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Jobcenter versenden bundesweit rechtswidrige Bescheide

Montag, 19. September 2011-15:18 -|- Eingestellt von: |

Pres­se­mit­tie­lung des Erwerbs­losen Forum Deutsch­land vom 19.09.2011 | Job­center ver­senden bun­des­weit rechts­wid­rige Bescheide. /​Vor­sorg­liche Andro­hung der Leis­tungs­ein­stel­lung | — Bonn – Das Erwerbs­losen Forum Deutsch­land for­dert die Bun­des­agentur für Arbeit (BA) erneut auf, Bescheide von Job­cen­tern zu unter­binden, die Leis­tungs­be­zieher und beson­deres deren Fami­lien „Quasi-​Sippenhaft“ androhen, wenn sich ein­zelne Men­schen nicht so ver­halten, wie es eine Behröde haben will.

So erhalten der­zeit Hartz IV-​Bezieher Leis­tungs­be­scheide, indem vor­sorg­lich schon mal ange­droht wird, dass ein zukünf­tiger wei­terer Leis­tungs­bezug für den Hartz IV-​Bezieher und auch deren Familie davon abhänge, ob die Betrof­fenen irgend­wel­chen unbe­stimmten und vagen Ver­pflich­tungen nachkommen.

Wie diese Ver­pflich­tungen aller­dings zu erfüllen sind kann den Bescheiden nicht ent­nommen werden. „Wir betrachten solche Bescheide als Erpres­sung der Hartz IV-​Bezieher und einen Frei­fahrt­schein für Job­center für das Umgehen aller gesetz­li­chen Bestimmungen.

Die BA und das Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­rium for­dern wir auf die Ver­wen­dung der­ar­tiger Text­bau­steine zu ver­bieten und dafür zu sorgen, dass die Mit­ar­beiter die gesetz­li­chen Bestim­mungen ein­halten“, so Martin Behrsing, Spre­cher des Erwerbs­losen Forum Deutschland.

So heißt bei­spiels­weise in einem Leis­tungs­be­scheid des Land­kreises Dahme-​Spreewaldes:

[…]„Leis­tungen werden nur dann wei­ter­ge­währt, wenn Sie im Rahmen Ihrer Mög­lich­keiten alles unter­nehmen, Ihre Hil­fe­be­dürf­tig­keit zu beenden. Das heißt bei­spiels­weise, dass Sie sich intensiv um einen exis­tenz­si­chernden Arbeits­platz bemühen, sich aktiv an allen Maß­nahmen betei­ligen, die dieses Ziel unter­stützen – Ihren Ver­pflich­tungen aus der Ein­glie­de­rungs­ver­ein­ba­rung nachkommen, – den Ein­la­dungen des Job­cen­ters folgen.“[…] (*)

Dieser Text­bau­stein wird inzwi­schen in zahl­rei­chen Job­center in Deutsch­land ver­wendet, ohne dass es dazu eine recht­liche Grund­lage gibt.

Höchst­rich­ter­liche Ent­schei­dungen zählen nichts mehr?

„Beim Lesen eines sol­chen Schrei­bens fragt man sich, warum der Geset­zes­geber eigent­lich ein so umfang­rei­ches Sank­ti­ons­system für Hartz IV-​Bezieher geschaffen hat und die Bun­des­re­gie­rung diese erst im April erneut ver­schärft hat, wenn Job­center es sich so ein­fach machen können.

Hier hängt es dann tat­säch­lich vom Good­will eines Sach­be­ar­bei­ters ab, ob jemand seine Mög­lich­keiten genutzt hat. Was er alles erfüllen muss bleibt völlig offen. Genau aber das ist höchst­rich­ter­lich den Job­cen­tern inzwi­schen mehr­fach auf­er­legt worden“, so Behrsing weiter.

* jc_​dahme_​spreewald

Kon­takt: Marin Behrsing (0160/​99278357)

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Pres­se­kon­takt

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Quelle: via eMail an Mein Politikblog

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