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	<title>Mein Politikblog &#187; Gesetz/ Justiz</title>
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		<title>IGH-Gutachten zum Kosovo: Weg in einen neuen Imperialismus</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 14:31:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julie</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaft/Soziales]]></category>
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		<description><![CDATA[Von Martin Hantke / Jürgen Wagner &#124; IMI-Online &#124; &#8211; &#34;Alle Mitglieder unter- lassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrt- heit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.&#34; (UN-Charta, Artikel 2, Absatz 4) Im Februar 2008 verabschiedete das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><a href="http://www.meinpolitikblog.de/wp-content/uploads/2010/07/FlaggeKosovo1.png" rel="lightbox[27379]"><img style="border-right-width: 0px; margin: 0px 5px 0px 0px; display: inline; border-top-width: 0px; border-bottom-width: 0px; border-left-width: 0px" title="Flagge Kosovo" border="0" alt="Flagge Kosovo" align="left" src="http://www.meinpolitikblog.de/wp-content/uploads/2010/07/FlaggeKosovo_thumb1.png" width="126" height="100" /></a> Von Martin Hantke / Jürgen Wagner | IMI-Online | &#8211; <em>&quot;Alle Mitglieder unter- lassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrt- heit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.&quot;</em></strong> <strong>(UN-Charta, Artikel 2, Absatz 4)</strong></p>
<p> <span id="more-27379"></span>
<p>Im Februar 2008 verabschiedete das &quot;Parlament&quot; des Kosovo eine Erklärung, mit der sich die Provinz von Serbien, dem Rechtsnachfolger der Bundesrepublik Jugoslawien, lossagte und für unabhängig erklärte. Allerdings ist Artikel 2, Ab- satz 4 der UN-Charta eindeutig &#8211; das dort verankerte Einmischungsverbot schützt die territoriale Integrität eines Landes vor einer gewaltsamen Zerschla- gung. </p>
<p>Selbst die nach Beendigung des NATO-Angriffskrieges verabschiedete – und bis heute gültige &#8211; Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates vom Juni 1999 nimmt Bezug auf dieses Prinzip. Sie enthält eine </p>
<blockquote><p><strong>&quot;Bekräftigung des Bekenntnisses zur Souveränität und territoria- len Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien &#8230;&quot;</strong></p>
</blockquote>
<p>Nachdem zahlreiche Protagonisten des NATO-Angriffskriegs gegen Jugoslawien den Kosovo nach seiner Unabhängigkeitserklärung umgehend als Staat aner- kannten, eine Mehrheit der UN-Vollversammlung dies aber bis heute kategorisch ablehnt, legte die UN-Generalversammlung dem Internationalen Gerichtshof (IGH) auf Betreiben Serbiens folgende Frage zur Entscheidung vor:</p>
<blockquote><p><strong>&quot;Ist die einseitige Unabhängigkeitserklärung durch die Provisorischen Institutionen der Selbstverwaltung des Kosovo im Einklang mit dem Völkerrecht?&quot; (Resolution 63/3)</strong> </p>
</blockquote>
<p>Am 22. Juli 2010 fällte der Internationale Gerichtshof seine Entscheidung, die wohl weit reichende Folgen für Völkerrecht und Weltfrieden haben dürfte.</p>
<p>Mit zehn zu vier Richterstimmen entschied der IGH, dass „die Annahme der Unabhängigkeitserklärung vom 17. Februar 2008 weder das Völkerrecht noch die Resolution 1244 (1999) des UN-Sicherheitsrats … verletzt hat.“[1] Damit schien der Fall für die überwiegende Mehrheit der Medienvertreter eindeutig:</p>
<p>Laut Presseecho waren der Angriffskrieg und die Zerschlagung Jugoslawiens rechtens, der IGH hat eine klare Entscheidung gefällt: </p>
<ul>
<li>&quot;Weg frei für den Kosovo!&quot; (Die Presse) </li>
<li>&quot;Kosovo ist unabhängig&quot; (Frankfurter Rundschau) </li>
<li>&quot;Abspaltung im Einklang mit dem Völkerrecht&quot; (Baseler Zeitung) </li>
<li>&quot;Kosovo&#8217;s independence was legal&quot; (Business Week) </li>
<li>&quot;Unabhängigkeit des Kosovo bestätigt&quot; (Die Welt) </li>
<li>&quot;Den Haag nennt Unabhängigkeit des Kosovos rechtens&quot; (Die Zeit) </li>
</ul>
<p>Die ganze Sache hat nur einen Schönheitsfehler: um die alles entscheidende Frage hat sich der Gerichtshof nämlich herumgedrückt – mutmaßlich in vollem Wissen, dass sein Gutachten dennoch vom Westen als Persilschein für seine Zerschlagungs- und Anerkennungspolitik interpretiert werden würde: </p>
<p>&quot;Was nicht geklärt wurde: Ist das Kosovo ein unabhängiger Staat geworden? […] Dabei lagen hier die wesentlichen Probleme des Falls. Das Völkerrecht schützt die territoriale Integrität der Staaten und gewährt das Recht zur Sezession nur unter außergewöhnlichen Umständen. […] Darauf geht der IGH nicht ein.&quot;[2]</p>
<p><strong>Fahrlässiges Spiel mit dem Feuer</strong></p>
<p>Der IGH entschied, dass das „Parlament“ des Kosovo nicht an die Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats gebunden sei und damit auch das Recht inne ha- be, sich nicht an die entsprechenden Vorgaben dieser Resolution zu halten. Mit diesem juristischen Kniff wurde die eigentliche Frage uminterpretiert, mit dem Ergebnis, dass die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo mit dem Völkerrecht in Einklang stehe.</p>
<p>Damit war – und ist – jedoch nichts über die Kernfrage gesagt: ist mit der Unab- hängigkeitserklärung ein neuer Staat entstanden? Tatsächlich erklärten sich die Richter in dieser entscheidenden Angelegenheit für nicht zuständig. In Para- graph 51 des Gutachtens heißt es: </p>
<p>&quot;Die Frage der Generalversammlung ist eindeutig formuliert. […] Sie fragt, ob nach der Meinung des Gerichtshofes die Unabhängigkeitserklärung dem inter- nationalen Recht entspricht. Sie fragt nicht nach den rechtlichen Konsequenzen dieser Erklärung. Insbesondere fragt sie nicht danach, ob der Kosovo damit zum Staat geworden ist. Noch fragt sie nach Gültigkeit und Folgen der Anerkennung durch jene Staaten, die den Kosovo anerkannt haben.&quot;</p>
<p>Weiter heißt es dann in Paragraph 56: </p>
<p>&quot;Die Generalversammlung hat gefragt, ob die Unabhängigkeitserklärung dem internationalen Recht entspricht. […] Für die Beantwortung der gestellten Frage ist es nicht notwendig, dass der Gerichtshof zur Frage Position bezieht, ob der Kosovo ein Recht hatte, seine Unabhängigkeit zu erklären und erst recht nicht, ob es generell ein Recht von Entitäten innerhalb eines Staates gibt, sich von diesem zu lösen. Tatsächlich ist es ja durchaus möglich, dass eine bestimmte Handlung &#8211; wie eine einseitige Unabhängigkeitserklärung &#8211; nicht gegen interna- tionales Recht verstößt, ohne notwendigerweise Ausübung eines Rechtes zu sein. Der Gerichtshof wurde zu seiner Meinung zum ersten Punkt befragt, nicht zum zweiten.&quot;</p>
<p>Diese freie Interpretation der Ausgangsfrage wurde dementsprechend auch in der abweichenden Stellungnahme des Richters Koroma kritisiert. Koroma beton- te, dass der IGH zwar das Recht habe, die Frage zu „reformulieren und zu interpretieren“, er aber „nicht frei darin sei, seine eigene Frage zu substituieren und auf diese dann zu antworten.&quot; </p>
<p>Koroma erinnert zudem daran, dass „das positive internationale Recht kein Recht anerkennt noch heiligt, das eine ethnische, sprachliche oder religiöse Gruppe autorisiert, sich von einem Staat zu trennen, dessen Teil sie ist, ohne das Einvernehmen des letzteren, in dem sie einfach erklärt, dies sei ihr Wille.&quot;</p>
<p>Er verweist zudem darauf, dass hier ein sehr gefährlicher Präzedenzfall geschaffen wird, der jeder ethnischen, sprachlichen oder religiösen Gruppe erlaube, ihre Unabhängigkeit außerhalb des Kontexts der Entkolonisierung zu erklären.</p>
<p>Diese Warnungen waren bereits in den mündlichen Verhandlungen vor dem Gerichtshof u.a. von China, Russland, Venezuela, Bolivien, Spanien und Zypern zur Sprache gebracht worden. Andererseits insistierten die USA, Saudi-Arabien und Deutschland auf der Konformität der Unabhängigkeitserklärung Kosovos mit dem Völkerrecht, nicht zuletzt weil diese Staaten zusammen mit der Karsai-Ad- ministration Afghanistans zu den Erstanerkennern der Provinz gehörten.</p>
<p><strong>Willkür statt Völkerrecht</strong></p>
<p>Leichtfertig löst das IGH-Gutachten alle Sicherungen, die in die UN-Charta nicht zuletzt aufgrund der Aggressionspolitik des faschistischen Deutschlands und des militaristischen Japans aufgenommen wurden. Sie sollen einer Interven- tionspolitik seitens der Großmächte ebenso einen Riegel vorschieben, wie der Instrumentalisierung von Minderheiten mit dem Ziel, missliebige Länder zu zerschlagen. </p>
<p>Mit der gängigen Interpretation des Gutachtens, der der IGH mit seiner Ausle- gung bewusst Tür und Tor geöffnet hat, wird nun aber das Recht des Stärkeren in der Internationalen Politik hoffähig gemacht.</p>
<p>Eine wichtige Lehre des IGH-Gutachtens besteht für sezessionistische Bewe- gungen darin, dass es wichtig ist, sich wenigstens der Unterstützung eines der ständigen Sicherheitsratsmitglieder zu sichern. Auch dies ist eine Konsequenz des Gutachtens. Denn der IGH hat deutlich unterschieden zwischen Fällen, in denen der Sicherheitsrat eine Unabhängigkeitserklärung verurteilte, wie der „Türkischen Republik Nord-Zypern“, und den Fällen, wie dem Kosovo, wo dies eben nicht geschah. </p>
<p>Die USA, Frankreich und Großbritannien hätten mit hoher Wahrscheinlichkeit eine entsprechende Resolution des UN-Sicherheitsrats verhindert. Nach dem IGH-Entscheid bleibt also völkerrechtlich kein Stein mehr auf dem anderen. Ja man kann sogar, obwohl das Gutachten nicht rechtsverbindlich ist, von einer neuen Epoche des Imperialismus sprechen.[3]</p>
<p>Allerdings hat man aus westlicher Sicht mit dem IGH-Gutachten zwar ein eindeu- tig positives Plazet für die Politik von EU und NATO erhalten, die seit dem Ende des Kalten Krieges auf die Zerstörung von Staaten und den konformen Aufbau von Staaten setzt. Das &quot;Recht&quot; auf Selbstbestimmung soll dabei aber natürlich lediglich für &quot;genehme&quot; – sprich: pro-westliche – Gebiete gelten, nicht für alle anderen wie etwa pro-russische Provinzen wie Süd-Ossetien und Abchasien (Georgien) oder Transnistrien (Moldawien). </p>
<p>Um hier eine gewisse &quot;Eskalationskontrolle&quot; zu bewahren, wird argumentiert, der Kosovo sei einzigartig, ein Fall &quot;sui generis&quot;: </p>
<p>&quot;[Außenminister] Westerwelle betonte, der jüngste Beschluss des Internationa- len Gerichtshofes in Den Haag über die Rechtmäßigkeit der Unabhängigkeit des Kosovo habe nichts mit anderen Gebieten der Welt zu tun.&quot;[4] </p>
<p>Doch diese Versuche, die fatalen Folgewirkungen des IGH-Gutachtens zu ent- schärfen und in kontrollierbare Bahnen zu lenken, sind durchsichtig und zum Scheitern verurteilt. Hatte bereits die Anerkennungspolitik der USA und Deutschlands die Büchse der Pandora einen Spalt weit geöffnet, ist jetzt der Deckel ganz ab.</p>
<p><strong>Neuziehung der Grenzen &#8211; 1.000 Kosovos? Na klar!</strong></p>
<p>Nach der Verlesung des Gutachtens setzten denn auch weltweit die ersten Berufungen von Mikronationalisten und Sezessionisten auf die Entscheidung des IGH ein. So erklärte der südossetische „stellvertretende Außenminister“ bereits einen Tag später unter Berufung auf das Gutachten, er hoffe, dass die UN bald auch Südossetien und Abchasien anerkennen würden. Dazu kamen ähnliche Verlautbarungen aus Nagorny-Karabach, der Republika Srpska in Bosnien-Herzegowina sowie aus dem Baskenland und Katalonien. </p>
<p>Wie weit gerade in der politischen Klasse Deutschlands das Einverständnis mit diesem konfliktanheizenden Gutachten geht, machte der Journalist Josef Joffe deutlich. </p>
<p>Auf die Frage des &quot;Tagesspiegel“: „Das Kosovo durfte sich von Serbien abspal- ten, sagt der Internationale Gerichtshof in Den Haag. Es gibt weltweit über 1000 Ethnien. Dürfen sich die jetzt alle für unabhängig erklären?“ </p>
<p>antwortete Joffe: „Na klar.“[5]</p>
<p>Zudem wird nunmehr der Verzicht auf das Kosovo durch Serbien ganz offen als Eintrittskarte in die Europäische Union thematisiert. Belgrad soll in die Knie gezwungen werden. Einen EU-Beitritt gibt es nur unter Anerkennung der einseitigen Unabhängigkeitserklärung Pristinas. </p>
<p>Dabei taten sich gerade auch führende SPD-Politiker ganz in der Linie der Befürwortung des rot-grünen Angriffskrieges gegen Jugoslawien hervor. So erklärte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Gernot Erler unter Missachtung der UN-Sicherheitsratsresolution 1244 in Reaktion auf das Gutachten: </p>
<blockquote><p><strong>„Serbien könnte bereits einen wesentlichen Schritt weiter auf dem Pfad der europäischen Integration sein, würde es nicht im- mer wieder unrealistische Gebietsansprüche auf der Grundlage fragwürdiger historischer Ableitungen geltend machen.“[6]</strong></p>
</blockquote>
<p>Als weiteres Menetekel mag nun die Erklärung von Spitzenpolitikern der rassis- tisch-sezessionistischen Lega Nord dienen, nach der Unabhängigkeit des Koso- vo sei jetzt „Padanien“ im Norden Italiens dran.[7] </p>
<p>In Zukunft wird das „Staaten bauen“ und „zerbrechen“ zum „legalen“ Hand- werkszeug imperialistischer Staaten gehören – auch wenn dies gegen das ge- schriebene Völkerrecht verstößt. </p>
<p>Wie weit die Vorstellungen auch bei deutschen Parteien in dieser Hinsicht ge- hen, ist an dem Statement der grünen Europaabgeordneten Franziska Brantner abzulesen. </p>
<p>„In Europa“, so Brantner „geben wir mittlerweile die Fiktion von Staaten auf, Kosovo wurde anerkannt gestern gerade wieder; in Afrika halten wir an den alten Kolonialgrenzen fest. Vielleicht müssen wir das auch mal überdenken.“[8] </p>
<p>Vor dem Hintergrund des IGH-Gutachtens sind solche und andere Aussagen nicht weniger als eine Aufforderung zur groß angelegten (gewaltsamen) Neu- ziehung von Grenzen in Afrika und anderswo.</p>
<p><strong><font color="#ff0000">Quelle:</font> </strong><a href="http://www.imi-online.de/2010.php?id=2158" target="_blank"><strong>IMI-Online, Informationsstelle Militarisierung e.V.</strong></a></p>
<p><strong>Bild:</strong> Urheber: Cradel (current version), earlier version by Ningyou via <a href="http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Flag_of_Kosovo.svg&amp;filetimestamp=20091204201456">Wikipedia</a> <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/GNU-Lizenz_f%C3%BCr_freie_Dokumentation">GNU Lizenz</a>.</p>
<p><strong>Anmerkungen:</strong> </p>
<p>[1] International Court Justice: Accordance Wirth International Law of the Unilateral Declaration of Independence in Respect of Kosovo, 22.07.2010, Article 122: <a href="http://www.webcitation.org/5rRB9e3bz">http://www.webcitation.org/5rRB9e3bz</a></p>
<p>[2] Was der IGH wirklich entschied, Legal Tribune Online, 23.07.2010.</p>
<p>[3] Vgl. Dagdelen, Sevim: Ein neuer Imperialismus, Junge Welt, 23.07.2010.</p>
<p>[4] Westerwelle hält Lösung für Zypernfrage für möglich, Hannoversche Allgemeine, 23.07.2010.</p>
<p>[5] Jedem Völkchen sein Staatchen. Vier Fragen an Josef Joffe, Der Tagesspiegel, 26.07.2010.</p>
<p>[6] Erler, Gernot: IGH-Gutachten zum Kosovo. Das Rad der Geschichte kann nicht zurückgedreht werden, Pressemitteilung 22.07.2010.</p>
<p>[7] Borghezio: dopo il Kosovo, Padania libera: <a href="http://libero-news.it/news/458601/Borghezio__dopo_il_Kosovo__Padania_libera.html">http://libero-news.it/news/458601/Borghezio__dopo_il_Kosovo__Padania_libera.html</a></p>
<p>[8] &quot;Es fehlt das Gesamtkonzept&quot;. Grünen-Europapolitikerin Franziska Brantner im Gespräch mit Ute Welty, Deutschlandradio Kultur,. 23.07.2010.</p>
<hr><p><small><a href="http://meinpolitikblog.de.de/impressum">Julie Engel</a> von Mein Politik-Blog</small></p>
<p style="border: 1px solid #666666; padding: 5px; background: #e6e6e6 none repeat scroll 0% 0%; -moz-background-clip: -moz-initial; -moz-background-origin: -moz-initial; -moz-background-inline-policy: -moz-initial; display: block; margin-bottom: 25px;"><a href="http://meinpolitikblog.de/feed/"><img style="border: medium none ; float: left; margin-right: 10px;" src="http://meinpolitikblog.de/wp-content/rss.gif" alt="Feed Icon" width="34" height="34" /></a>Vielen Dank für das Abonnieren meines <strong><a href="http://meinpolitikblog.de.de/feed/">Feed</a></strong>!</p><hr>

 </small>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Europ&#228;ischer Gerichtshof f&#252;r Menschenrechte verurteilt Griechenland wegen massiver Verst&#246;&#223;e gegen die Europ&#228;ische Menschenrechtskonvention</title>
		<link>http://www.meinpolitikblog.de/2010/07/29/europischer-gerichtshof-fr-menschenrechte-verurteilt-griechenland-wegen-massiver-verste-gegen-die-europische-menschenrechtskonvention/</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 08:54:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julie</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europäische Union]]></category>
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		<description><![CDATA[Pressemitteilung Pro Asyl &#124; &#8211; Asylsuchender er- hält Schadenersatz für die illegale Inhaftierung unter erbärmlichen Bedingungen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 22. Juli 2010 im Fall A.A. entschieden, dass Griechenland durch die illegale Inhaftierung eines Palästinensers aus dem Libanon mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hat. Griechenland wurde verurteilt, dem Betroffenen 15.000 Euro [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><a href="http://www.meinpolitikblog.de/wp-content/uploads/2010/07/EuropischerGerichtshoffrMenschenrechte.jpg" rel="lightbox[27356]"><img style="margin: 0px 5px 0px 0px; display: inline; border-width: 0px;" title="Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte" src="http://www.meinpolitikblog.de/wp-content/uploads/2010/07/EuropischerGerichtshoffrMenschenrechte_thumb.jpg" border="0" alt="Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte" width="157" height="113" align="left" /></a> Pressemitteilung Pro Asyl | &#8211; </strong><strong>Asylsuchender er- hält Schadenersatz für die illegale Inhaftierung unter erbärmlichen Bedingungen.</strong></p>
<p><span id="more-27356"></span></p>
<p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 22. Juli 2010 im Fall A.A. entschieden, dass Griechenland durch die illegale Inhaftierung eines Palästinensers aus dem Libanon mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hat.</p>
<p>Griechenland wurde verurteilt, dem Betroffenen 15.000 Euro Schmerzensgeld und 8.000 Euro für seine Kosten und Auslagen zu zahlen ((A.A. v. Greece (appli- cation no. 12186/08)). PRO ASYL begrüßt das Urteil aus Straßburg mit seinen klaren Aussagen zum griechischen Asylsystem. Das Urteil liest sich wie ein Ver- dikt über das gesamte griechische Asylsystem.</p>
<p>Vertreten wurde die Beschwerde, die PRO ASYL mit Mitteln seines Rechtshilfe- fonds unterstützt hat, von der Athener Rechtsanwältin und Menschenrechts- preisträgerin der STIFTUNG PRO ASYL, Marianna Tzeferakou. Der Fall von A.A. steht exemplarisch für Tausende von Flüchtlingen, die in den letzten Jahren in ähnlicher Weise unter erbärmlichen Umständen in Griechenland unrechtmäßig inhaftiert worden sind.</p>
<p>Der Palästinenser A.A. war von der griechischen Polizei auf der Insel Samos festgenommen worden. Nach seinen Angaben war er misshandelt und unter un- säglichen Bedingungen im Haftzentrum Samos festgehalten worden. Die Miss- stände werden im Urteil im Einzelnen dargestellt und unter Zitierung von UNHCR als Verhöhnung der Menschenwürde, Verdunkelung des internationalen Anse- hens Griechenlands und eine absolute Verletzung der Menschenrechte zusam- mengefasst.</p>
<p>Im konkreten Fall kam hinzu, dass nur durch die Bemühungen von Nichtregie- rungsorganisationen die notwendige medizinische Behandlung gewährt wurde.</p>
<p>Der Menschenrechtsgerichtshof stellte fest, dass sowohl aufgrund der Lebens- bedingungen in den Haftzentren also auch wegen der fehlenden Sorgfalt bei der medizinischen Versorgung eine Verletzung von Artikel 3 EMRK (erniedrigen- de oder unmenschliche Behandlung) vorliege.</p>
<p>Als zweiten Verstoß gegen die EMRK benannte der Gerichtshof den mangelhaf- ten Rechtsschutz gegen die Inhaftierung. Es sei den Gerichten nach dem grie- chischen Recht unmöglich, den Grund der Inhaftierung zu überprüfen. Weiterhin sei die Effektivität der Rechtsmittel dadurch behindert, dass die Inhaftierten ohne Rechtsanwälte weder Anträge stellen könnten noch angehört würden. Das griechische Haftprüfungssystem führe hier deswegen zu einer Verletzung von Artikel 5 Absatz 4 der EMRK.</p>
<p>Als Drittes bemängelt der Gerichtshof, dass A.A. auch noch nach seiner Asylan- tragstellung weiter inhaftiert worden sei. Denn während der Prüfung des Asylantrages ist der Rückführungsprozess ausgesetzt und die Inhaftierung nicht zulässig. Erschwerend kommt im Fall des A.A. hinzu, dass sein Asylantrag erst nach dem dritten Versuch entgegen genommen worden ist. Straßburg stellt fest, dass jedenfalls ab dem Zeitpunkt der Entgegennahme des Asylantrags eine Verletzung von Artikel 5 Absatz 1 der EMRK vorgelegen habe, da die Haft fortgesetzt wurde.</p>
<p>PRO ASYL fordert die Verantwortlichen in Griechenland auf, die vom Menschen- rechtsgerichtshof festgestellten Menschenrechtsverletzungen umgehend einzu- stellen und die Betroffenen zu entschädigen.</p>
<p><strong>Hinweise:</strong></p>
<p>Die Presseerklärung zum Urteil steht zum <a href="http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&amp;documentId=871563&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649">Download</a> bereit (in englischer Sprache, Übersetzung folgt).</p>
<p>PRO ASYL hatte den Fall des A.A. zusammen mit vielen anderen im Oktober 2007 in der Veröffentlichung „<a href="http://www.proasyl.de/de/ueber-uns/stiftung/projekte/griechenland-projekt/dokumentation-griechenland/">The truth may be bitter, but it must be told</a>“ dargestellt – S. 10, S. 35.</p>
<p>Kontakt:</p>
<p>Tel. 069 23 06 95</p>
<p>E-Mail <a href="mailto:presse@proasyl.de">presse@proasyl.de</a></p>
<p><strong><span style="color: #ff0000;">Quelle:</span> </strong><a href="http://www.proasyl.de/de/presse/detail/news/europaeischer_gerichtshof_fuer_menschenrechte_verurteilt_griechenland_wegen_massiver_verstoesse_gegen_di/back/657/" target="_blank"><strong>Pro Asyl</strong></a></p>
<p><strong>Bild:</strong> von Bowfinger26 via <a href="http://www.flickr.com/photos/14707846@N00/3593407064/" target="_blank">Flickr</a> <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/deed.de">Bestimmte Rechte vorbehalten</a></p>
<hr><p><small><a href="http://meinpolitikblog.de.de/impressum">Julie Engel</a> von Mein Politik-Blog</small></p>
<p style="border: 1px solid #666666; padding: 5px; background: #e6e6e6 none repeat scroll 0% 0%; -moz-background-clip: -moz-initial; -moz-background-origin: -moz-initial; -moz-background-inline-policy: -moz-initial; display: block; margin-bottom: 25px;"><a href="http://meinpolitikblog.de/feed/"><img style="border: medium none ; float: left; margin-right: 10px;" src="http://meinpolitikblog.de/wp-content/rss.gif" alt="Feed Icon" width="34" height="34" /></a>Vielen Dank für das Abonnieren meines <strong><a href="http://meinpolitikblog.de.de/feed/">Feed</a></strong>!</p><hr>

 </small>]]></content:encoded>
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		<title>Bankster vor Gericht</title>
		<link>http://www.meinpolitikblog.de/2010/07/28/bankster-vor-gericht/</link>
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		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 12:51:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julie</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Von Werner Rügemer &#124; jungeWelt &#124; &#8211; Vorabdruck. Jetzt will es niemand mehr gewesen sein. Die wenigen juristisch belangten Krisenverursacher berufen sich auf »kollektive Fehleinschätzungen« der Finanzwelt – und wollen ihre Boni ausgezahlt haben. In diesen Tagen erscheint das Heft 8/2010 der Blätter für deutsche und inter- nationale Politik (www.blaetter.de) mit Beiträgen von Jürgen Habermas, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Von Werner Rügemer | jungeWelt | &#8211; </strong><strong>Vorabdruck. Jetzt will es niemand mehr gewesen sein. Die wenigen juristisch belangten Krisenverursacher berufen sich auf »kollektive Fehleinschätzungen« der Finanzwelt – und wollen ihre Boni ausgezahlt haben.</strong></p>
<p> <span id="more-27326"></span>
<p>In diesen Tagen erscheint das Heft 8/2010 der Blätter für deutsche und inter- nationale Politik (<a href="http://www.blaetter.de">www.blaetter.de</a>) mit Beiträgen von Jürgen Habermas, James K. Galbraith, Micha Brumlik, Katajun Amirpur, Dirk Rochtus, Detlef Hensche u.a.</p>
<p>jW veröffentlicht daraus den Beitrag von Werner Rügemer um wenige Passagen und alle Anmerkungen gekürzt – und an einigen Stellen aktualisiert. (jW)</p>
<p align="center">**********&#160;&#160;&#160;&#160; **********</p>
<p>Die öffentlichen Verurteilungen hätten kaum heftiger sein können: Die Banker haben den »größten Bankraub aller Zeiten« organisiert und die zivilisierte Welt um ein Haar in den »Abgrund« gerissen; deshalb müsse mit den »Kapital-Ver- brechern« abgerechnet werden. Der damalige Bundespräsident Horst Köhler kritisierte die Banken wiederholt als »Monster«, US-Präsident Barack Obama prangerte die »Bankster« an.</p>
<p>Und doch: Die angekündigte Abrechnung erfolgt nicht, weder politisch noch rechtlich. Die Justiz mag hier und da gegen einige unwichtige Banker vorgehen, aber auch dabei geht es nur um peanuts. Auch die Mittäter aus Politik und Be- ratungsbranche bleiben ungeschoren. Und die Hauptverbrechen gegen Gemein- schaftsinteressen werden rechtlich gar nicht erst thematisiert. (&#8230;)</p>
<p><strong>Große Show mit kleinen Fischen</strong></p>
<p>Die US-Regierung ließ bislang keine der krisenverursachenden, volkswirtschaft- lich schädlichen Finanzpraktiken verbieten. Um den Volkszorn zu beruhigen, bewilligte sie jedoch 330 Millionen US-Dollar bis Ende 2011 für die zusätzliche Verfolgung von Finanzverbrechen: 50Millionen an Staatsanwälte, 21 Millionen an die Börsenaufsicht Security Exchange Commission (SEC) und 140 Millionen an die Bundespolizei FBI. Sie sollen die Straftaten Betrug, Insiderhandel, Untreue und Irreführung von Kunden verfolgen.</p>
<p>So verklagt nun die SEC die einflußreichste und profitabelste Bank der Wall Street und der westlichen Wertegemeinschaft, Goldman Sachs, wegen Betrugs. Sie gilt in der US-amerikanischen Öffentlichkeit als Hauptverursacher der Finan- zkrise. Goldman sei seit etwa 2005 davon ausgegangen, daß der von ihr selbst mitverursachte US-Immobilienboom zusammenbrechen werde.</p>
<p>Die Bank habe aber noch 2007, kurz vor Ausbruch der Finanzkrise, das Produkt Abacus 2007-AC1, eine hypothekengedeckte Anleihe vom Typ Collateralized Debt Obliga­tions (CDO), an Investoren mit dem Versprechen der Wertsteige- rung verkauft. Goldman habe aber nicht darüber informiert, daß der Emittent der Anleihe, der Hedgefonds Paulson, die in Abacus zusammengefaßten Hypothe- kenkredite selbst auswählte, in Richtung Absturz steuerte und gleichzeitig auf den Absturz wettete, genauso wie Goldman selbst. </p>
<p>Die Kunden, darunter die IKB Deutsche Industriebank und Pensionskassen, haben allein bei diesem Finanzprodukt etwa eine Milliarden US-Dollar verloren, während der Hedgefonds Paulson und der Verkäufer Goldman hohe Gewinne einheimsten. Die Bank bestreitet nicht die Fakten; sie beruft sich lediglich da- rauf, daß jeder Anleger wissen müsse, daß bei einem CDO wie Abacus immer eine andere Partei auf die gegensätzliche Entwicklung des Wertpapiers wettet.</p>
<p>Die Anklage ist allerdings dadurch entschärft, daß erstens nur ein einziges Finanzprodukt aus Hunderten ähnlicher herausgegriffen wird, und daß zweitens nicht Bankchef Lloyd Blankfein oder andere führende Manager verklagt werden, sondern nur der angestellte Händler Fabrice Tourre. Praktiken wie bei Abacus waren und sind in der Branche jedoch üblich. Auch die Deutsche Bank hat seit 2006 Wetten auf das Platzen der Immobilienblase verkauft, während man öffentlich die Chancen des Immobilienmarktes lobte.</p>
<p>Doch es kam nicht zu einer Verurteilung. Zum einen hätte die Regierung einge- stehen müssen, daß die Börsenaufsicht SEC ihre Kontrollfunktion im Vorfeld der Finanzkrise nicht erfüllte. Zum anderen – und vor allem – ist die Wall Street mit Regierung, Parteien, Justiz und Medien eng verfilzt. </p>
<p>Nicht zufällig hat die Regierung von Präsident Bill Clinton in den 90er Jahren das Finanzwesen dereguliert, die SEC entmachtet und gerade den Investmentban- ken und ihren Erfindungen (Finanzwetten, private Kreditschöpfung durch »inno- vative« Schneeballsysteme) freie Bahn verschafft. </p>
<p>Clintons Finanzminister Robert Rubin kam von Goldman Sachs. Und es war Henry Paulson von ebenjener Bank, der als Finanzminister des US-Präsidenten George W. Bush 2008/2009 die bankrotten Banken mit Hilfe von Staatsgeldern rettete. Goldman und Wall Street gehören zu den Großspendern beider großer Parteien, ihrer Abgeordneten und Präsidentschaftskandidaten, »die darauf an- gewiesen sind, daß diese Gelder auch weiter fließen – was es nicht eben einf- ach macht, die Banken ernsthaft unter Druck zu setzen« (Die Welt, 15.5.2010). </p>
<p>So endete die spektakuläre Anklage mit einem Vergleich: keine öffentliche Ver- handlung, keine Verurteilung; die SEC nimmt die Anklage des Betrugs zurück, es ist nur noch von »unvollständiger Information« die Rede. Und Goldman zahlt ein historisch einmaliges Bußgeld von 550 Millionen Dollar.</p>
<p>Bankenverfahren enden in den USA in der Regel mit Vergleichen. Geradezu rou- tinemäßig kaufen sich Banken durch Strafgelder von öffentlicher Verhandlung und Urteil frei. 2002 stimmten Deutsche Bank, Goldman Sachs, Morgan Stanley, Salomon Smith Barney und US Bancorp einer Strafzahlung von je 1,65 Millionen US-Dollar zu. Sie hatten Großkunden irregeführt und interne Dokumente ver- nichtet. </p>
<p>2005 beendeten der Wirtschaftsprüfer KPMG und die New Yorker Justiz den größten Steuerstrafrechtsfall der Geschichte durch einen Vergleich: KPMG zahlte 456 Mil­lionen US-Dollar Strafgeld; KPMG hatte für vermögende Kunden künst- liche Steuereinsparungen in Milliardenhöhe produziert, wobei die Deutsche Bank und die Hypovereinsbank die komplexen Transaktionen finanzierten, aber nicht belangt wurden. 2008 zahlten Goldman, Merrill Lynch und Deutsche Bank wegen Irreführung von Kunden Strafgelder in Millionenhöhe und kauften die Wertpapiere von den Kunden in Milliardenhöhe zurück: Lässiger Freikauf und kein Schuldbewußtsein. (…)</p>
<p>Bei all diesen Verfahren wird rechtlich nicht der grundsätzliche Betrug aufgegriffen, der für deregulierte Finanzprodukte typisch ist: </p>
<p>die organisierte Intransparenz mit Hilfe außerbilanzieller Zweckgesellschaften, die zudem in deregulierten Finanzoasen ihren fiktiven, aber juristisch anerkann- ten Sitz haben; die Kredite, die beispielsweise bei American International Group (AIG) pro forma versichert wurden, ohne daß AIG Rücklagen für den Versiche- rungsfall bildete; der Verkauf minderwertiger Wertpapiere unter der Vorspiege- lung größerer Werthaltigkeit; der fiktive Verkauf von Infrastrukturanlagen, um Vorwände für langfristige Karussellgeschäfte zwischen Banken zu schaffen (Cross Border Leasing); die Deregulierung mit der Behauptung, den Staat he- raushalten zu wollen, während heimlich auf die Risikoübernahme durch den Staat gesetzt wird. </p>
<p><strong>Politik- und Bankenfilz in BRD</strong></p>
<p>Das beste Beispiel für dieses Vorgehen ist die Hypo Real Estate (HRE). Sie ist diejenige deutsche Bank, die mit den umfangreichsten staatlichen Mitteln gerettet und schließlich verstaatlicht wurde. »Toxische« Papiere im »Wert« von über 200 Milliarden Euro sind zusätzlich in eine Bad Bank ausgelagert.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen den Exvorstandschef Georg Funke und die anderen Vorstandsmitglieder sowie gegen den Exaufsichtsratsvorsitzenden Kurt Viermetz. Sie stehen im Verdacht, gegenüber den Aktionären die Lage der Bank bis zuletzt verschleiert und das Vermögen der Bank veruntreut zu haben.</p>
<p>Die Finanzkrise in Deutschland brach 2007 bei der IKB aus. Die Deutsche Bank und andere hatten ihr verbriefte US-Hypothekenkredite verkauft und ihr dafür auch Kredite gegeben. Der Staat rettete die IKB nach der Alarmmeldung der Deutschen Bank mit insgesamt zehn Milliarden Euro. Der damalige Vorstands- vorsitzende, Stefan Ortseifen, wird nun wegen Untreue und Marktmanipulation angeklagt: Er habe die Risiken in einer Pressemitteilung – eine Woche vor der Zahlungsunfähigkeit der Bank – bewußt verschwiegen.</p>
<p>Ortseifen erklärte sich für unschuldig. Er verteidigte sich zum einen (wie der ehemalige HRE-Chef Funke) mit der »kollektiven Fehleinschätzung« in Finanz- kreisen, also den Fehlern der anderen Banken, Ratingagenturen, Wirtschafts- prüfer und auch der staatlichen Aufseher. Es hätte folglich ein Zustand des kollektiven Unwissens und der kollektiven Unschuld bestanden.</p>
<p>Zum anderen habe die Deutsche Bank der IKB die riskanten Ramschanleihen verkauft und dafür die Kredite gegeben. Daher trage sie auch die Verantwor- tung. Die reklamierte »kollektive Unschuld« ist somit etwas brüchig; freilich ziehen daraus weder Ortseifen noch die IKB die Konsequenz, den behaupteten schuldigen Täter, die Deutsche Bank, zu belangen. </p>
<p>Offensichtlich schließen sich alle kleineren und größeren Täter der kollektiven Unschuldserklärung an, weil sie alle Dreck am Stecken haben. Ortseifen wurde zu einer zehnmonatigen Haftstrafe mit Bewährung und einem Bußgeld von 100.000 Euro verurteilt. Er will in Berufung gehen.</p>
<p>HRE und IKB verklagen ihre ehemaligen Vorstände und Aufsichtsräte nicht – weder wegen Marktmanipulation, noch wegen Untreue oder auf Schadenersatz. Es ermitteln lediglich Staatsanwälte namens des Staates, und zwar ausschließ- lich strafrechtlich. Die Bundesregierung und die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Haupteigentümer der IKB verhinderten zusammen mit dem Gläubiger Deutsche Bank die Veröffentlichung der von der Aktionärsver- sammlung beschlossenen Sonderprüfung zu den Ursachen der Insolvenz. </p>
<p>Der neue IKB-Eigentümer Lone Star sperrt sich ebenfalls gegen die Offenlegung, mit der Begründung, daß dann die Aussichten der Anleger stiegen, die auf Schaden­ersatz klagen. Dieselbe Blockadestrategie verfolgt auch die HRE: Der gegenwärtige Vorstand weist zwar vor Gericht die Gehalts- und Pen­sionsansprüche des gekündigten Pleitevorstands um Georg Funke ab, will aber gleichzeitig deren tatsächliches Verhalten, das zur Krise geführt hat, nicht offen- legen, damit die auf Schadenersatz klagenden Anleger nicht mit Argumenten munitioniert werden. Auch hier schließt also das Kollektiv der selbsternannten Unschuldigen seine Reihen. (…) </p>
<p><strong>Deutsche Bank wird verklagt</strong></p>
<p>Investmentbanken haben seit dem Jahr 2000 weltweit Tausenden Kommunen und Regionalverwaltungen »innovative Finanzprodukte« verkauft. Auch eine noch unbekannte Zahl Mittelständler war begehrte Kundschaft. Dabei ging es vor allem um Spread Ladder Swaps. Mit dem Versprechen der »Zins-« bzw. »Renditeoptiminierung« haben die Banken Zinsderivate, also Zinswetten, verkauft. </p>
<p>Dabei informierten sie allerdings nicht genau darüber, daß sie vor allem selbst mit diesen Produkten Gewinne machen wollten und daß eine Wette zwar ge- wonnen, aber auch verloren werden kann. Und da die Banken als »Hersteller« der »Produkte« am längeren Hebel saßen, waren sie in den allermeisten Fällen die Gewinner.</p>
<p>Etwa 200 deutsche Kommunen sind solche Zinswetten eingegangen, die bisher bekanntgewordenen Verluste liegen zwischen vier Millionen (Pforzheim) und 50 Millionen Euro (Hagen). Erst allmählich raffen sich einige Kommunen auf, den Hauptverkäufer Deutsche Bank wegen Falschinformation zu verklagen. </p>
<p>Nach ersten gerichtlichen Niederlagen – die auch der Tatsache geschuldet sind, daß Anwälte und Richter sich zunächst nicht auskannten bzw. sich auf die Darstellung der Deutschen Bank verließen – wurde diese inzwischen durch mehrere Landgerichte und zuletzt das Oberlandesgericht Stuttgart zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Begründung: </p>
<p>Die Bank habe ein Geschäft zur Zinsoptimierung angeboten, obwohl sie es gleichzeitig so konstruiert habe, daß der Kunde wahrscheinlich einen Verlust erleide. Die Deutsche Bank verteidigt sich damit, daß sie nicht als Berater, sondern als Handelspartner aufgetreten sei; sie geht in allen Fällen in Revision. Die juristische Auseinandersetzung läuft deshalb auf ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs hinaus.</p>
<p>In Italien sind 525 Kommunen, Regional- und Provinzverwaltungen dem Versprechen der »Zins­optimierung« gefolgt. Verkäufer waren hier, neben der Deutschen Bank, die Depfa (die privatisierte Deutsche Pfandbriefanstalt mit Sitz in Dublin, seit 2008 im Eigentum der HRE), die UBS sowie die US-Investment- bank JP Morgan. Seit Mai 2010 stehen 13 Manager der genannten Banken wegen schweren Betrugs zu Lasten der Stadt Mailand vor Gericht.</p>
<p>Die Justiz hat Aktien, Immobilien und sonstige Werte der Banken im Wert von 340 Millionen Euro konfisziert. Das Verfahren gilt als Präzedenzfall für Klagen der anderen Betroffenen. Ausgelöst wurde das Mailänder Verfahren durch die Strafanzeige eines ehemaligen Mitarbeiters der Deutschen Bank, Niederlassung Mailand, der in die Kommunalpolitik wechselte und die Praktiken der Bank ge- nauer kennt als normale Politiker.</p>
<p>Auch in den Vereinigten Staaten haben Hunderte Kommunen, Schuldistrikte und Kläranlagenbetreiber »innovative Finanzprodukte« gekauft. Insbesondere JP Morgan, Merrill Lynch, Citicorp und Wachovia haben sich auf diese Zielgruppe spezialisiert. Die öffentlichen Kunden wurden mit anfänglichen Barauszahlungen und Spenden, etwa für Jugendstiftungen, gelockt und gingen Zinswetten mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren ein. Wenn Zinsen steigen, ist damit ein Wechsel zu günstigeren Krediten nicht mehr möglich. </p>
<p>Mit steigenden Gebühren, etwa für die Abwasserentsorgung, tragen Millionen Bürgerinnen und Bürger nun die Kosten. Auch hier haben die Banken die Risiken heruntergespielt. Ein Standard­argument lautete: »Das ist von Rating­agenturen als angemessenes Finanzinstrument akzeptiert.« Das US-Justizministerium hat im November 2007 wegen der Kommunalderivate die umfangreichste Kriminaler- mittlung seiner Geschichte begonnen; auch die SEC ermittelt. Eine Klagewelle der Betroffenen durchzieht das Land. Ob sich die Kläger damit allerdings aus ihrer Rolle als Mitspieler der Banken verabschieden (können), ist zweifelhaft. (…) </p>
<p><strong>Leistungslose Einkommen</strong></p>
<p>Die Banker zeigen bislang keinerlei Unrechtsbewußtsein. Sie akzeptieren auch nicht die ansonsten von ihnen behauptete Bindung des Einkommens an gute Leistung. Zwei Milliarden US-Dollar Boni ließen sich allein die europäischen und asiatischen Lehman-Manager nach der Insolvenzerklärung auszahlen. Sie konnten sich darauf berufen, daß ihnen die Boni vertraglich garantiert waren, und zwar unabhängig vom Erfolg der Bank.</p>
<p>Ähnlich wie die Lehman-Manager sieht es auch der ehemalige Vorstand der Hypo Real Estate. Der Vorsitzende Georg Funke schied wie drei weitere Vor- standsmitglieder nach der Insolvenz aus. Alle klagen nun auf vollständige Auszahlung ihrer vereinbarten Ansprüche; bei Funke sind dies Gehälter bis 2013 in Höhe von 3,5 Millionen Euro und eine anschließende jährliche Pension von 560000 Euro. </p>
<p>Der Vorstandschef der staatlich geretteten HSH Nordbank, Dirk Nonnenmacher, bestand auf Boni in Höhe 2,9 Millionen Euro. Er berief sich ebenfalls auf einen Vertrag, der ihm diesen Betrag unabhängig vom Unternehmenserfolg garantier- te. Darin wurde er vom neuen Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper unter- stützt. Solche in besonderen Verträgen vereinbarte (und auch viel höhere) Boni wurden an zahlreiche Pleitebanker nach Ausbruch der Finanzkrise ausgezahlt und notfalls gerichtlich erstritten.</p>
<p>Dies widerspricht den Prinzipien des klassischen bürgerlichen Rechts. In der Bundesrepublik ist der »Wegfall der Geschäftsgrundlage« in Paragraph 313 BGB formuliert. In den USA heißt es entsprechend »doctrine of change in underlying assumptions«: Wenn sich äußere Umstände und Leistungen der Verantwortli- chen gravierend geändert haben, müssen bzw. dürfen Boni, die dem Sinne nach für gute Leistungen und Erfolg gedacht sind, nicht ausgezahlt werden. Privat- rechtliche Verträge über Boni hebeln somit heute die übergeordneten Gesetze zur Haftung aus.</p>
<p>Auch die Regierungen unterstützen Banker bei ihren Forderungen nach erfolgs- unabhängigen Boni, hohen Gehältern und Pensionen. So erhielt Axel Wieandt, der von der Deutschen Bank kommend den Vorstandsvorsitz der staatlich zu rettenden HRE übernahm, die »vertraglich unverfallbare« Zusage, schon nach einem Jahr Tätigkeit Anspruch auf 240000 Euro Pension zu haben, und zwar bereits ab dem 60.Lebensjahr. Er schied nach einem Jahr aus und nahm diesen Anspruch mit. Zudem erhielt er für das Jahr 1,5 Millionen Euro Gehalt, obwohl Vorstandsmitgliedern in der staatlich geretteten HRE nur eine halbe Million zusteht. </p>
<p><strong>Kollektive Selbstentlastung</strong></p>
<p>In den USA wird zwar Goldman Sachs vor Gericht gezerrt, aber nur mit einem einzelnen Finanzprodukt und lediglich mit einem kleinen Händler als Angeklag- ten. In Deutschland geht die Schonung noch weiter: Hier wird gegen keinen Händler der Deutschen Bank wegen des ähnlichen Verkaufs von CDOs an die IKB auch nur ermittelt.</p>
<p>Zur hochkarätigen Riege der damaligen Mitglieder des IKB-Aufsichtsrates gehören der Staatssekretär im Finanzministerium, Jörg Asmussen (SPD), der Vorstandschef des Energiekonzerns Eon, Ulrich Hartmann, und der Ex-BDI-Präsident Hans-Olaf Henkel. Nach dem Aktiengesetz kann gegen sie wegen Verletzung der Aufsichtspflicht und auf Schadenersatz geklagt werden. Doch gegen die Genannten, die zudem exponierte Kenner und Lobbyisten der Deregulierung sind, wird ebenfalls nicht ermittelt. </p>
<p>Sie wurden lediglich als Zeugen im Verfahren gegen den Ex-IKB-Chef Ortseifen benannt. Das Gericht ließ zu, daß sie sich ahnungs- und verantwortungslos ge- rierten. Als die Richter Henkel die von ihm unterschriebenen Verträge vorlegten, wonach die Bank die Mieten für die Villen der Vorstände übernahm, berief Henk- el sich im peinlichen Versuch der Selbstironie auf Gedächtnisverlust:</p>
<p>»Sehen Sie mal, wie einem das Gedächtnis einen Streich spielen kann. Es muß diese Praxis gegeben haben« (FAZ, 28.4.2010). Natürlich war diese Praxis üb- lich, die ertappte Elite legt ihren prinzipiellen moralischen Opportunismus kurz- zeitig offen – und die Staatsanwälte schauen zu.</p>
<p>Zu den »heiligen Kühen«, die von Staat und Justiz geschont werden und die sich auch gegenseitig schonen und schützen, gehören in allen westlichen Staaten neben den Aufsichtsräten und amtierenden Bankvorständen auch die Rating­agenturen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftskanzleien – ohne deren Mittäterschaft wäre die Krise kaum entstanden. </p>
<p>Obwohl die Börsenaufsicht SEC einen Bericht über die Ratingagenturen er- stellte, die in Serie betrügerische Bestnoten für CDOs vergaben und dafür hohe Gebühren kassierten, erhob die Behörde keine Anklage. In mehreren Fällen sprachen US-Gerichte die Ratingagenturen, die von Privatpersonen verklagt wurden, sogar frei, da die Bonitätseinstufungen der »Meinungsfreiheit« unter- lägen. Das ist indes grober Unfug, denn die Agenturen nehmen hoheitliche Aufgaben wahr.</p>
<p>Ebenso schonend gehen Staat und Justiz mit den Wirtschaftsprüfern um. Die Münchner Staatsanwälte haben zwar auch die Geschäftsräume der Wirtschaftsprüfer KPMG durchsucht, die die Bilanzen der HRE bis zuletzt als ordentlich testiert haben. KPMG gilt jedoch nur als Zeuge. Lediglich Rechtsan- walt Strate hat Strafanzeige auch gegen die Abschlußprüfer der HSH Nordbank gestellt; auch hier hat KPMG nicht vor den Risiken gewarnt, sondern deren Auslagerung in außerbilanzielle Zweckgesellschaften abgesegnet.</p>
<p>Das Problem liegt nicht zuletzt darin, daß Ratingagenturen wie Wirtschaftsprüfer für ihre hoheitliche Aufgabe der Bonitätseinstufung bzw. des Bilanztests nicht vom Staat, sondern von ihren Auftraggebern, den Banken und Hedgefonds, bezahlt werden. </p>
<p>Gestützt wird die Schuld- und Straflosigkeit auch durch die standardisierte Haft- ungsfreistellung, die Ratingagenturen und Wirtschaftsprüfer mit ihren Auftrag- gebern vereinbaren – und die machen mit. Der Grund: Beide Seiten profitieren. Deshalb gibt man sich auch hier schuld- und verantwortungslos. </p>
<p><strong>Die neuen Raubritter</strong></p>
<p>»Wer nach Schuld fragt, liegt falsch«, erklärte Vizekanzler Frank-Walter Stein- meier am 14. Januar 2009 im Bundestag zur Finanzkrise. Auch neoliberale und »kritische« Ökonomen leugnen die persönliche und rechtlich faßbare Schuld- fähigkeit der Finanzakteure: Die Suche nach Schuldigen und Schuld mache keinen Sinn, weil das Fehlverhalten politisch erlaubt und tausendfach zum Normalfall geworden sei. </p>
<p>Man sieht die mythische Gruppe der »Finanzmärkte« als entindividualisierten Akteur, spricht bestenfalls von »den Banken«, vom »Finanzsystem« und von »Strukturen«. Die Interdependenz zwischen Individuen und Strukturen bzw. dem System bleibt unerkannt. Es gibt aber kein politisches oder ökonomisches System, das nicht vom persönlichen Einsatz, vom Erfolg oder Scheitern namentlich benennbarer und hierarchisch zugeordneter Individuen abhängig gewesen wäre.</p>
<p>Daß »alle« in gleicher Weise gehandelt hätten, können die Täter nachträglich umso leichter behaupten, als sie selbst jede gegenteilige systematisch Position unterdrückt haben, nicht zuletzt mit der Behauptung angeblicher »Alternativlo- sigkeit« des eigenen Handelns. Das Diktum kollektiver Unschuld negiert die Möglichkeit von Kritik und Widerstand und setzt damit sich selbst mit »allen« Bürgern identisch. </p>
<p>Die Kollektivunschuld kann deshalb leicht auch die Gestalt ihres scheinbaren Gegenteils annehmen, nämlich der Kollektivschuld; das beliebte Klischee lautet hier: »Wir sind alle irgendwie auch Getriebene der Märkte« – so zitierte Der Spiegel jüngst Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann. Auf diese Weise können sowohl die Haupttäter, als auch die weniger schuldigen Mittäter sich in den Schutz der Kollektivschuld-Familie flüchten – und die Unschuldigen müssen die Kostenfolgen der Schuldigen tragen.</p>
<p>In der Finanzkrise haben Finanzakteure und Regierungen zusammengewirkt, um Rechtsstaat, Demokratie und Marktwirtschaft immer weiter auszuhebeln. Die Banken traten als Erpresser auf und wurden wider Recht und Gesetz (und auch gegen die Prinzipien der Marktwirtschaft) von der Insolvenzabwicklung ausge- nommen und durch Staatsgelder »gerettet«. (…)</p>
<p><strong><font color="#ff0000">Quelle:</font> </strong><a href="http://www.jungewelt.de/2010/07-28/005.php" target="_blank"><strong>jungeWelt</strong></a><strong> – Mit freundlicher Genehmigung. Vielen Dank ! </strong></p>
<p>Von dem Autor Werner Rügemer erschienen im thematischen Zusammenhang: »›Heuschrecken‹ im öffentlichen Raum« und »Die Berater« im ­transcript Verlag sowie »Cross-Border-Leasing– Ein Lehrstück zur globalen Enteignung der Städte« (im jW-Shop erhältlich) im Verlag Westfälisches Dampfboot</p>
<hr><p><small><a href="http://meinpolitikblog.de.de/impressum">Julie Engel</a> von Mein Politik-Blog</small></p>
<p style="border: 1px solid #666666; padding: 5px; background: #e6e6e6 none repeat scroll 0% 0%; -moz-background-clip: -moz-initial; -moz-background-origin: -moz-initial; -moz-background-inline-policy: -moz-initial; display: block; margin-bottom: 25px;"><a href="http://meinpolitikblog.de/feed/"><img style="border: medium none ; float: left; margin-right: 10px;" src="http://meinpolitikblog.de/wp-content/rss.gif" alt="Feed Icon" width="34" height="34" /></a>Vielen Dank für das Abonnieren meines <strong><a href="http://meinpolitikblog.de.de/feed/">Feed</a></strong>!</p><hr>

 </small>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Pakt mit dem Teufel</title>
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		<pubDate>Sun, 25 Jul 2010 10:16:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julie</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaft/Soziales]]></category>
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		<description><![CDATA[Von David Lindorff &#124; Übersetzung Jürgen Heiser &#124; junge Welt &#124; &#8211; Hintergrund. Einige Vorstandsmitglieder von US-amerikanischen Organisationen gegen die Todesstrafe wollen Mumia Abu-Jamal aus der Bewegung ausschließen. Sie reagieren damit auf Vorstöße der reaktionären Polizis- tenorganisation FOP. Am Abend des 25. Februar 2010 versammelten sich in Genf die aus aller Welt angereisten Teilnehmer des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><a href="http://www.meinpolitikblog.de/wp-content/uploads/2010/07/MumiaAbuJamal.jpg" rel="lightbox[27222]"><img style="border-right-width: 0px; margin: 0px 5px 0px 0px; display: inline; border-top-width: 0px; border-bottom-width: 0px; border-left-width: 0px" title="Mumia Abu-Jamal" border="0" alt="Mumia Abu-Jamal" align="left" src="http://www.meinpolitikblog.de/wp-content/uploads/2010/07/MumiaAbuJamal_thumb.jpg" width="99" height="135" /></a> Von David Lindorff | Übersetzung Jürgen Heiser | junge Welt | &#8211; Hintergrund. Einige Vorstandsmitglieder von US-amerikanischen Organisationen gegen die Todesstrafe wollen Mumia Abu-Jamal aus der Bewegung ausschließen. Sie reagieren damit auf Vorstöße der reaktionären Polizis- tenorganisation FOP.</strong></p>
<p> <span id="more-27222"></span>
<p>Am Abend des 25. Februar 2010 versammelten sich in Genf die aus aller Welt angereisten Teilnehmer des 4. Weltkongresses gegen die Todesstrafe zum Pro- grammpunkt »Stimmen der Opfer«. Der Abend nahm allerdings einen dramati- scheren Verlauf, als sie erwartet hatten. Denn plötzlich klingelte ein Mobiltelefon und Robert R. Bryan, Hauptverteidiger von Mumia Abu-Jamal, betrat die Bühne und erklärte, sein Mandant rufe ihn gerade aus dem Todestrakt in Pennsylvania an.</p>
<p>Das Publikum im Saal verharrte in andächtiger Stille, als der Moderator der Ver- anstaltung das Telefon ans Mikrofon hielt. Abu-Jamal, seit über 28 Jahren im Todestrakt infolge der heftig umstrittenen Verurteilung wegen Mordes an dem Polizisten Daniel Faulkner aus Philadelphia, begrüßte die Delegierten, und dann schilderte er wie schon bei vielen anderen Gelegenheiten die Schrecken des Lebens im Todestrakt, wie sie rund 20000 Menschen erleiden, die weltweit ihrer Hinrichtung entgegensehen.</p>
<p>Angeführt von Renny Cushing, dem Geschäftsführer der Organisation »Angehö- rige von Mordopfern für Menschenrechte« (Murder Victim’s Families for Human Rights; MVFHR), verließ eine kleine Gruppe von US-Todesstrafengegnern den Saal. Zwei MVFHR-Mitglieder blieben jedoch auf ihren Plätzen. </p>
<p>Der eine Bill Babbitt, dessen Bruder Manny, ein Vietnamveteran, der unter einem akuten posttraumatischen Belastungssyndrom litt, in Kalifornien hinge- richtet worden war. Der andere Bill Pelke, dessen Großmutter von einer Jugend- lichen ermordet worden war, mit der er sich später anfreundete und der er half, sie vor der Hinrichtung zu bewahren. Babbitt ging sogar zu Bryan auf die Bühne und blieb während Abu-Jamals kurzer Ansprache an seiner Seite.</p>
<p>Weder Babbitt noch Pelke, weder Abu-Jamal noch sein Anwalt Bryan wußten zu diesem Zeitpunkt, daß im Dezember 2009 einzelne Vorsitzende und Vorstands- mitglieder verschiedener Organisationen der Bewegung zur Abschaffung der Todesstrafe aus den USA – ohne Wissen der jeweiligen Gesamtvorstände oder ihrer Mitgliedschaft – ein »vertrauliches« Memorandum1 unterzeichnet hatten, das sie mit folgender unverblümten Anmerkung an die französischen Organisa- toren des Weltkongresses geschickt hatten: </p>
<blockquote><p><strong>»Als internationale Repräsentanten der US-Abolitionistenbewe- gung, können wir einer Teilnahme von Abu-Jamal oder seinen Anwälten über ihre bloße Anwesenheit hinaus nicht zustimmen.«</strong></p>
</blockquote>
<p>Das Memorandum erweckte den Anschein, als stamme es von »den US-Mitglie- dern des Lenkungsauschusses« des Weltbündnisses gegen die Todesstrafe (World Coalition Against the Death Penalty; WCADP), obwohl die sechs Unterzeichner kaum diesen Ausschuß repräsentieren. </p>
<p>Unter der Überschrift »Die Teilnahme von Mumia Abu-Jamal gefährdet das US-Bündnis für die Abschaffung der Todesstrafe« wird in dem Memorandum be- hauptet, die französischen Organisatoren des Weltkongresses – die Organisa- tion »Gemeinsam gegen die Todesstrafe« (Ensemble Contre la Pein de Mort; ECPM)2 – hätten sich »über Einsprüche« hinweggesetzt und einfach festgelegt, daß Abu-Jamal auf dem Kongreß sprechen darf. </p>
<p>Weiter behaupteten die Autoren des Memorandums, die Bewegung gegen die Todesstrafe in den USA versuche, die Unterstützung seitens der ultrakonserva- tiven »Fraternal Order of Police« (FOP)3 zu gewinnen und zu »pflegen«. In der FOP sind in den USA landesweit 325000 Polizisten organisiert. Sie tritt nicht nur mit Nachdruck allgemein für die Todesstrafe ein, sondern befürwortet gezielt die Hinrichtung Mumia Abu-Jamals und anderer Gefangener, die wegen der Tötung von Polizeibeamten verurteilt wurden. </p>
<p>Die FOP, so der Wortlaut des Memorandums, habe »einen Boykott gegenüber Organisationen und Personen verkündet, die Abu-Jamal unterstützen«, und deshalb sei alles, was der Weltkongreß unternehme, um in dieser Sache zu helfen, »auf gefährliche Weise kontraproduktiv für die Abolitionistenbewegung in den USA«. </p>
<p><strong>Beispielloser Skandal</strong></p>
<p>Ende Juni 2010 erhielt »ThisCantBeHappening«4 eine Kopie des »Vertraulichen Memorandums an ECPM«. Als wir dieses Papier einigen anderen Vorstandsmit- gliedern der Organisationen zeigten, deren Vorsitzende oder einzelne Vorstandskollegen es namentlich unterzeichnet hatten, reichten die Reaktionen von Fassungslosigkeit bis Empörung. </p>
<p>Bill Babbitts Bruder Manny war unmittelbar durch das korrupte Strafverfolgungs- system Kaliforniens getötet worden, das auf seine Hinrichtung drängte, obwohl im Prozeß durch medizinische Sachverständigengutachten eindeutig nachgewie- sen worden war, daß die alte Frau, die er angeblich umgebracht hatte, an den Folgen eines Schocks starb, den sie erlitten hatte, als sie bemerke, wie Manny in ihre Wohnung einbrach. </p>
<p>Als Babbitt klar wurde, daß er über das Memorandum im unklaren gelassen wor- den war, obwohl er dem Vorstand von MVFHR angehört, sagte er: »Mit seinen letzten Worten forderte mein Bruder Manny mich auf, immer den geraden Weg zu gehen, und das heißt für mich, immer die Wahrheit zu sagen und offen und transparent zu sein.« Zum Inhalt des Memorandums fügte er an:</p>
<blockquote><p><strong>»Ich denke, wenn man Mumia jetzt den Wölfen zum Fraß vorwirft, dann hilft das der Bewegung zur Abschaffung der Todesstrafe überhaupt nicht weiter. Man feilscht nicht mit Wölfen, die begierig darauf aus sind, einen zu verschlingen.«</strong></p>
</blockquote>
<p>Robert Meeropol, Sohn von Ethel und Julius Rosenberg, die 1953 als Spione für die Sowjetunion in den USA hingerichtet worden waren, ist ebenfalls Mitglied des Vorstands von MVFHR. Weil er sich gegenwärtig in Asien auf einer Vortrags- reise für die Organisation befindet, ließ er durch einen Mitarbeiter in den USA mitteilen, daß er von dem Memorandum keine Kenntnis gehabt habe, daß er aber weiterhin voll und ganz für »die Forderung nach einem neuen Verfahren für Mumia Abu-Jamal« eintrete.</p>
<p>Mehrere Telefonanrufe des Verfassers in der Absicht, einen Kommentar von den Mitunterzeichnern des Memorandums Renny Cushing und Kate Lowenstein zu erhalten, blieben unbeantwortet. Nur Susanna Sheffer, Mitarbeiterin des Bostoner MVFHR-Büros, kommentierte: »Das ist eine komplizierte Sache. Es ist notwendig, daß Sie die Hintergründe und Strukturen verstehen.«</p>
<p>Überrascht von dem Memorandum war auch der Schauspieler Michael Farrell, Präsident der kalifornischen Gruppe von Todesstrafengegnern »Death Penalty Focus« (DPF; Brennpunkt Todesstrafe). Farrell, der seit vielen Jahren die Forderung nach einem neuen Verfahren für Abu-Jamal unterstützt, erklärte, er habe das Memorandum nie zuvor gesehen, obwohl es unter anderem von der Rechtsanwältin Elizabeth Zitrin unterzeichnet ist, die dem DPF-Vorstand ange- hört.</p>
<p>Die weiteren Unterzeichner des Memorandums sind Thomas H. »Speedy« Rice von der »National Association of Criminal Defense Lawyers« (NACDL; Nationale Strafverteidigervereinigung), Kristin Houlé von der »Texas Coalition to Abolish the Death Penalty« (TCADP; Texanisches Bündnis zur Abschaffung der Todes- strafe) und Juan Matos de Juan von der Puertoricanischen Anwaltskammer.</p>
<p>Robert R. Bryan, ein altgedienter und erfahrener Verteidiger in Todesstrafenpro- zessen, der zehn Jahre dem Vorstand der »National Coalition Against the Death Penalty« angehörte – drei Jahre davon als Vorsitzender der Organisation –, er- klärte zu dem Memorandum: </p>
<blockquote><p><strong>»In all den Jahren als Aktivist im Kampf gegen die Todesstrafe habe ich zu keiner Zeit von einem Individuum oder einer Gruppe gehört, die dafür eingetreten wären, jemanden zur Ausnahme zu erklären und aus unserer Kampagne zur Abschaffung der Todes- strafe auszusondern. Es gilt Gleichbehandlung für alle. Jemanden auszusondern und zu sagen, er zähle nicht, ist erschreckend. </strong></p>
<p><strong>Wo soll da eine Grenze gezogen werden? Bei Leuten, die be- schuldigt werden, Polizisten getötet zu haben? Bei Leuten, denen vorgeworfen wird, alte Damen getötet zu haben? Leute, die be- schuldigt werden, Kinder umgebracht zu haben? Wo hört das auf? Das ist doch entsetzlich!«</strong></p>
</blockquote>
<p>Heidi Beghosian, geschäftsführende Direktorin der Anwaltsvereinigung »Natio- nal Lawyers Guild« (NLG), die lange Zeit an vorderster Front in der Kampagne zur Abschaffung der Todesstrafe gearbeitet hat, mißbilligte den klammheimli- chen Versuch, Abu-Jamal auf dem Weltkongreß zum Schweigen zu bringen. Obwohl die NLG Mitglied in der World Coalition (WCADP) ist, war sie nicht über das Vorhaben unterrichtet worden, das Memorandum im Namen des US-Len- kungsauschusses der WCADP in Umlauf zu bringen.</p>
<p>»Mumia Abu-Jamals Fall steht beispielhaft für die Mängel, die dem Todesstrafen- system innewohnen«, erklärte Beghosian. »Daß er nun von Führern der Abolitio- nistenbewegung gegeißelt wird, zeigt sehr präzise, was genau falschläuft mit diesem System. Es ist ein System, das sklavisch abhängig ist von den Launen und persönlichen Vorurteilen von Polizei, Staatsanwaltschaft, Richter und Jury. </p>
<p>Wenn es bei den Bemühungen um die Abschaffung der Todesstrafe auch hilf- reich sein kann, Kontakte zu bestimmten tonangebenden Leuten der Exekutive zu pflegen, darf das nicht auf Kosten eines Falles geschehen, an dem sich gera- de einige äußerst verwerfliche Handlungsweisen der Polizei, des Bezirksstaats- anwalts und der Justiz festmachen lassen. </p>
<p>Die mächtige FOP und ihre plumpen Bemühungen, Abu-Jamal und seine Unter- stützer zu verunglimpfen, sollten nicht das Stimmungsbarometer sein, nach dem die Anführer der Abolitionstenbewegung ihre strategischen Prioritäten ausrich- ten. Die Kräfte der Abolitionistenbewegung sollten alle zusammenarbeiten und aufhören, einen Todes­traktinsassen zu zensieren oder gar zu ächten.« </p>
<p><strong>Bedrohung der Bewegung</strong></p>
<p>Was das anmaßende und manipulative Verhalten einiger US-amerikanischer Todesstrafengegner – dokumentiert durch das geheime Memorandum und die zynische Drohung, sich aus dem Kongreß zurückzuziehen – so außerordentlich abscheulich macht, ist die Tatsache, daß Abu-Jamals Verhaftung, Prozeß und Berufungsverfahren, wie Beghosian es bereits angeführt hat, ein Paradebeispiel für Korrumpierung, Amts- und Machtmißbrauch seitens Polizei und Staatsanwalt- schaft ist. Von Beginn an, sogar schon vor seiner Verhaftung, war Abu-Jamals Fall von den Rachegelüsten der Polizei wie von einem Gift durchsetzt. </p>
<p>Obwohl er durch eine Kugel aus der Dienstwaffe des Polizisten Daniel Faulkner in Lunge und Leber schwer getroffen worden war und er an inneren Blutungen zu sterben drohte, ließ man ihn fast eine halbe Stunde in einem Polizeitranspor- ter liegen, bevor er endlich in die Notaufnahme eines Krankenhauses eingelie- fert wurde. Dort wurden Krankenhausangestellte und mindestens ein Polizei- beamter Zeugen, wie er von den Polizisten, die in eingeliefert hatten, getreten und geschlagen wurde.</p>
<p>Während der Auswahl der Geschworenen zu Beginn von Abu-Jamals Prozeß wurden in einer Pause ein zufällig vorbeikommender Richter und seine Steno- grafin Zeugen, wie der Vorsitzende Richter Albert Sabo beim Verlassen des Ge- richtssaales zu einem Justizangestellten sagte: »Ja, und ich werde ihnen helfen, den Nigger zu grillen.«5 Vor seiner Wahl ins Richteramt war Sabo stellvertreten- der Bezirkssheriff und Mitglied der FOP.</p>
<p>Im Verlauf des windungsreichen Berufungsverfahrens haben sowohl die Staats- als auch die Bundesgerichte schamlos ihre eigenen Gesetze gebeugt und Grundsatzurteile mißachtet, die zu Abu-Jamals Gunsten hätten Verwendung fin- den müssen. </p>
<p>Richter Thomas Ambro vom 3. Bundesberufungsgericht formulierte ein beste- chendes Minderheitsvotum zu einer Entscheidung seiner beiden Richterkollegen vom 27. März 2008, die praktisch eigene Grundsatzentscheidungen negierten und neues Recht setzten, indem sie Abu-Jamals wohlbegründeten Batson-Antrag 6 ablehnten, in dem es um rassistische Vorurteile seitens der Anklage während der Geschworenenauswahl in seinem Prozeß ging. </p>
<p>Seine Entrüstung kaum verbergend, erklärte Richter Ambro: </p>
<blockquote><p><strong>»Unser Gericht hat bereits zuvor in Hauptsacheverfahren von Haftprüfungsanträgen Entscheidungen nach dem Batson-Grund- satzurteil getroffen, in denen die Antragsteller während der Ge- schworenenauswahl nicht fristgerecht Einspruch erhoben hatten – womit es erkennen ließ, daß unser Gerichtsbezirk nicht über ein unmittelbares Einspruchsrecht wie im Bundesgesetz verfügt –, und ich sehe keinen Grund dafür, warum wir Abu-Jamal nicht die Vorzüge unserer Präzedenzfälle gewähren sollten.«</strong></p>
</blockquote>
<p>Ambro fügte noch hinzu: </p>
<blockquote><p><strong>»Warum wir gerade diesen Fall herausgreifen, um von dieser Argumentation abzuweichen, weiß ich nicht.«</strong></p>
</blockquote>
<p>Abu-Jamal wurde am 25. Juni 2010 per Telefon im Todestrakt des Hochsicher- heitsgefängnisses SCI-Greene in West-Philadelphia interviewt. Sehr scharf kri- tisierte er den Versuch, ihn auf dem Kongreß nicht sprechen zu lassen und ihn aus der US-Abolitionistenbewegung auszuschließen. »Die lassen sich wirklich auf einen Pakt mit dem Teufel ein«, sagte er zu den Informationen, die Bewe- gung zur Abschaffung der Todesstrafe in den USA versuche, die Unterstützung durch die FOP zu bekommen. </p>
<p>»Da ich aus Philadelphia stamme, glaube ich instinktiv, daß da Geld geflossen ist, auch wenn ich das nicht beweisen kann.« Und er fügte noch hinzu: »Diese Geheimaktion ist eine Bedrohung für die gesamte Abolitionistenbewegung. Die sagen praktisch: Weil der Widerstand (gegen die Abschaffung der Todesstrafe) so stark ist, sollten wir nicht kämpfen. Wenn man eine solche Haltung einnimmt, wozu braucht man dann überhaupt eine Abolitionistenbewegung?«</p>
<p>Mumia Abu-Jamals Todesurteil wurde 2001 von einem Bundesrichter aufgeho- ben und in lebenslange Haft umgewandelt, ohne daß diese Entscheidung je rechtskräftig geworden ist, und erst am 19. Januar 2010 hat der Oberste Ge- richtshof der USA diese Entscheidung an das 3. Bundesberufungsgericht zur erneuten Überprüfung zurückverwiesen. Am Ende könnte dieses Gericht das Todesurteil bestätigen. </p>
<p>Daß Abu-Jamal sich immer noch in der Isolation des Todestrakts befindet, ist in nicht unerheblichem Maße dem Druck der FOP in Pennsylvania geschuldet. Nach wie vor beteuert Abu-Jamal seine Unschuld. Die Unterzeichner des Memoran- dums nennt er »Mitverschwörer« gegen ihn und wirft ihnen vor, »naiv« zu sein, weil sie glaubten, die FOP für sich gewinnen zu können, indem sie ihn aufgeben und seinem Schicksal überlassen.</p>
<p>»Wenn die Abolitionisten, die 1860 für die Abschaffung der Sklaverei eintraten, mit dieser Einstellung in den Kampf gezogen wären«, so Abu-Jamal, »und wenn sie gesagt hätten, okay, laßt uns die Sklaven befreien, ausgenommen solche Aufmüpfigen wie Harriet Tubman und Frederick Douglass, auf deren Köpfe Be- lohnungen ausgesetzt sind, dann würde die Sklaverei noch heute bei uns herr- schen.« </p>
<p>Abu-Jamal erklärte, es scheine so, als sei die Abolitionistenbewegung vom Weg abgekommen, und er fügte hinzu, es sei notwendig, die Bewegung zu verbrei- tern, damit sie die Insassen der Todestrakte des Landes besser repräsentiere, wo fast jeder arm ist und wo 53 Prozent der todgeweihten Gefangenen Nicht- weiße sind.</p>
<p><strong>Anmerkungen des Übersetzers</strong></p>
<p><strong>1 </strong>Vollständiger Text des Memorandums in deutscher Übersetzung: <a href="http://www.freedom-now.de">www.freedom-now.de</a>. Quelle des Originals: <a href="http://www.thiscantbehappening.net/node/116">www.thiscantbehappening.net/node/116</a>. Die weitere Auseinandersetzung über das »Vertrauliche Memorandum« kann auf <a href="http://www.freedom-now.de">www.freedom-now.de</a> verfolgt werden.</p>
<p><strong>2</strong> Ensemble Contre la Pein de Mort (ECPM, <a href="http://www.abolition.fr">www.abolition.fr</a>) wurde im Oktober 2000 in Paris gegründet und organisierte den ersten Weltkongreß gegen die Todesstrafe in Strasbourg im Juni 2001. ECPM ist tonangebend in der World Coalition Against the Death Penalty, einem Bündnis, das Gegner der Todesstrafe aus der ganzen Welt vereint (NGO, Juristen, Parlamentarier). Seit 2002 wurden ECPM-Abteilungen in Österreich, der Schweiz, Belgien und den USA gegründet. Eine deutschsprachige Website von ECPM wird in Österreich betrieben: <a href="http://members.aon.at/billyjones/ecpm/start.htm">members.aon.at/billyjones/ecpm/start.htm</a></p>
<p><strong>3</strong> Die Fraternal Order of Police (dt. Brüderlicher Orden der Polizei) wurde 1915 in Pittsburgh/Pennsylvania gegründet und entwickelte sich bis heute zur mächtigsten Standesorganisation einer konservativen Law-and- Order-Politik. Aus der Selbstdarstellung auf <a href="http://www.fop.net">www.fop.net</a>: Die FOP »ist die weltgrößte Organisation vereidigter Polizeibeamter mit über 325000 Mitgliedern in 2100 Ortsgruppen (Logen)«. Höchstes Gremium ist die Grand Lodge. </p>
<p>Die FOP nennt sich selbst »die Stimme der Polizeivollzugsdienstbeamten unserer Nation – niemand kennt Polizeibeamte besser als die FOP«. Als finanzstarke Lobbyorganisation nimmt sie Einfluß auf Politik und Gesetzgebungsverfahren der Bundesstaaten und der US-Bundesregierung. Kandidaten, die sich um Abgeordnetensitze bewerben, legt sie routinemäßig inquisitorische Fragebögen vor. </p>
<p>Neben anderen Menschenrechtsorganisationen kritisiert Amnesty International die FOP wegen ihrer penetranten Einflußnahme auf das Verfahren gegen Mumia Abu-Jamal. </p>
<p>Die FOP hat zum Boykott gegen Künstler aufgerufen, die für Abu-Jamal eintreten, attackierte 1995 mit einer teuren Kampagne den renommierten Verlag Addison-Wesley, New York, weil er Abu-Jamals erstes Buch »Live from Death Row« (dt. »… aus der Todeszelle«) herausbrachte, und benutzt die Witwe des Polizisten Daniel Faulkner, Maureen Faulkner, für ihre Haßkampagne gegen Abu-Jamal. In Paris demonstrierten FOP-Mitglieder gegen die Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Abu-Jamal und dagegen, daß eine Straße, die zum Nelson-Mandela-Stadion führt, nach ihm benannt wurde.</p>
<p><strong>4</strong> Der News-Blog <a href="http://www.thiscantbehappening.net">www.thiscantbehappening.net</a> wurde 2004 von Dave Lindorff zunächst als »Einmannaktion nach Art Don Quijotes gegründet, um den Mächtigen zuzusetzen«. Heute gehören diesem engagierten Journalistenkollektiv außer Lindorff auch seine langjährigen Kollegen John Grant, Linn Washington und Charles M. Young an.</p>
<p><strong>5</strong> »Grillen« bezieht sich darauf, daß im Prozeßjahr 1982 Hinrichtungen in Pennsylvania noch auf dem elektrischen Stuhl durchgeführt wurden, wobei der Körper des Todeskandidaten durch die starken Stromstöße oft sehr hoch erhitzt wurde und dampfte. Seit 1995 werden Gefangene in diesem Bundesstaat durch die Giftspritze hingerichtet.</p>
<p><strong>6</strong> In seiner juristischen Stellungnahme vom 11. April 2008 zitierte Rechtsanwalt Robert R. Bryan Bundesrichter Ambros Minderheitsvotum, in dem er zu dem Schluß kommt, daß jeder »das Recht auf einen fairen und vorurteilsfreien Prozeß vor einer Jury von seinesgleichen hat. Wir werden durch [das Urteil des Obersten Gerichtshofs im Fall] Batson daran erinnert, daß ›[d]ie Kerngarantie des Gleichbehandlungsgrundsatzes, die die Bürger darin versichert, daß ihr Staat sie nicht wegen ihrer Hautfarbe diskriminieren wird, bedeutungslos wäre, wenn wir dem Ausschluß von Jurykandidaten auf der Basis […] ihrer Hautfarbe zustimmen würden‹. (S. 97 f.) </p>
<p>Ich befürchte heute, daß wir den Effekt des Batson-Urteils abschwächen, indem wir jetzt eine Einspruchsbedingung für erforderlich erklären, die es in der Rechtsprechung unseres Gerichts vorher so nicht gegeben hat, und indem wir die niedrige Schwelle für einen Fall von prima facie [Beweis des ersten Anscheins] der Diskriminierung bei der Geschworenenauswahl nun auf eine unerreichbare Höhe anheben, da viel Zeit vergangen ist und die ursprünglichen Gerichtsprotokolle der Geschworenenauswahl nicht mehr verfügbar sind. </p>
<p>Wenn wir so entscheiden, erweisen wir dem Batson-Grundsatzurteil einen schlechten Dienst. Ich widerspreche dem deshalb mit allem Respekt.« (Quelle: <a href="http://www.freedom-now.de/news/artikel405.html">www.freedom-now.de/news/artikel405.html</a>)</p>
<p>Übersetzt aus dem amerikanischen Englisch von Jürgen Heiser</p>
<p><strong>Der Autor David Lindorff</strong> ist ein anerkannter investigativer US-Journalist u.a. für CounterPunch Magazine und The Nation. Unter seinen Buchpublikationen befindet sich eines über Mumia: »Killing Time. An Investigation into the Death Row Case of Mumia Abu-Jamal« (2002)</p>
<p><strong><font color="#ff0000">Quelle:</font> </strong><a href="http://www.jungewelt.de/2010/07-23/001.php" target="_blank"><strong>jungeWelt</strong></a><strong> – Mit freundlicher Genehmigung. Vielen Dank !</strong></p>
<p><strong>Bild:</strong> von crsosone via <a href="http://www.flickr.com/photos/crsosone/292462959/" target="_blank">Flickr</a>&#160; <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/deed.de">Bestimmte Rechte vorbehalten</a></p>
<hr><p><small><a href="http://meinpolitikblog.de.de/impressum">Julie Engel</a> von Mein Politik-Blog</small></p>
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		<title>Bundesverfassungsgericht urteilt zu Milit&#228;reinsatz in Heiligendamm 2007</title>
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		<pubDate>Sat, 24 Jul 2010 09:30:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julie</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Aushöhlung demokratischer Rechte &#124; Von Andreas Kunstmann &#124; World Socialist Web Site &#124; &#8211; Das Parlament kann gegen Einsätze der Bundeswehr im Innern nicht gerichtlich vorgehen &#8211; selbst dann nicht, wenn mit diesen Militäreinsätzen gegen das Grundgesetz verstoßen wird. Diese weitreichende Auffassung hat der Zweite Senat des Bundesverfassungs- gerichts in einer wenig beachteten Entscheidung zu [...]]]></description>
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<p><strong>Aushöhlung demokratischer Rechte | Von Andreas Kunstmann | World Socialist Web Site | &#8211; Das Parlament kann gegen Einsätze der Bundeswehr im Innern nicht gerichtlich vorgehen &#8211; selbst dann nicht, wenn mit diesen Militäreinsätzen gegen das Grundgesetz verstoßen wird. </strong></p>
<p> <span id="more-27179"></span>
<p>Diese weitreichende Auffassung hat der Zweite Senat des Bundesverfassungs- gerichts in einer wenig beachteten Entscheidung zu den Bundeswehreinsätzen während des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm erklärt.</p>
<p>Neben 17.000 Polizisten waren damals auch rund 1.100 Soldaten der Bundes- wehr an der massiven Einschüchterung und Unterdrückung der Proteste in Heili- gendamm beteiligt.</p>
<p>Hubschrauber, Boote, Spähpanzer und zwei Tornado-Flugzeuge, die nur etwa 70 Meter über die Köpfe der Demonstranten donnerten, um Aufklärungsfotos zu schießen, waren im Einsatz. Die Bundeswehr übernahm u. a. auch die Sicherung des Sperrgebiets auf See und suchte die Seebrücke Heiligendamm ab. Beschlos- sen hatte diesen Einsatz die damalige Bundesregierung, die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD unter Angela Merkel (CDU).</p>
<p>Die Fraktion der Grünen im Bundestag hatte daraufhin beim Bundesverfas- sungsgericht die Feststellung beantragt, dass durch den Bundeswehreinsatz &quot;Rechte des Deutschen Bundestages aus Art. 87a Abs. 2 GG verletzt&quot; wurden bzw. dass &quot;der Parlamentsvorbehalt es geboten hätte, den Deutschen Bundes- tag vor dem konkreten Einsatz&quot; zu befassen. </p>
<p>Der angegebene Artikel 87a Absatz 2 des Grundgesetzes, ein im Zuge der Notstandsgesetzgebung 1968 geänderter Grundsatzartikel, lautet: &quot;Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.&quot;</p>
<p>Es ging also um die Frage, ob mit dem Bundeswehreinsatz in Heiligendamm gegen die Verfassung verstoßen wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat sich damit zwar befasst, aber dazu keine Entscheidung getroffen. Vielmehr haben die Richter die Organklage mit der Begründung abgewiesen, dass es nicht darauf ankomme, ob der Einsatz verfassungswidrig war.</p>
<p>In spitzfindigen und teils zynischen Erläuterungen erklärt das Urteil des BVG, es gäbe keine gesetzliche Grundlage, auf der es entscheiden könnte. Die Richter erklären, dass es dem höchsten deutschen Gericht in dieser konkreten Frage unmöglich ist, sich in der Auseinandersetzung zwischen der Regierung und dem Parlament auf eine Seite zu stellen. De facto haben sie aber genau das getan und somit der Regierung für die Zukunft einen Freibrief ausgestellt.</p>
<p>Nach dem Grundgesetz sei der Bundestag zwar Gesetzgebungsorgan, &quot;nicht aber als umfassendes &#8216;Rechtsaufsichtsorgan&#8217; über die Bundesregierung eingesetzt&quot;. Deshalb lasse sich aus dem Grundgesetz &quot;kein eigenes Recht des Deutschen Bundestages dahingehend ableiten, dass jegliches materiell oder formell verfassungswidrige Handeln der Bundesregierung unterbleibe&quot;. </p>
<p>Mit anderen Worten: Die alle vier Jahre gewählten Bundestagsabgeordneten, die gerne als &quot;Volksvertreter&quot; bezeichnet werden, haben nicht das Recht, die Regierung zu kontrollieren. Wahlen sind so die formelle Absegnung dessen, was die Regierung die anschließenden vier Jahre zu tun gedenkt.</p>
<p>Den weiteren Antrag gegen die Nichtbefassung des Bundestags mit dem Bun- deswehreinsatz hält das Bundesverfassungsgericht mit folgender Begründung für &quot;offensichtlich unbegründet&quot;: &quot;Durch die Mitwirkung des Deutschen Bundestages wäre ein Verfassungsverstoß der Antragsgegnerin nicht geheilt, sondern allenfalls vertieft worden.&quot;</p>
<p>Dass eine Debatte im Bundestag zu einer öffentlichen Diskussion über den Bun- deswehreinsatz geführt hätte, in deren Verlauf die Bundesregierung möglicher- weise durch eine wachsende außerparlamentarische Opposition von einem Verfassungsbruch abgehalten worden wäre, wird in der Entscheidung des Bun- desverfassungsgerichts nicht erörtert, scheint aber für die Richter bedeutungs- los.</p>
<p>Stattdessen erklären die acht Richter des zweiten Senats, dass beim Beschluss eines verfassungswidrigen Bundeswehreinsatzes &quot;zur Herstellung eines verfas- sungsgemäßen Zustandes vielmehr eine Verfassungsänderung erforderlich gewesen&quot; wäre. Die könne aber &quot;durch schlichten Parlamentsbeschluss&quot; nicht erfolgen.</p>
<p>Gegenstand der Klage und des Urteils waren unausgesprochen immer auch die deutschen Notstandsgesetze, mit denen Bundeswehreinsätze im Inneren unter bestimmten Bedingungen im Grundgesetz erlaubt sind. Die Notstandsgesetze erlauben es der Bundesregierung gemäß Artikel 87a Streitkräfte zur Unterstütz- ung der Polizei und der Bundespolizei u.a. &quot;bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer ein[zu]setzen&quot;. </p>
<p>Eine Antwort auf die Frage, ob die Bundesregierung Demonstranten gegen die weltweite herrschende Politik als &quot;Bekämpfung von Aufständischen&quot; ansieht, versuchte das Gericht mithilfe ihrer spitzfindigen Argumentation zu vermeiden.</p>
<p>Die Notstandsgesetze wurden am 30. Mai 1968 unter dem Eindruck der Studen- tenbewegung von der großen Koalition aus CDU und SPD gegen den langen und massiven Widerstand weiter Teile der Bevölkerung, insbesondere der Ge- werkschaften und der Arbeiterklasse, durchgesetzt und beschlossen. Vorher- gehende Versuche waren 1958, 1960 und 1963 am Widerstand der Bevölke- rung gescheitert. </p>
<p>Das Hauptziel war die Ermöglichung des Bundeswehreinsatzes im Inneren zur Aufstandsbekämpfung. Den Gegnern wie den Befürwortern der Notstandsge- setze war klar, dass mit Aufständischen Arbeiter und Studenten gemeint waren. Wie so oft in Deutschland behauptete die Regierung damals aber, die Notstandsgesetze seien eine &quot;Lehre&quot; aus der Weimarer Republik, dessen unvollkommene Gesetzgebung angeblich zur Machtergreifung Hitlers führte. </p>
<p>Als Begründung wurde insbesondere angegeben, dass durch die Notstandsge- setze die Verfassung auch unter Notstandsbedingungen nicht außer Kraft gesetzt werden müsse. Damit solle ein Vorgehen mit Notverordnungen wie in der Weimarer Republik vermieden werden können.</p>
<p>Das Gegenteil ist nun der Fall. Nach dem jetzigen Beschluss werden durch das Bundesverfassungsgericht die gerichtlichen Möglichkeiten gerade für den Fall beschränkt, dass die Bundesregierung gegen die Verfassung verstößt.</p>
<p>Dass die Richter sich in der Tat anlässlich der Proteste gegen den G8-Gipfel Gedanken über Bürgerkriegsverhältnisse gemacht haben, zeigt auch ihr ausdrücklicher Hinweis auf den Passus des Artikels 87a, in dem es auch heißt, dass die &quot;Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer&quot; einzustellen sei, &quot;wenn der Deutsche Bundestag oder der Bundesrat es verlan- gen&quot;. Das Urteil zitiert diese Passage. </p>
<p>Das Grundgesetz lässt es also nach Auffassung der Bundesverfassungsrichter nicht zu, Verfassungsbrüche im Vorfeld zu stoppen. Erst wenn der Einsatz läuft, könne der Bundestag ihn stoppen. Für den konkreten kurzen Einsatz in Heiligendamm reichte die Zeit nicht.</p>
<p>Eine Debatte über den Bundeswehreinsatz wäre im Vorfeld dennoch möglich gewesen. Denn der Bundestag war zwar vorher nicht informiert worden, der 31-köpfige Verteidigungsausschuss aber sehr wohl. Er wusste über den geplanten Einsatz der Bundeswehr in Heiligendamm Bescheid, nach Aussagen von Ausschuss-Mitgliedern war nur der Tornado-Einsatz nicht bekannt. </p>
<p>Im Juni 2007 saßen neben Abgeordneten der SPD, CDU/CSU und FDP auch Abgeordnete der Grünen und der Linkspartei, damals PDS, im Verteidigungsaus- schuss. Für die Linkspartei waren das Paul Schäfer, Inge Höger und Hakki Kes- kin, für die Grünen Winfried Nachtwei und Omid Nouripour. </p>
<p>PDS und Grüne sahen sich nicht genötigt, den bevorstehenden Einsatz der Bun- deswehr vorher zu thematisieren. Das hätten sie &#8211; Schweigepflicht hin oder her &#8211; gekonnt. Erst nachher klagten die Grünen. Das Ergebnis ist die Aushöhlung demokratischer Rechte durch das Bundesverfassungsgericht.</p>
<p>Die Entscheidung betrifft zwar &quot;nur&quot; das Recht von Bundestagsfraktionen und einzelnen Bundestagsmitgliedern. Sie geht aber weit darüber hinaus und ist ein Eingriff in demokratische Rechte, gerichtet gegen die Arbeiterklasse.</p>
<p>Gegenwärtig gibt es weder eine ernst zu nehmende parlamentarische noch eine außerparlamentarische Opposition. Die Bundesregierung plant in den kom- menden Jahren aber gewaltige soziale Kürzungen. Die Finanz- und Wirtschafts- krise und die Rettung der Banken und Konzerne soll auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung gelöst werden. </p>
<p>Das wird unweigerlich die Opposition breiter Teile der Bevölkerung provozieren. Unter den Bedingungen verschärfter gesellschaftlicher Auseinandersetzungen stehen demokratische Rechte &#8211; insbesondere über die Frage von Krieg, Frieden und Bürgerkrieg &#8211; den Plänen der Bundesregierung im Weg.</p>
<p>Derzeit schwillt eine Diskussion in der herrschenden Elite über den Abbau de- mokratischer Rechte und die Vorteile autoritärer Herrschaftsformen an.</p>
<p>Eine erste Voraussetzung für die Bildung von autoritären Regimes ist regel- mäßig die Stärkung der Regierung gegenüber dem Parlament sowie der mög- liche Einsatz der Armee gegen die eigene Bevölkerung. </p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat dem mit seiner Entscheidung Vorschub geleistet.</p>
<p><strong><font color="#ff0000">Quelle:</font> </strong><a href="http://www.wsws.org/de/2010/jul2010/heil-j24.shtml" target="_blank"><strong>World Socialist Web Site</strong></a><strong> – Mit freundlicher Genehmigung. Vielen Dank !</strong></p>
<p><strong>Siehe auch:</strong></p>
<p><a href="http://wsws.org/de/2007/jul2007/torn-j31.shtml">Bundeswehreinsatz gegen Anti-G8-Demonstrationen bleibt folgenlos</a></p>
<p><i>(31. Juli 2007)</i></p>
<hr><p><small><a href="http://meinpolitikblog.de.de/impressum">Julie Engel</a> von Mein Politik-Blog</small></p>
<p style="border: 1px solid #666666; padding: 5px; background: #e6e6e6 none repeat scroll 0% 0%; -moz-background-clip: -moz-initial; -moz-background-origin: -moz-initial; -moz-background-inline-policy: -moz-initial; display: block; margin-bottom: 25px;"><a href="http://meinpolitikblog.de/feed/"><img style="border: medium none ; float: left; margin-right: 10px;" src="http://meinpolitikblog.de/wp-content/rss.gif" alt="Feed Icon" width="34" height="34" /></a>Vielen Dank für das Abonnieren meines <strong><a href="http://meinpolitikblog.de.de/feed/">Feed</a></strong>!</p><hr>

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		<title>Mit allen Mitteln gegen links</title>
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		<pubDate>Fri, 23 Jul 2010 11:46:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julie</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Von Markus Weber &#124; Guardian of the Blind &#124; &#8211; Das Urteil des Bundesverwal- tungsgerichts, das die Überwachung der Partei Die Linke wie auch einzelner Mitglieder und sogar Abgeordneter dieser zulässt, reiht sich ein in eine … … Reihe von vielen Vorgängen, mit der die rechtskonservativen und neoliberalen Kräfte v.a. seit der letzten Bundestagswahl mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Von Markus Weber | Guardian of the Blind | &#8211; Das Urteil des Bundesverwal- tungsgerichts, das die Überwachung der Partei Die Linke wie auch einzelner Mitglieder und sogar Abgeordneter dieser zulässt, reiht sich ein in eine …</strong></p>
<p> <span id="more-27156"></span>
<p>… Reihe von vielen Vorgängen, mit der die rechtskonservativen und neoliberalen Kräfte v.a. seit der letzten Bundestagswahl mit allen Mittel die Möglichkeit einer Regierungsbeteiligung der Linken auf Bundesebene verhindern wollen. (Und da- mit noch einmal detaillierter zu einem Thema, das im vorherigen Artikel über den Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit als politischen Totschlagargument etwas zu kurz kam).</p>
<p>Seit dem Jahr 2008 ist das neoliberale, finanzmarktgetriebene kapitalistische Regime unter zunehmende Kritik von verschiedensten Seiten geraten. Auch von einstigen bedingungslosen Apologeten dieses Systems gab es nicht nur klein- laute Zugeständnisse, dass die eigene Ideologie vielleicht doch nicht ganz so unfehlbar sei, sondern teils sogar direkte Rufe nach einer Umkehr, nach einer Dämmung der immer potentiell instabilen bis zerstörerischen Kräfte weltweit ungezügelt marodierenden Finanzkapitals. </p>
<p>Erfolgt ist wenig. Selbst die allernotwendigsten Vorkehrungen wurden nach großer Anlaufzeit nur in Ansätzen angegangen. Bei der nächsten Finanzkrise wird man vielleicht ein winziges Quantum mehr gewappnet sein, unwahrschein- licher ist diese indes kaum geworden. Das meiste waren Alibi-Maßnahmen, der Kern des Systems blieb unangetastet, nur an der ganz äußeren Hülle gab es ein paar kosmetische Veränderungen.</p>
<p>Der neoliberale Staat hat gezeigt, dass er weiterhin gewillt ist, den Finanz- marktkapitalismus, selbst zu den allerhöchsten Kosten für die Allgemeinheit, aufrechtzuerhalten. Das System wurde geschützt und bewahrt. Im September 2009 wählte die deutsche Bevölkerung gar die wirtschaftliberalsten Kräfte in die höchsten Staatsämter, diejenigen, die noch weniger als mancher neoklassische Professor aus der Finanzkrise gelernt hatten.</p>
<p>Für die Opposition hätte sich die Chance geboten, als linke Alternative dem Marktfundamentalismus und Rechtskonservatismus wirksame Konzepte entge- genzuhalten. Die Möglichkeiten waren reichlich vorhanden: Angela Merkel war mit ihrer neoliberalen wirtschaftspolitischen Linie, die deutsche Wirtschaft nur auf ihre Exportfähigkeit zu reduzieren, auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung in den anderen Ländern und in Deutschland selbst, in der Europäischen Union unter heftige Kritik geraten und weitgehend isoliert. </p>
<p>Hier hätte man dem seitens SPD, Grünen und der Linken nachfrageorientierte Konzepte entgegenhalten können. Die Kopfpauschale von Rösler ist extrem unbeliebt – das Bürgerversicherungskonzept der Oppositionsparteien ist sozial gerecht, effizient und nachhaltig. In der Umweltpolitik (Solarkraft, Atomkraft- werke), der Sozialpolitik, der Bildung (BAföG versus Elitestipendien), der Ent- wicklungspolitik – fast überall lagen und liegen die Oppositionsparteien inhalt- lich sehr nah beieinander. </p>
<p>Unterdessen war die schwarz-gelbe Regierung selbst bei ihrer Haus- und Hof- presse in Verruf geraten. Alle Voraussetzungen wären gegeben gewesen,, kon- struktiv zusammenzuarbeiten – und die sich bei den Landtagswahl gegebenen Möglichkeiten für rot-rot-grüne Koalitionen zu nutzen.</p>
<p>Doch dies geschah bekannterweise nicht. Noch am Abend der verheerenden Wahlniederlage erklärte sich Agenda-Konstrukteur Steinmeier zum Fraktionsvor- sitzenden der SPD, Sigmar Gabriel, Netzwerker und Seeheimer und zugleich politischer Wendehals sondergleichen, wurde zum neuen Parteivorsitzenden gemacht. Im neuen SPD-Präsidium sind keine Vertreter des linken Flügels mehr. Klaus Wowereit, der Einzige, von dem man sich in dieser Richtung noch etwas hätte erwarten können, trat bundespolitisch so gut wie überhaupt nicht mehr in Erscheinung.</p>
<p>Andrea Nahles wird von der bürgerlichen Presse zwar gerne noch dem linken Flügel zugerechnet, die überzeugte Katholikin und jetzt-doch-Agenda-Befürwor- terin hat jedoch längst alle ihre Ideale für ein paar Posten verkauft. Potentielle linke Hoffnungsträger wurden mit Hilfe der rechtskonservativen Presse zum Hassobjekt gemacht, vom rechten Flügel weggeputscht oder weggelobt.</p>
<p>Mit hanebüchenen Argumentationen betrog <a href="http://guardianoftheblind.de/blog/2009/10/01/matschielanti-totengraeber-der-spd">Christoph Matschie</a> in Thüringen seine Wähler und seine eigene Partei und machte die dortige zum Juniorpartner der CDU. Noch größer war der Verrat an den eigenen Positionen <a href="http://guardianoftheblind.de/blog/2009/10/11/wahlbetrug-in-gruen-die-zweite/">nur im Saar- land</a> seitens der Grünen: dort kam <a href="http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31398/1.html">unter äußerst dubiosen Umständen</a> eine “Jamaika-Koalition” zu Stande. Nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen startete eine <a href="http://guardianoftheblind.de/blog/tag/landtagswahl-nrw-2010/">massive Kampagne</a> fast aller deutschen Medien gegen eine rot-rot-grüne Landesregierung. </p>
<p>Die Mitglieder der Linken, insbesondere die in NRW, sollten als stalinistische Betonköpfe, hoffnungslose DDR-Verherrlicher und Staatsfeinde erscheinen. Zweifelsohne trug ein ungeschicktes und teilweise schlicht dummes Verhalten mehrerer Linken-Mitglieder sein übriges dazu bei. </p>
<p>In Folge wuchsen auch die Medienberichte über Querelen über Streitigkeiten in der Linken insgesamt, wobei man die Front aufzumachen versuchte zwischen ostdeutschen reformorientierten und westdeutschen radikalen Kräften. Auch wenn dies nicht den tatsächlichen Umständen entspricht: in der Partei lief es längst nicht kollegial zu, interne Querelen lähmten sie.</p>
<p>Schließlich landeten SPD- und Grünen-Spitze mit der Aufstellung von Joachim Gauck als Präsidentschaftskandidat einen Coup, der neben dem Abwerben von ein paar schwarz-gelben Stimmen v.a. <a href="http://guardianoftheblind.de/blog/2010/06/30/eine-schlappe-fur-die-bundesregierung-aber-auch-fur-rot-rot-grune-optionen/">dazu diente,</a> die Linke als weiterhin DDR-verfallen darzustellen und alle Chancen auf Rot-Rot-Grün zunichte machen zu können. </p>
<p>Begleitet von einer der heftigsten Medienkampagnen seit Jahren wurde der zu- tiefst bürgerliche und gegen alle linken Überzeugungen agitierende Gauck zum deutschen Obama hoch stilisiert – und seine Ablehnung durch die Linke, die man sich so natürlich erhofft und mit allen taktischen Mitteln zu provozieren ver- sucht hatte, nur auf seine Rolle als Leiter der Stasi-Unterlagenbehörde zurück- geführt -, auch wenn von mehreren Linken oft genug betont wurde, dass diese Tätigkeit von ihm die einzige sei, die man nicht kritisieren kann. Die Schuld für die Wahl von Wulff wurde dann plangemäß der Linken zugeschanzt.</p>
<p>Die wirtschaftsliberalen Akteure, von der FDP bis zu den rechten Flügeln von SPD und Grünen, fürchten politisch in Deutschland kaum etwas mehr, als die Beteiligung einer Partei an der Bundesregierung, die der neoliberalen Doktrin zuwider läuft. Als die SPD mehrheitlich noch diese Rolle ausführte, hatte auch sie mit dem Widerstand der überwiegend konservativen deutschen Presse, der Wirtschaft und auch einiger Staatsorgane zu kämpfen. </p>
<p>Gerhard Schröder hat dieses Blatt gewendet, in dem er der Partei eine neolibe- rale Politik gemäß des “Dritten Weges” oder der “Neuen Mitte” verordnete. Mit der Unterstützung der Privatwirtschaft, ihrer Mietmäuler und der medialen Meinungsmacher wurde die wirtschaftliberale Ausrichtung zur einzig möglichen, alternativlosen Politik konstruiert.</p>
<p>Und sie hat sich seitdem als äußerst stabil erwiesen: sie wird nicht einmal durch größte Erschütterungen wie die in allen Ausmaßen gewaltige Finanz- und Wirtschaftskrise angetastet. Doch natürlich muss auch sie weiterhin von den sich „reformorientiert“ nennenden Kräften unterstützt werden. </p>
<p>Der Status quo erhält sich nicht von alleine. Nehmen die Stimmen zu, die eine Umkehr fordern, werden auch die Mittel für die unveränderte Beibehaltung der bestehenden Ordnung aggressiver. Da nun v.a. die Linke für eine sozialdemo- kratische Politik eintritt, muss erstrangig sie bekämpft werden.</p>
<p>Die verschiedenen Organe des Systems arbeiten dabei zusammen. Die politi- schen Akteure der klassisch linken Parteien wurden bereits erwähnt. Und Union und FDP bedienen sich im Bund und in den Bundesländern selbst des politischen Inlandsgeheimdienstes, um die Partei Die Linke (wie auch andere Linke Organi- sationen) einzuschüchtern und öffentlich an den Pranger zu stellen.</p>
<p>Dabei sind die Vorwürfe nicht haltbar. Den Kapitalismus abzulehnen (was auch nicht die ganze Linke so generell tut) ist nicht verfassungsfeindlich, der demo- kratische Sozialismus ist es nicht, Kapitalismuskritik ist es nicht, und auch Ver- gesellschaftungen sind es nicht (näheres: <a href="http://guardianoftheblind.de/blog/2010/02/04/ist-die-linke-verfassungsfeindlich/">Ist die Linke verfassungsfeindlich?</a>). </p>
<p>Gemäß diesen Argumentationen der Behörden hätten auch die SPD und selbst CDU-Politiker <a href="http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/meinung/2872452_Leitartikel-Ein-miserables-Urteil.html">überwacht werden müssen</a>. Der Verfassungsschutz soll die frei- heitlich-demokratische Grundordnung sichern, und nicht eine bestimmte Wirt- schaftsordnung. </p>
<p>Doch die Verfassungsschutzbehörden erwiesen sich damit <a href="http://www.freitag.de/positionen/1029-demokratiegefaehrder">nicht als Hüter der Demokratie</a>, sondern als politisches Mittel der Herrschenden, als <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/2.220/urteil-verfassungsschutz-darf-linke-beobachten-nicht-nur-rechtswidrig-sondern-dumm-1.978080">verlängerter Arm der Regierung</a>, die in politische Debatten <a href="http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/sabotage-der-demokrate/">eingreifen und sie verzerren</a>, etwa eine ganz überwiegend demokratisch-sozialistische (oder: sozialdemokratische) Partei in Verruf zu bringen (wie es, wie gesagt, früher auch bei der SPD ver- sucht wurde). </p>
<p>Dass es dem Verfassungsschutz um die gezielte Diffamierung und Stigmatisie- rung der Linken geht, hat dessen Anwalt vor dem Bundesverwaltungsgericht, wenn auch in einer in sich völlig unlogischen und widersinnigen Argumentation, deutlich gemacht:</p>
<blockquote><p><strong>Es sei daher nicht zu erkennen, inwiefern es sich bei der Beob- achtung durch den Verfassungsschutz um eine Stigmatisierung einzelner Parlamentarier handele. Zur Illustrierung wählte Roth den Vergleich mit 1933, als Hitler die Macht ergriff. Hätte es damals schon eine “positive Stigmatisierung” verfassungsfeind- licher Parlamentarier gegeben, so Roth, “dann hätte vielleicht die Republik und die Demokratie gerettet werden können”.</strong></p>
</blockquote>
<p>Nicht nur, dass er die Linke mit der NSDAP vergleicht, er will sie eben doch gerade stigmatisieren, wie es der Verfassungsschutz tut, als Extremisten und Verfassungsfeinde, und das aufgrund völlig haltloser Vorwürfe. Diese Partei soll in der Öffentlichkeit als gefährlich gelten. Mit ihren Programmen muss man sich dann nicht beschäftigen, kann mögliche Koalitionen schon allein an solchen Vor- würfen scheitern lassen. </p>
<p>Selbst, dass die Abgeordneten der Linken Gauck (aus verschiedensten politi- schen Gründen) nicht zum Bundespräsidenten gewählt haben, wird zum Indiz einer Verfassungsfeindlichkeit gemacht. Immer wieder genannt wurden angeblich “offen extremistische Gruppierungen” in der Partei. </p>
<p>Auch wenn diese nur wenige Mitglieder ausmachen, so wurde entschieden, dürfe doch die ganze Partei beobachtet werden. Und selbst Mitglieder wie Bodo Ramelow, obwohl dieser, wie festgestellt wurde, keinerlei verfassungsfeindliche Bestrebungen habe. Das “Argument”: Er trete ihnen auch nicht besonders ent- gegen.</p>
<p>Auch Teile des Justizsystems werden zum politischen Mittel. Denn der deutsche Rechtsstaat hat sich so wieder einmal als <a href="http://feynsinn.org/?p=4016">Rechtsstaat in einem anderen Sinn</a> gezeigt: als Staat gegen links. Um eine linke Politik zu bekämpfen, um das Sys- tem zu stabilisieren und die Macht der Herrschenden zu bewahren, kann auch das Recht gebeugt werden. Tun sie alles, was notwendig ist.</p>
<p><strong><font color="#ff0000">Quelle:</font> </strong><a href="http://guardianoftheblind.de/blog/2010/07/22/mit-allen-mitteln-gegen-links/" target="_blank"><strong>Guardian of the Blind</strong></a></p>
<p><strong>Dieser Artikel ist unter einer </strong><a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/" target="_blank"><strong>CC-Lizenz</strong></a><strong> lizenziert.</strong></p>
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		<title>Skandal in Den Haag</title>
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		<pubDate>Fri, 23 Jul 2010 11:43:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julie</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Von Raoul Wilsterer und Zoran Sergievski, Belgrad &#124; jungeWelt &#124; &#8211; Skandal in Den Haag: Der Internationale Gerichtshof (IGH) erklärte am Donnerstag, daß die einseitige Unabhän- gigkeitserklärung des Kosovo im Februar 2008 nicht völkerrechtswidrig war. Er folgte damit der Position der USA und der Bundesrepublik Deutschland, die ab 1990 die Zerschlagung Jugoslawiens betrieben hatten – [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><a href="http://www.meinpolitikblog.de/wp-content/uploads/2010/07/FlaggeKosovo.png" rel="lightbox[27154]"><img style="border-right-width: 0px; margin: 0px 5px 0px 0px; display: inline; border-top-width: 0px; border-bottom-width: 0px; border-left-width: 0px" title="Flagge Kosovo" border="0" alt="Flagge Kosovo" align="left" src="http://www.meinpolitikblog.de/wp-content/uploads/2010/07/FlaggeKosovo_thumb.png" width="179" height="139" /></a> Von Raoul Wilsterer und Zoran Sergievski, Belgrad | jungeWelt | &#8211; Skandal in Den Haag: Der Internationale Gerichtshof (IGH) erklärte am Donnerstag, daß die einseitige Unabhän- gigkeitserklärung des Kosovo im Februar 2008 nicht völkerrechtswidrig war. </strong></p>
<p> <span id="more-27154"></span>
<p>Er folgte damit der Position der USA und der Bundesrepublik Deutschland, die ab 1990 die Zerschlagung Jugoslawiens betrieben hatten – ab 1999 auch mit NATO-Angriffen auf serbisches Gebiet. Noch am Tag vor dem richtungsweisen- den Haager Rechtsgutachten hatte die Obama-Administration der Regierung des Kosovo demonstrativ den Rücken gestärkt, als US-Vizepräsident Joseph Biden den Regierungschef der selbsternannten »Republik Kosovo«, Hashim Thaci, in Washington empfing.</p>
<p>Die gerichtliche Bestätigung eines mit kriegerischen Mitteln durchgesetzten Zustands durch das wichtigste Rechtsorgans der Vereinten Nationen dürfte nicht nur in den serbisch besiedelten Teilen des Kosovo und in Belgrad auf Widerstand stoßen, sondern auch international. Schließlich war vor knapp zwei Jahren eine Mehrheit in der UNO-Vollversammlung dem Antrag Serbiens gefolgt, ein Rechtsgutachten über die Abspaltung des Kosovo beim IGH in Auftrag zu geben. </p>
<p>77 Staaten stimmten bei 74 Enthaltungen zum Mißfallen Washingtons dafür, nur sechs dagegen, darunter die Vereinigten Staaten selbst und Kosovo. Dement- sprechend hatte vor allem die serbische Regierung am Donnerstag mindestens eine differenzierte Entscheidung des IGH erwartet. »Keine Grenze in der Welt und in der Re­gion wäre sicher«, wenn das Gericht die Abspaltung des Kosovo unterstütze, erklärte Serbiens Außenminister Vuk Jeremic in Den Haag.</p>
<p>Er selbst erwartete einen »langen und ausgeklügelten Text«, den es zunächst »vorsichtig zu analysieren« gelte. Tatsächlich dauerte die Verlesung des Rechts- gutachtens durch den IGH-Präsidenten Hisashi Owada am gestrigen Nachmittag etwa anderthalb Stunden. Dessen prowestliche Tendenz läßt allerdings für differenzierte Analysen wenig Raum.</p>
<p>Auch verschiedene »Experten« – so die Agentur AFP – irrten sich. Sie hatten erwartet, daß die Stellungnahme des IGH »sehr vorsichtig und möglicherweise mehrdeutig ausfallen« würde. Einerseits wollten die Richter keinen Präzedenz- fall schaffen, der in anderen Gebieten der Erde zu einseitig verfaßten Unabhän- gigkeitserklärungen und Abspaltungen führen könnte, hieß es. </p>
<p>Auch die Tatsache, daß ein Großteil der UNO-Mitglieder, darunter die Sicherheits- ratsmitglieder Rußland und China, sich gegen die Unabhängigkeitserklärung ausgesprochen hatten, sollte für das UN-Organ eine Rolle spielen, so die Mei- nung im Vorfeld.</p>
<p>Sie alle täuschten sich: Der Westen dominiert offensichtlich auch den IGH. Er verfügt dort über ein größeres Gewicht als der »Rest der Welt«. Insofern könnte die völkerrechtlich einseitige Bewertung der Kosovo-Abspaltung zumindest auf UN-Ebene ein Nachspiel haben. </p>
<p>Die nun vorgelegte IGH-Stellungnahme ist zwar rechtlich nicht bindend, doch trägt sie zur Stärkung des durch Kriegsgewalt durchgesetzten Status des Koso- vo entscheidend bei. Bisher ist die selbsternannte »Republik« von 69 Staaten unter Führung der USA und der BRD anerkannt, doch befinden sich nach Aus- künften aus der Kosovo-Metropole Pristina Dutzende weitere in Wartestellung.</p>
<p>Die nicht bestreitbare Position Belgrads, nach der Kosovo historisch gewachsen zu Serbien gehört, wird nunmehr gerichtlich bestritten. Ein durch Interventions- krieg durchgesetzter neuer Staat erhält Rückenwind.</p>
<p><strong><font color="#ff0000">Quelle:</font> </strong><a href="http://www.jungewelt.de/2010/07-23/059.php" target="_blank"><strong>jungeWelt</strong></a><strong> – Mit freundlicher Genehmigung. Vielen Dank !</strong></p>
<p><strong>Bild:</strong> Urheber: Cradel (current version), earlier version by Ningyou via <a href="http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Flag_of_Kosovo.svg&amp;filetimestamp=20091204201456" target="_blank">Wikipedia</a>&#160;<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/GNU-Lizenz_f%C3%BCr_freie_Dokumentation" target="_blank">GNU Lizenz</a>.</p>
<hr><p><small><a href="http://meinpolitikblog.de.de/impressum">Julie Engel</a> von Mein Politik-Blog</small></p>
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		<title>Neuer Imperialismus</title>
		<link>http://www.meinpolitikblog.de/2010/07/23/neuer-imperialismus/</link>
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		<pubDate>Fri, 23 Jul 2010 11:42:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julie</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Gastkommentar. Kosovo-Gutachten in Den Haag &#124; Von Sevim Dagdelen &#124; jungeWelt &#124; &#8211; Schon vorab hatten insbesondere die USA und Deutschland deutlich gemacht: Sie wollen unabhängig vom Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zur Rechtmäßigkeit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo mit ihrer Politik der Unterstützung der Sezession fortfahren. Vor dem IGH waren 15 der Anerkennerstaaten aufgetreten, darunter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Gastkommentar. Kosovo-Gutachten in Den Haag | Von Sevim Dagdelen | jungeWelt | &#8211; Schon vorab hatten insbesondere die USA und Deutschland deutlich gemacht: Sie wollen unabhängig vom Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zur Rechtmäßigkeit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo mit ihrer Politik der Unterstützung der Sezession fortfahren.</strong> </p>
<p> <span id="more-27151"></span>
<p>Vor dem IGH waren 15 der Anerkennerstaaten aufgetreten, darunter neben den USA auch Saudi-Arabien und Kroatien. Dagegen hatten u.a. China, Rußland, Venezuela, Bolivien, Spanien und Zypern argumentiert. </p>
<p>Die Liste derjenigen, die den Separatismus des Kosovo bejahen, liest sich fast wie eine Aufzählung der »Koalition der Willigen« des Irak-Krieges. Jetzt werden die USA, aber auch Deutschland weiter Druck machen auf von ihnen abhängige kleinere Staaten, um diesen Kreis zu erweitern.</p>
<p>Klar ist: Mit der Anerkennungspolitik wurden Völkerrecht, UN-Charta wie auch die KSZE-Schlußakte von 1975 mit ihrer Festlegung, daß es keine einseitige Ver- änderung von Grenzen geben dürfe, de facto außer Kraft gesetzt. Der serbische Außenminister Vuk Jeremic hatte im Vorfeld des Gutachtens zu Recht darauf hin- gewiesen, daß – sollte der IGH sich für die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo verwenden – dies weltweit zu einer Eskalation von Konflikten füh- ren werde. </p>
<p>Angesichts dieses Szenarios war zu erwarten, daß der IGH ein uneindeutiges Gutachten verfassen würde, um gleichsam eine Quadratur des Kreises zu voll- bringen: Sich gegen die Vorbildwirkung der einseitigen Unabhängigkeitserklä- rung auszusprechen, aber gleichzeitig den USA und Deutschland als Meinungs- führern der Anerkennungsfront nicht zu sehr auf die Füße zu treten.</p>
<p>Ersten Meldungen über das Gutachten zufolge kam es aber anders. Mit der Maßgabe, daß die Unabhängigkeit des Kosovo kein Verstoß gegen internationa- les Recht ist, haben die Richter eine neue Epoche eingeläutet. Damit sind alle Schutzklauseln, die aufgrund der Erfahrungen mit der aggressiven Außenpolitik des faschistischen Deutschlands in die UN-Charta aufgenommen wurden, in Frage gestellt. Das Gutachten bedeutet eine Stunde Null. </p>
<p>Die Welt ist wieder auf das Zeitalter des Imperialismus zurückgeworfen. Die we- sentlichen Grundzüge des Völkerrechts stehen zur Disposition. Man wird sich an diesen 22. Juli 2010 noch erinnern. Er wird als Tag in die Geschichte eingehen, an dem Interventionismus und Völkerrechtsbruch »Carte blanche« erteilt wur- den. </p>
<p>Seit gestern gilt in der internationalen Politik nicht nur de facto, sondern auch de jure das Recht des Stärkeren. Imperialistische Interventions- und Anerken- nungspolitik wurden vom IGH mit dem Stempel »völkerrechtlich unbedenklich« versehen. </p>
<p>Man muß aber davon ausgehen, daß der IGH und die Staaten von den USA bis Deutschland einen Bumerang geworfen haben, der sie eines Tages selbst treffen kann.</p>
<p>Die Autorin ist Sprecherin für internationale Beziehungen der Fraktion Die Linke und Mitglied im Auswärtigen Ausschuß des Bundestages</p>
<p><strong><font color="#ff0000">Quelle:</font> </strong><a href="http://www.jungewelt.de/2010/07-23/044.php" target="_blank"><strong>jungeWelt</strong></a><strong> – Mit freundlicher Genehmigung. Vielen Dank !</strong></p>
<hr><p><small><a href="http://meinpolitikblog.de.de/impressum">Julie Engel</a> von Mein Politik-Blog</small></p>
<p style="border: 1px solid #666666; padding: 5px; background: #e6e6e6 none repeat scroll 0% 0%; -moz-background-clip: -moz-initial; -moz-background-origin: -moz-initial; -moz-background-inline-policy: -moz-initial; display: block; margin-bottom: 25px;"><a href="http://meinpolitikblog.de/feed/"><img style="border: medium none ; float: left; margin-right: 10px;" src="http://meinpolitikblog.de/wp-content/rss.gif" alt="Feed Icon" width="34" height="34" /></a>Vielen Dank für das Abonnieren meines <strong><a href="http://meinpolitikblog.de.de/feed/">Feed</a></strong>!</p><hr>

 </small>]]></content:encoded>
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		<title>Rechtsstaat gegen Links</title>
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		<pubDate>Thu, 22 Jul 2010 17:53:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julie</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetz/ Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Parteien u. Politiker]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassung]]></category>
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		<description><![CDATA[Von Flatter &#124; Feynsinn 21.7.10 &#124; &#8211; Was das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden hat, ist ein Schlag ins Gesicht des demokratischen Rechtsstaats, den die Bundesrepublik zunehmend nur noch darstellt. “Rechtsstaat”, das darf man allenfalls plump wörtlich nehmen. Alles, was links ist, hat hier nichts zu melden. Das Gericht hat sich den abenteuerlichen Argumenten des Verfassungsschutzes angeschlossen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Von Flatter | Feynsinn 21.7.10 | &#8211; Was das Bundesverwaltungsgericht </strong><a href="http://www.fr-online.de/top_news/2872369_Verfassungsschutz-bekommt-Recht-Ramelow-darf-ausspioniert-werden.html"><strong>heute entschieden</strong></a><strong> hat, ist ein Schlag ins Gesicht des demokratischen Rechtsstaats, den die Bundesrepublik zunehmend nur noch darstellt. </strong></p>
<p> <span id="more-27137"></span>
<p>“Rechtsstaat”, das darf man allenfalls plump wörtlich nehmen. Alles, was links ist, hat hier nichts zu melden. </p>
<p>Das Gericht hat sich den abenteuerlichen Argumenten des Verfassungsschutzes angeschlossen und noch einen draufgesetzt. Der armselige Coup der nichtre- gierenden Neoliberalen, Grüne und SPD, Herrn Gauck aus dem Kasten springen zu lassen, wird nachträglich zum Gesinnunsgtest erklärt. </p>
<p>Wo leben wir hier eigentlich? Die Frage liegt auf der Hand, was das eigentlich soll, eine Person wie Bodo Ramelow, der ohnehin in der Öffentlichkeit steht, geheimdienstlich zu “beobachten”. Sie ist aber falsch gestellt. </p>
<p>Wenn es schon solcher Maßnahmen bedarf – was man generell bezweifeln darf – dann muß zuallererst geklärt werden, ob ein Rechtsstaat Mandatsträger und Mitglieder von demokratischen Parteien bespitzeln darf, die bereits mehrere Regierungen gestellt haben. </p>
<p>Ein Spitzelstaat darf das hingegen und fragt nicht lange danach. Quo vadis, Bundesrepublik? Die Behauptung, es gehe eine Gefahr für die Verfassung davon aus, daß sich Politiker und Parteimitglieder auf ebendiese berufen, ist politische Willkür. Dies auch noch mit dem Verhalten in geheimen Wahlen zu begründen, ist ein Akt offener Unterdrückung.</p>
<p>Man hätte sich beinahe gewünscht, das Gericht hätte auf die sogenannte “<a href="http://nachrichten.lvz-online.de/nachrichten/topthema/die-urteilsbegruendung-fuer-die-linke-beobachtung/r-topthema-a-40666.html">Begründung</a>” seines Urteils verzichtet, die kaum weniger peinlich ist als das verfassungsfeindliche Getöse des Verfassungsschutzes. Es genüge nicht, eine Partei und alle Mitglieder als “extremistisch” einstufen, weil es dort Extremisten gebe. </p>
<p>Die Funktionäre dann aber doch, auch wenn sie erkennbar keine Extremisten sind. Und was da genau “extremistisch” sein soll, geht in einem Larifari unter, das in der Tat “juristisches Kindergartenniveau” kaum erreicht. Geht es denn jetzt um eine Gefahr für den Staat oder um Meinungen zu einem Wirtschafts- system, die sich dem Mainstream widersetzen? </p>
<p>Das wüßte ich dann nämlich gern einmal. Niemand redet auch nur von Anschlä- gen, Sabotage, Umsturz oder etwas, das dem nahe käme. Niemand belegt – es wird ja kaum behauptet – daß die Partei in irgend einen Zusammenhang mit Rechtsverletzungen gebracht werden kann. Wie kann es dann eine Begründung für staatliche Bespitzelung geben, die demokratischen oder rechtsstaatlichen Kriterien standhält? </p>
<p>Es ist die abweichende Meinung, die politische Alternative, die dem Staat hier verdächtig ist. Er stellt sich daher in die Startlöcher, hört mit und schreibt auf, was man benutzen kann, wenn es opportun erscheint. </p>
<p>Genau so entsteht ein Spitzelstaat. </p>
<p><strong><font color="#ff0000">Quelle:</font> </strong><a href="http://feynsinn.org/?p=4016" target="_blank"><strong>Feynsinn</strong></a></p>
<p><strong>Dieser Artikelist unter einer </strong><a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/de/"><strong>Creative Commons-Lizenz</strong></a><strong> lizenziert.</strong></p>
<hr><p><small><a href="http://meinpolitikblog.de.de/impressum">Julie Engel</a> von Mein Politik-Blog</small></p>
<p style="border: 1px solid #666666; padding: 5px; background: #e6e6e6 none repeat scroll 0% 0%; -moz-background-clip: -moz-initial; -moz-background-origin: -moz-initial; -moz-background-inline-policy: -moz-initial; display: block; margin-bottom: 25px;"><a href="http://meinpolitikblog.de/feed/"><img style="border: medium none ; float: left; margin-right: 10px;" src="http://meinpolitikblog.de/wp-content/rss.gif" alt="Feed Icon" width="34" height="34" /></a>Vielen Dank für das Abonnieren meines <strong><a href="http://meinpolitikblog.de.de/feed/">Feed</a></strong>!</p><hr>

 </small>]]></content:encoded>
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		<title>Der Verfassungsschutz dient dem Machterhalt der herrschenden Kreise. So ist es. So war es von Anfang an.</title>
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		<pubDate>Thu, 22 Jul 2010 15:30:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julie</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetz/ Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Parteien u. Politiker]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassung]]></category>
		<category><![CDATA[Beobachtung]]></category>
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		<description><![CDATA[Von Albrecht Müller &#124; NachDenkSeiten &#124; &#8211; Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. Die Partei Die Linke und auch Bodo Ramelow dürfen vom Ver- fassungsschutz beobachtet werden. Lächerlich. Aber diese antidemokratische Lächerlichkeit hat Tradition in dieser FdGO. In einem Beitrag vom 21. Mai hatte ich schon darauf hingewiesen, wie wir als Schüler Anfang der Fünfzigerjahre ungeschützt von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Von Albrecht Müller | NachDenkSeiten | &#8211; Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. Die Partei Die Linke und auch Bodo Ramelow dürfen vom Ver- fassungsschutz beobachtet werden. Lächerlich. </strong></p>
<p> <span id="more-27131"></span>
<p>Aber diese antidemokratische Lächerlichkeit hat Tradition in dieser FdGO. In einem <a href="http://www.nachdenkseiten.de/?p=5624">Beitrag vom 21. Mai</a> hatte ich schon darauf hingewiesen, wie wir als Schüler Anfang der Fünfzigerjahre ungeschützt von irgend einem Verfassungs- schutz den verbliebenen Nazi-Lehrern und ihrer Verherrlichung des Militärs aus- gesetzt waren. </p>
<p>Später habe ich dann als Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt mit SPD-Partei- buch erlebt, wie der Verfassungsschutz offen Jagd auf Sozialdemokraten ge- macht hat. Diese sollten sich nicht zu früh freuen über das Urteil von Leipzig. Ihre Option zur politischen Führung und zu einer politischen Alternative zu Schwarz-Gelb ist in Leipzig neben der Demokratie auch noch zu Grabe getragen worden, wie die <a href="http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/sabotage-der-demokrate/">taz in diesem Beitrag</a> zu Recht feststellt.</p>
<p>Um die Dreistigkeit und zugleich die Doofheit der Verfassungsschützer zu be- schreiben muss ich eine kleine Geschichte erzählen: Ich war ab Februar 1973 Leiter der Planungsabteilung im sozialdemokratisch geführten Bundeskanzler- amt. Als solcher wurde ich gelegentlich von Verfassungsschützern befragt, wenn eine/r meiner Mitarbeiter vom Status eines Honorarvertrags-Mitarbeiters zum Status eines Angestellten wechseln konnte. </p>
<p>Die Befragung kreiste um alles Mögliche, dann auch um die Gefährdung der Kan- didaten durch die berühmten „Fs“ – erpressbar durch finanzielle Probleme oder durch Frauengeschichten? Bei Letzterem musste ich schon immer lachen, weil meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen solcher Geschichten in der Regel nicht erpressbar waren. Aber diese Des-Orientierung der Verfassungsschützer konnte man ihnen gerne durchgehen lassen.</p>
<p>Richtig amüsant wurde es dann, wenn das Thema „Neigung zum Extremismus“ aufgerufen wurde. Ich wurde befragt, ob der/die Kandidat/in rechtsextreme Neigungen habe. Ich verneinte wahrheitsgemäß. Dann wurde ich gefragt, ob der Kandidat linksextreme Neigungen habe. Darauf fragte ich regelmäßig zu- rück, was der Befragende mit „linksextrem“ meine. Dann kam in mindestens drei Fällen, also bei drei verschiedenen Gelegenheiten, die Antwort: „Juso oder so.“</p>
<p>Diese Einlassung der Verfassungsschützer ist zumindest in zweierlei Hinsicht bemerkenswert:</p>
<p><strong>Erstens</strong>: Die Befrager – die übrigens meist aus dem Kreis von ausgedienten Offizieren kamen – haben einfach unterstellt, dass ein Sozialdemokrat im Range eines Abteilungsleiters nur ein rechtskonservativer Sozialdemokrat und Juso-Hasser sein kann.</p>
<p><strong>Zweitens:</strong> Das Urteil über die Jusos folgte damals, wie heute das Urteil über die Linke, aus einer Dauerkampagne der permanent betriebenen Stigmatisierung. Die Stigmatisierung der Jusos reichte damals sogar über den großen Teich hin- weg. Als ich 1973 anlässlich eines USA-Besuchs auch das Deutschlandreferat des State Departments zum Gespräch aufsuchte, fragte mich mein Gesprächs- partner ernsthaft und besorgt nach der Macht der Jusos. </p>
<p>Auch dies war ein Reflex auf die mediale und parteipolitische Daueragitation in Deutschland, verstärkt vermutlich durch das, was Gesprächpartner aus dem konservativen Lager incl. jenes der SPD selbst in Washington abgeladen hatten.</p>
<p>Diese Stigmatisierung der Jusos und der damals von ihnen vertretenen eher linken Positionen in der SPD sollte den innerparteilichen Klärungsprozess mit dem Ziel des Rechtsrutsches befördern. So ist es auch gekommen.</p>
<p>P.S: Die SPD selbst hat damals die sogenannten Verfassungsschützer indirekt ermuntert – mit dem sogenannten Radikalenerlass.</p>
<p><strong>Anlage – ein lesenswerter Artikel aus der taz:</strong></p>
<blockquote><p><strong>Urteil zur Linken-Beobachtung        <br />Sabotage der Demokratie</strong></p>
<p>   <strong></strong>
<p>KOMMENTAR VON CHRISTIAN RATH</p>
<p>So ein bescheuertes Urteil! Nicht nur die Linke kann weiter vom Ver- fassungsschutz beobachtet werden, auch über den nun wirklich völ- lig unrevolutionären Abgeordnten Bodo Ramelow darf wieder eine Personenakte des Geheimdienstes angelegt werden.</p>
<p>Da behaupten die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig allen Erns- tes, dass das Sammeln von Zeitungsausschnitten über die Tätigkeit von Abgeordneten sinnvoll sei, um die Diktatur des Proletariats zu verhindern. Nichts als vorgeschobene Argumente. Nicht der Inhalt der Akte ist entscheidend, sondern dass der Dienst überhaupt Akten über die Linke und ihre Abgeordneten angelegen darf, ist die Botschaft. </p>
<p>“Die sind gefährlich, die führen vielleicht finstere Pläne im Schilde, die müssen jedenfalls genau überwacht werden.” </p>
<p>Das sind die Botschaften, die mit einer Beobachtung durch den Ver- fassungsschutz transportiert werden. Der Anwalt des Dienstes hat es in Leipzig ganz offen gesagt: Die Stigmatisierung der Überwach- ten sei keine unbeabsichtigte Nebenfolge, sondern geradezu ein Zweck der Maßnahme.</p>
<p>Deutlicher als mit der Überwachung der Linken, kann man auch kaum zeigen, wie der Verfassungsschutz in den politischen Mei- nungskampf eingreift und ihn verzerrt. Da werden einige romanti- sche Revoluzzer und ML-Traditionalisten in der Linken zum Anlass genommen, um eine zutiefst links-sozialdemokratisch Partei in Ver- ruf zu bringen. </p>
<p>Das hilft der SPD, die Nummer eins im linken Spektrum zu bleiben. Und es nutzt der Union, weil es rot-rot-grüne Bündnisse erschwert. Das Leipziger Urteil kommt wie bestellt.</p>
<p>Doch weil hier so unverhohlen die Demokratie sabotiert wird, ist das Urteil ein dringender Fall für das Bundesverfassungsgericht. </p>
<p>In Karlsruhe wird die Entscheidung vermutlich nicht lange Bestand haben.      <br />Quelle: <a href="http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/sabotage-der-demokrate/">taz</a></p>
</blockquote>
<p><strong><font color="#ff0000">Quelle:</font> </strong><a href="http://www.nachdenkseiten.de/?p=6252" target="_blank"><strong>NachDenkSeiten</strong></a></p>
<p><strong>Dieser Artikel ist unter einer </strong><a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/de/" target="_blank"><strong>CC Lizenz</strong></a><strong> lizenziert.</strong></p>
<hr><p><small><a href="http://meinpolitikblog.de.de/impressum">Julie Engel</a> von Mein Politik-Blog</small></p>
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