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Hartz IV Aufstockung zur Lohnminderung

Mittwoch, 25. Januar 2012-17:53 -|- Eingestellt von: |

Viele Unter­nehmen planen Hartz IV mit in die Lohn­ge­stal­tung mit ein | Von Redak­tion Gegen​-Hartz​.de | — Laut einer wis­sen­schaft­li­chen Studie der Hans-​Böckler-​Stiftung nutzen Unter­nehmen soge­nannte Mini­jobs, um Per­so­nal­kosten zu sparen. Leid­tra­gende sind die Beschäf­tigten, die oft­mals ihre geringe Ent­loh­nung mit Hartz IV auf­sto­cken müssen.

Die For­schungs­er­geb­nisse der Hans-​Böckler-​Stiftung zeigen, dass Mini­jobs keine „Brücke“ in die regu­läre Beschäf­ti­gung sind, wie immer wieder von der schwarz-​gelben Bun­des­re­gie­rung betont wird. Beson­ders deut­lich wird der Lohn­rück­stand bei den gering­fügig Ange­stellten, die trotz eines Mini­jobs ihren kargen Lohn mit dem Arbeits­lo­sen­geld II auf­sto­cken müssen.

„Das ist ein Indiz, dass viele Unter­nehmen das Auf­sto­cken mit­tels Hartz IV bei der Fest­set­zung des Lohns berück­sich­tigen“, heißt es in der Stu­di­en­aus­wer­tung. Denn der „Hin­zu­ver­dienst mit Absi­che­rung des voll­be­schäf­tigten Ehe­part­ners“ stimmt in der heu­tigen Zeit des Nied­rig­lohns kaum mehr.

Jede fünfte Arbeits­stelle ein Minijob

Laut Ergeb­nisse war im Früh­jahr 2011 jedes fünfte Beschäf­ti­gungs­ver­hältnis in Deutsch­land ein „Minijob“. Somit arbeiten 7,3 Mil­lionen Men­schen als soge­nannte Mini­jobber. Für etwa 4,8 Mil­lionen Men­schen (dar­unter 3,2 Mil­lionen Frauen) ist der Minijob die ein­zige Erwerbs­mög­lich­keit. Zwar müssen die Betrof­fenen keine Ein­kom­mens­steuern zahlen, aller­dings erwerben sie keine oder nur kaum Ansprüche auf eine Arbeits­losen– oder Rentenversicherung.

“Der steile Auf­stieg von Mini­jobs im deut­schen Beschäf­ti­gungs­system ist ein beson­ders gutes Bei­spiel dafür, wie sich im Ein­zelnen begründ­bare Prak­tiken ver­selb­stän­digen und immer weiter weg führen von zukunfts­fä­higen Lösungen für eine moderne Erwerbsgesellschaft“,

resü­mieren die Forscher.

Im Jahre 2009 arbei­teten etwa 88 Pro­zent der Betrof­fenen, die aus­schließ­lich einen Minijob aus­übten für einen Nied­rig­lohn, der weniger als 9,76 Euro pro Stunde im Westen und im Osten weniger als 7,03 Euro brutto betrug.

Mini­jobber waren in etwa vier mal so häufig von einem Nied­rig­lohn betroffen, als normal sozi­al­ver­si­che­rungs­pflichtig Beschäf­tigte. 58 Pro­zent der 1,2 Mil­lionen Arbeit­nehmer, die weniger als fünf Euro pro Stunde brutto ver­dienen, arbeiten in einem Minijob.

Laut einer Unter­su­chung des Sta­tis­ti­schen Bun­des­amtes in Wies­baden sowie der Bun­des­agentur für Arbeit (BA) ver­dienen gering­fügig Beschäf­tigte durch­schnitt­lich weniger als neun Euro pro Stunde. Das ist noch nicht einmal halb soviel, wie Beschäf­tigte in einer Vollzeitstelle.

Beson­ders betroffen: Hartz IV Bezieher

Beson­ders hart trifft Hartz IV Bezieher. Die ver­dienten in einem Minijob im Jahre 2009 weniger als 6,08 Euro je Stunde. Laut der Hans-​Böckler-​Stiftung lasse sich diese mas­sive Unter­be­zah­lung nicht mit einer gerin­geren Qua­li­fi­ka­tion der Betrof­fenen erklären. Auch hier wird dieses Argu­ment immer wieder von Seiten der schwarz-​gelben Koali­tion angeführt.

Daher halten es die For­scher für denkbar, dass vie­ler­orts Hartz IV als Auf­sto­ckung bei Ein­stel­lung mit ein­ge­rechnet wird. So muss der Steu­er­zahler die geringe Ent­loh­nung für das Unter­nehmen mit Zah­lungen von Sozi­al­leis­tungen aus­glei­chen und der Betrof­fene muss Hartz IV trotz einer Arbeits­stelle beantragen.

Daher sei aus wis­sen­schaft­li­cher Sicht, eine „all­ge­meine Brü­cken­funk­tion in den regu­lären Arbeits­markt durch Mini­jobs ist nicht erkennbar“, wie die Stu­di­en­au­toren schreiben. Denn nur neun Pro­zent wech­seln später in eine „Normalbeschäftigung“.

Altes Minijob-​Modell stimmt kaum noch

Ange­dacht waren einmal die Mini­jobs für Ehe­frauen, die auf­grund des Fami­li­en­nach­wuchses nur zeit­weise arbeiten gehen können. Das Gesamt­ein­kommen soll nach dem Modell der Fami­li­en­vater über­nehmen. Doch laut Studie trifft das heute nun­mehr nur auf 40 Pro­zent der Mini­job­be­rinnen zu. Viele Frauen müssen viel­mehr eine gering­fü­gige Beschäf­ti­gung annehmen, weil es fak­tisch keinen anderen Arbeits­platz gibt.

Quelle: Gegen​-Hartz​.de

Mit freund­li­cher Geneh­mi­gung zur Wie­der­gabe hier auf Mein Politik­blog. Dankeschön!

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Kategorie » Arbeit/Gewerkschaft, BA/ArGe/Hartz IV « | Tags » , , , , , «

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gelesen: 120 · heute: 2 · zuletzt: 21. Mai 2012

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