QR Code Business Card

Hartz IV Klagen: Oft sind Jobcenter schuld

Samstag, 04. Februar 2012-12:13 -|- Eingestellt von: |

Von Redak­tion Gegen​-Hartz​.de | — Rund 70 Pro­zent aller ein­ge­gangen Klagen am Sozi­al­ge­richt Berlin sind Hartz-​IV-​Fälle. Viele Klagen wären auf­grund einer ver­bes­serten Kom­mu­ni­ka­tion in den Job­cen­tern ver­meidbar, wie die Prä­si­dentin des Sozi­al­ge­richts Sabine Schu­doma erklärte.

Ein Groß­teil der Hartz IV Ver­fahren wären vermeidbar

Etwa 40.000 Klagen sind noch offen, wie Schu­doma unlängst erklärte. Im letzten Jahr erreichten das Gericht Kla­ge­an­träge im „12-​Minuten-​Takt“. Ins­ge­samt 43 832 Ver­fah­rens­an­träge seien nach Angaben der Rich­terin im ver­gan­genen Jahr ein­ge­gangen. Das seien im Monats­durch­schnitt etwa 3653 Kla­ge­an­träge. Die aller­meisten Klagen behan­deln das Thema Hartz IV. Schuld daran sind nach Mei­nung des Gerichts vor allem die Jobcenter.

Die Sach­be­ar­beiter kommen mit ihrer „Arbeit ein­fach nicht hin­terher“, erklärt Schu­doma. Auch nach einigen Monaten der Kla­ge­er­he­bung geben die Behörden oft­mals keine Stel­lung­nahme ab. Aus diesem Grund werden zahl­reiche wei­tere Untä­tig­keits­klagen von den Betrof­fenen ein­ge­reicht. „Die Über­for­de­rung der Job­center führt zur Über­las­tung der Gerichte“, kri­ti­siert Schu­doma. Von 127 Rich­tern beschäf­tigen sich 72 aus­schließ­lich mit der The­matik SGB II.

Neben den Job­cen­tern kri­ti­siert die Gerichts­prä­si­dentin die Politik. Noch immer sind die Rege­lungen bei der Unter­kunfts­kosten rechts­widrig. Aus diesem Grund gäbe es vor allem in diesem The­men­ge­biet beson­ders viele Klagen. In Berlin werden die Kosten der Unter­kunft immer noch nach der Tabelle „AV Wohnen“ berechnet. Diese aber hatte das Bun­des­so­zi­al­ge­richt in Kassel für rechts­widrig abgeurteilt.

Aus diesem Grund ver­wenden die Richter ein aus der Praxis ent­wi­ckeltes Berech­nungs­mo­dell „unter spe­zi­eller Berück­sich­ti­gung des Miet­spie­gels“. Viele Arbeits­lo­sen­geld II Bezieher werden in Berlin aus ihren Woh­nungen gedrängt. Sie sollen sich kos­ten­güns­tige Woh­nungen suchen, die es aber kaum gibt.

Daher for­dert die Sozi­al­ge­richts­prä­si­dentin: „Schaffen Sie trans­pa­rente, sozial aus­ge­wo­gene und pra­xis­taug­liche Miet­grenz­werte“ Wei­tere Streit­punkte sind Sank­tionen, Ver­let­zung der Bear­bei­tungs­fristen und Anrech­nungen auf Hartz IV Leistungsbezüge.

Gebüh­ren­pflicht für Job­center (wieder) einführen

Scharfe Kritik äußerte die Prä­si­dentin auch an der Abschaf­fung der Gebüh­ren­pflicht für Job­center, die es seit 2006 nicht mehr gibt. Würde die Gebühr noch exis­tieren, hätten die Ämter rund 2,4 Mil­lionen Euro allein im 2011 zahlen müssen. Es sei daher unver­ständ­lich warum Kran­ken­kassen oder Ren­ten­ver­si­che­rungs­träger die Gerichts­ge­bühren zahlen und Job­center hiervon ver­schont bleiben.

Gäbe es diese Gebühr, würde wenigs­tens ein Anreiz geschaffen werden, sich auch außer­halb eines Gerichts­ver­fahren güt­lich zu einigen. Aus­rei­chende Gespräche können Wider­sprüche oder Kla­ge­an­träge ver­meiden. „Für das Job­center ist das gericht­liche Ver­fahren eben kos­tenlos“. Das bedeutet, dass eine Kla­ge­er­he­bung für die Job­center Risi­ko­frei ist.

Hohe Erfolgs­rate der Klagen

Über die Hälfte der Klagen waren für die Betrof­fenen erfolg­reich. Im Jahre 2011 bezif­fert Schu­doma die Erfolgs­quote mit 54 Pro­zent. In anderen Rechts­ge­bieten liege die Quote gerade einmal bei 35 Prozent.

Quelle: Gegen Hartz​.de

Mit freund­li­cher Geneh­mi­gung zur Wie­der­gabe hier auf Mein Politik­blog. Dankeschön!

Beitragsdetails

Kommentar-Autor

Kategorie » BA/ArGe/Hartz IV, Gesetz/ Justiz « | Tags » , , , , , , «

Trackback: Trackback-URL |  Kommentar-Feed: RSS 2.0 | Beitrag drucken |
gelesen: 95 · heute: 2 · zuletzt: 21. Mai 2012

Kommentare und Pings sind geschlossen.