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Alles rechtens

Von Klaus Wallmann sen. | RandZone-Online | – Die auf Wikileaks veröffentlichten Geheimdokumente des US-Militärs haben eine Diskussion darüber entfacht, ob das gezielte Töten von Taliban-Kämpfern hinsichtlich des Völkerrechts legal ist.

Wer eine derartige Frage stellt, beweist, daß er den Klassencharakter eines je- den Rechts in einem Klassenstaat nicht begriffen hat. Auch das sogenannte “Völkerrecht” ist Recht im Interesse der herrschenden Klasse und von ihr instal- liert.

Kein Wunder daher, daß “Völkerrechtler” das gezielte Töten von Taliban-Kämp- fer für legal halten. Das kann auch gar nicht anders sein, denn ansonsten wäre die Schützenhilfe der deutschen Bundeswehr, und also auch deren Billigung durch die “Volksvertreter” im Reichstag illegal.

Die “Völkerrechtler” orientieren sich dabei zumeist an einem Gutachten des In- ternationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) – eine Organisation, die entge- gen allem guten Glauben natürlich auch nicht irgendwo über allem in der reinen blauen Luft schwebt -, wonach das Töten dann erlaubt sei, wenn sich der Auf- ständische kontinuierlich an Kämpfen beteiligt und eine gefahrlose Festnahme nicht möglich ist. Warum der einheimische Aufständische kämpft, oder was die fremden Besatzer in Afghanistan zu suchen haben, das fragt auch diese ach so humanistische Organisation nicht.

Legal also der Krieg in Afghanistan, legal die Anwendung militärischer Gewalt durch die imperialistischen Besatzer gegen sich wehrende Afghanen, legal der Einsatz der deutschen Elitesoldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK), legal der Einsatz der geheimem Bundeswehr-Eliteeinheit “Taskforce 47″ – von der selbst die “Volkvertreter nur gerüchteweise wissen -, autorisiert durch UNO-Resolutionen und Bundestagsmandat – solange man sich an das “Völkerrecht” hält.

Die Bundeswehr unterstützt das gezielte Töten der US-Task Force 373 offiziell “nur” durch die Beherbergung der US-Killerkommandos in ihrem Stützpunkt Masar-i-Scharif und eventuell noch durch die Ergänzung der sogenannten Fein- desliste der ISAF, was für die mutmaßlichen Aufständischen zumeist das Todes- urteil bedeutet. Auch diese “Unterstützung” ist dem Bundestag samt “Opposi- tion” bekannt und wird von ihm gedeckt, weil legal.

Ansonsten ist die Bundeswehr natürlich nicht am gezielten Töten beteiligt, auch wenn es natürlich vorkommen könne, daß bei Kampfhandlungen Aufständische auch durch deutsche Kugeln getötet werden. Und außerdem, so der Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums stünde bei gegebener Notwendigkeit “auch die gezielte Tötung im Einklang mit dem Völkerrecht” in Einklang.

Die “Opposition” im Bundestag spielt derzeit den Entrüsteten. Und Recht haben sie. Die Abgeordneten sind das Kontrollorgan. Doch wie soll man kontrollieren, wenn man nicht informiert wird, was Bundeswehr, KSK und “Taskforce 47″ denn den lieben langen Tag so treiben?

Allen voran der “Grüne” Ströbele, gefolgt vom Verteidigungsexperten der LINKE (die Linke hat einen “Verteidigungs”experten!), Paul Schäfer, der eine “zeitnahe” Information über “diesen Grauzonenbereich” fordert, und sekundiert vom “Grünen” Nouripour, der ebenfalls mehr Kontrolle fordert:

“Was tun die? Wer gibt die Befehle? Und auf welcher Rechtsgrundlage?”

Offensichtlich weiß das Parlament gar nichts, um seine rechtmäßige Kontrollfunk- tion ausüben zu können. Und das ist alles, aber eben nicht legal.

Phoenix wird am kommenden Sonntag ein “Kamingespräch” mit Kriegsminister Guttenberg ausstrahlen, über das die heutigen “jungeWelt” vorab berichtete.

Demnach soll Guttenberg erklärt haben, daß “wir uns als Deutsche an solchen Dingen nur beschränkt und bedingt beteiligen”, liege nicht etwa daran, daß “wir” nicht wollen, sondern nur daran, daß es dafür keine “klaren Rechtsgrundlagen” gibt. “Die haben wir international abgestimmt zu meiner Zufriedenheit noch nicht. Aber sie müssen auch mal formuliert werden.”

Also werden die politischen Kommis des Kapitals und deren Rechtsexperten wohl demnächst ein neues Recht formulieren, um damit dessen imperialstischen Interessen am Hindukusch und in der ganzen Welt, konform mit Menschen- und Völkerrecht, einen legalen Anstrich zu geben.

Ströbele, Schäfer und Nouripour können sich dann wieder beruhigt in ihre Parla- mentssessel zurücklehnen, ist formal doch dann alles rechtens.

Quelle: RandZone-Online

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