber auch hier bestehen bereits zahlreiche Möglichkeiten, das Wiederbeschäftigungsverbot zu umgehen. Liegt nämlich nachweißlich ein Sachgrund vor, so können schon heute ehemalige Mitarbeiter befristete wieder eingestellt werden.
Sachgründe gibt es in der Tat viele: So gilt bereits die Begründung als ausrei- chend, dass man erst “erproben” will, ob sich der Beschäftigte für das Unter- nehmen (noch) eignet.
Weitere sachbezogene Gründe sind “zeitlich begrenzte Vertretungen, saisonale Arbeitsverhältnisse, einmalige Aufträge oder begrenzt finanzierte Projekte”, heißt es etwa in einer Rede der Bundestagsabgeordneten Brigitte Pothmer. Wie man sieht, ist eine Abschaffung des Wiederbeschäftigungsverbotes vollkommen unnötig.
4. Sachgrundlose Befristung von zwei auf vier Jahre anheben
Driftmann plädiert für eine Ausweitung der sachgrundlosen Befristung von der- zeit zwei auf vier Jahre. Bereits weiter oben wurde darauf hingewiesen, dass derartige Beschäftigungsverhältnisse bereits jeden zweiten neuen Arbeitsver- trag ausmachen. Größter Nachteil für den Befristeten: Nach sechsmonatiger Ar- beit im Unternehmen gilt für ihn kein Kündigungsschutz mehr. Eine seriöse und sichere Lebensplanung sieht anders aus.
5. Längere Arbeitszeit für Auszubildende
Mit dieser Forderung hinkt Driftmann der Realität schon längst um Welten hin- terher. Scheinbar kennt das DIHK-Oberhaupt seinen eigenen Laden nicht. Gesetzlich gilt bisher die Regelung, dass 16-jährige Azubis bis maximal 22 Uhr arbeiten dürfen. Diese Zeit solle doch bitte bis 23 Uhr ausgeweitet werden. Als Beispiel nennt Driftmann etwa die Ausbildung in der Gastronomie.
Allerdings: In Wahrheit sind die realen Arbeitszeiten schon längst derartig aus- geweitet. Allerdings gelten nicht ohne Grund für minderjährige Auszubildende diverse Sondereglungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der Arbeitszeiten. Blöd nur: Fragt man einen Azubi in den betreffenden Branchen wir man mehr- heitlich die Antwort bekommen, dass die Realität bereits viel härter ist, als wie sie uns Driftmann verkaufen will.
Der scheint ohnehin vergessen zu haben, dass ein Auszubildender nicht als billige Arbeitskraft ohne Rechte zu verstehen ist, sondern als junger Mensch, der einen Beruf erlernen will.
Quelle: Dummer weiser Deutscher
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