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Internationaler Gerichtshof: Deutschland muss Nazi-​Opfer nicht entschädigen

Samstag, 04. Februar 2012-18:05 -|- Eingestellt von: |

Von Jacob Jung | Jacob Jung Blog 3.2.12 | — Heute hat der Inter­na­tio­nale Gerichtshof in Den Haag (IGH) das Urteil zu einer deut­schen Klage aus dem Jahr 2008 gefällt. Gegen­stand des Ver­fah­rens war die Frage der Rechts­mä­ßig­keit ita­lie­ni­scher Gerichts­ur­teile gegen deut­sche NS-​Verbrecher.

Das Gericht hat ent­schieden, dass Deutsch­land den Opfern von NS-​Verbrechen keine indi­vi­du­ellen Ent­schä­di­gungen zahlen muss. Wäh­rend Außen­mi­nister Guido Wes­ter­welle heute mit Erleich­te­rung auf das Urteil rea­gierte, sieht Amnesty Inter­na­tional darin einen Rück­schritt in Sachen Menschenrechtsschutz.

NS-​Massaker in Ita­lien und Griechenland

Im Oktober 2006 wurde der ehe­ma­lige SS-​Angehörige Max Milde aus Bremen durch das Mili­tär­ge­richt im ita­lie­ni­schen La Spezia wegen seiner Betei­li­gung an dem Mas­saker von Civi­tella im Jahr 1944 zu lebens­langer Haft ver­ur­teilt. Gemeinsam mit Milde wurde die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land dazu ver­ur­teilt, an die Ange­hö­rigen der Opfer des Mas­sa­kers einen Ent­schä­di­gungs­be­trag in Höhe von rund 800.000 Euro zu zahlen.

Am 29. Juni 1944 hatten deut­sche Sol­daten der Divi­sion „Her­mann Göring“ in der tos­ka­ni­schen Ort­schaft Civi­tella 212 Men­schen und in dem nahe gele­genen Ort San Pan­crazio wei­tere 38 Men­schen erschossen. Hierbei han­delte es sich um eine „Ver­gel­tungs­ak­tion“ für einen Par­ti­sa­nen­an­schlag auf vier Wehr­machts­sol­daten am 18. Juni 1944 in einer Gast­wirt­schaft in Montaltuzzo.

Die deut­sche Regie­rung legte in der Folge Revi­sion gegen das Urteil von La Spezia ein. Diese wurde vor dem obersten ita­lie­ni­schen Gerichtshof in Rom ver­han­delt. Am 20. Oktober 2008 bestä­tigte dieser das Urteil, wonach Deutsch­land ita­lie­ni­sche NS-​Opfer ent­schä­digen muss.

Gleich­zeitig erkannte der Gerichtshof das grie­chi­sche Urteil im Fall Distomo. In der mit­tel­grie­chi­schen Ort­schaft hatte sich im Juni 1944 eine der grau­samsten „Ver­gel­tungs­maß­nahmen“ der Wehr­macht abgespielt.

Am 10. Juni 1944 hatten Ange­hö­rige der 4. SS-​Polizei-​Panzergrenadier-​Division in Distomo ins­ge­samt 218 Dorf­be­wohner, dar­unter vor allem alte Men­schen, Frauen, 34 Kinder unter zehn Jahren und vier Säug­linge, erschossen. Auch bei diesem Mas­saker han­delte es sich um eine „Ver­gel­tungs­ak­tion“ für die Erschie­ßung von drei deut­schen Sol­daten durch Partisanen.

Inter­na­tio­naler Gerichtshof in Den Haag

Gegen das ita­lie­ni­sche Urteil hat Deutsch­land Ende 2008 Klage beim Inter­na­tio­nalen Gerichtshof in Den Haag (IGH) ein­ge­legt. Die Bun­des­re­gie­rung ver­trat hierin die Auf­fas­sung, dass sich die ita­lie­ni­schen Ent­schä­di­gungs­for­de­rungen nicht mit dem Völ­ker­recht ver­ein­baren lassen. Die ita­lie­ni­sche Regie­rung legte Wider­spruch gegen die deut­sche Klage ein, der aller­dings im Juli 2010 vom IGH abge­lehnt wurde.

Im wei­teren Ver­lauf schloss sich Grie­chen­land an den Pro­zess an, um die Ansprüche der Ange­hö­rigen von Opfern des Mas­sa­kers von Distomo prüfen zu lassen. Im Sep­tember 2011 rea­gierte die deut­sche Bun­des­re­gie­rung empört auf die Betei­li­gung Grie­chen­lands. Außen­mi­nister Guido Wes­ter­welle sagte hierzu:

„Ich habe kein Ver­ständnis für die Ent­schei­dung der grie­chi­schen Regie­rung. Was Klagen gegen die Bun­des­re­pu­blik betrifft, erwarten wir, dass inter­na­tional aner­kannte Rechts­grund­sätze und ins­be­son­dere Deutsch­lands Immu­nität als Staat respek­tiert werden.“

Deutsch­land beruft sich in diesem Zusam­men­hang darauf, dass bereits im Jahre 1961 Repa­ra­ti­ons­zah­lungen in Höhe von 40 Mil­lionen Mark an Ita­lien geleistet worden seien. Zusätz­liche indi­vi­du­elle Ent­schä­di­gungen lehnt die Bun­des­re­gie­rung ab.

Heute hat der IGH im Sinne der deut­schen Klage ent­schieden, dass Deutsch­land den Opfern von Nazi-​Verbrechen keine indi­vi­du­ellen Ent­schä­di­gungen zahlen muss. Die in Ita­lien gefällten Urteile ver­stoßen dem­nach gegen das Völ­ker­recht. In der Urteils­be­grün­dung der obersten Richter in Den Haag heißt es unter anderem:

„Ita­lien hat gegen seine Ver­pflich­tung, die Immu­nität der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land zu respek­tieren, verstoßen“.

Diese Staa­ten­im­mu­nität soll ver­hin­dern, dass Staaten als Rechts­nach­folger von Unrechts­re­gimen vor Gerichten anderer Länder belangt werden können. Nach Auf­fas­sung des IGH hätte Ita­lien die Klagen von Pri­vat­per­sonen gar nicht erst zulassen dürfen, da Ver­hand­lungen über Ent­schä­di­gungen aus­schließ­lich zwi­schen Staaten geführt werden dürfen.

Staa­ten­im­mu­nität über Menschenrecht

Guido Wes­ter­welle hat die Ent­schei­dung des IGH heute in Mün­chen aus­drück­lich begrüßt:

„Es ist gut und es dient allen, dass wir jetzt Rechts­si­cher­heit haben“.

Der Außen­mi­nister betonte, dass sich das Ver­fahren nicht gegen de Opfer des Natio­nal­so­zia­lismus gerichtet habe und dass sich Deutsch­land seiner his­to­ri­schen Ver­ant­wor­tung gestellt hat. Es gehe nicht darum, die deut­sche Ver­ant­wor­tung für die Ver­bre­chen im Zweiten Welt­krieg zu relativieren.

Die innen­po­li­ti­sche Spre­cherin der Frak­tion DIE LINKE, Ulla Jelpke, bezeich­nete dagegen die betrof­fenen NS-​Opfer als eigent­liche Ver­lierer des Ver­fah­rens vor dem IGH und sagte heute in einem Gast­kom­mentar für die Saar­län­di­sche Online-​Zeitung (SOZ):

„Ich bedauere, dass die Bun­des­re­gie­rung mit ihrer skru­pel­losen Ent­schä­di­gungs­ver­wei­ge­rung durch­kommt. Das Schicksal der Über­le­benden von Mas­sa­kern bzw. der Hin­ter­blie­benen ebenso wie der ehe­ma­ligen Zwangs­ar­beiter wird von der Bun­des­re­gie­rung ignoriert.

Die Ver­wei­ge­rung von Ent­schä­di­gung für Staats­ver­bre­chen hat nichts mit Rechts­frieden zu tun. Der IGH droht mit seinem Urteil jenen Kräften in Deutsch­land Auf­trieb zu geben, die einen ‘Schluss­strich’ unter die deut­sche Geschichte ziehen wollen.“

Die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tion Amnesty Inter­na­tional kri­ti­sierte das Urteil des Inter­na­tio­nalen Gerichts­hofes dagegen scharf. Es stelle einen „großen Rück­schritt für den inter­na­tio­nalen Men­schen­rechts­schutz“ dar und stelle die Staa­ten­im­mu­nität über den Schutz der Menschenrechte.

Quelle: Jacob Jung Blog

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