Leiharbeit war gestern
Dienstag, 13. Dezember 2011-13:23 -|- Eingestellt von: Julie |
Werkverträge sind das neue Mittel der Wahl, Equal-Pay-Regelungen zu unterlaufen. DGB und Linke fordern gesetzliche Hürden. | Von Jörn Boewe | junge Welt | — Jahrelang galt die Leiharbeit als das zentrale Mittel zur dauerhaften Etablierung eines Niedriglohnsektors in der Industrie. Seit der weitgehenden Deregulierung der sogenannten Arbeitnehmerüberlassung 2002/2003 mit dem »Hartz I«-Gesetz expandierte die Branche von zuvor 300.000 auf mittlerweile rund 900.000 bei Verleihunternehmen Beschäftigte.
Gewerkschaften und Linke fokussierten ihren Kampf zur Eindämmung prekärer Arbeitsverhältnisse stark auf diesen Sektor. Dabei konnte eine Reihe von Erfolgen erzielt werden. In Kernbereichen konnten tarifliche Regelungen zur Gleichstellung von Leiharbeitern erkämpft werden (»Equal Pay«). Parallel dazu wurden in vielen Großbetrieben Vereinbarungen zur Begrenzung dieser Form von Beschäftigung abgeschlossen.
Schließlich machte das Bundesarbeitsgericht vor einem Jahr Schluß mit der Lohndrückerei unter Mithilfe der »christlichen Gewerkschaften«, indem es diesen die Tariffähigkeit absprach und damit einer Klage der damals von der Linkspartei geführten Berliner Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales statt gab. Zudem mußte die Bundesregierung unter dem Druck der Öffentlichkeit nach der »Schlecker-Affäre« 2010 das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz moderat zugunsten der Beschäftigten ändern.
Die Drogeriekette hatte über eine konzerneigene Zeitarbeitsfirma systematisch tarifliche Arbeitsplätze durch deutlich schlechter bezahlte Leiharbeitsverhältnisse ersetzt – eine Praxis, die mit der Novelle verboten wurde. Und im Herbst 2010 konnte die IG Metall in der Stahlindustrie durchsetzen, daß die dort beschäftigten rund 4500 Leiharbeiter grundsätzlich den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaften.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung suchen Unternehmer nach ergänzenden und alternativen Strategien. Gerade in den gewerkschaftlich gut organisierten Kernbereichen scheint mittlerweile ein anderes Instrument der Leiharbeit den Rang abzulaufen: der systematische Mißbrauch von Werkverträgen.
Wie der Arbeitsrechtler Professor Wolfgang Däubler von der Universität Bremen in der vergangenen Woche auf einer Expertenanhörung der Bundestagsfraktion Die Linke ausführte, liegt die Zahl der in diesem Rahmen mittlerweile wahrscheinlich höher als die der Leiharbeiter.
Verläßliche Statistiken gibt es nicht. Einer Studie über die Automobilbranche zufolge lag die Leiharbeitsquote 2008/09 in den befragten Unternehmen bei 4,9 Prozent, die der »Werksvertragler« jedoch bei 5,3 Prozent. Gegenwärtig schätzen Gewerkschafter die Zahl der über derartige Konstrukte Beschäftigten auf rund eine Million.
Laut Paragraph 631 des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet sich mit einem Werkvertrag der eine Vertragspartner, für den anderen gegen Zahlung eines bestimmten Entgelts ein bestimmtes »Werk« zu vollbringen. Das »kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein«.
Jeder, der schon mal einen Handwerker mit einer Reparatur beauftragt hat, ist damit einen Werkvertrag eingegangen. Zu dieser Art von Geschäftsbeziehung sind in den vergangenen Jahren verstärkt zwei andere Varianten in großem Stil hinzugetreten.
Zum einen, so Däubler, handele es sich dabei um sogenannte Scheinwerkverträge: Etwa wenn eine Gruppe von Maurern auf eine Baustelle entsandt werde, um dort »vier Mauern hochzuziehen«. Da sie dies in der Praxis unter Aufsicht des Bauunternehmers (bzw. der von ihm eingesetzten Bauleitung) tun, handele es sich faktisch um eine versteckte Form von Leiharbeit.
Mindestens ebenso problematisch seien aber auch »echte Werkverträge, durch die ein Teil der bisherigen unternehmerischen Aktivitäten von einem Dritten in eigener Verantwortung übernommen wird«. Däubler führte als Beispiel den Fall eines Automobilzulieferers an, der die Lackierung von Bremszylindern in eine Drittfirma auslagert. Die erbringt die Tätigkeiten zwar auf dem Gelände des Auftraggebers, bestimmt die Arbeitsabläufe aber selbst.
Bei beiden Varianten werden Betriebsräte – anders als bei einem geplanten Einsatz von Leiharbeitern – vorab meist gar nicht informiert. In den Planungen der Unternehmen tauchen die entsprechenden Posten nicht unter Personal, sondern als Einkauf von Material und Dienstleistungen auf.
DGB und Linke fordern eine gesetzliche Regelung, um den Mißbrauch einzudämmen. Wenn bestimmte Kriterien vorliegen – etwa wenn die Vergütung nach Zeiteinheiten erfolgt oder Fremdfirmen eine Tätigkeit erbringen, die zuvor Sache des Auftraggebers war – soll grundsätzlich das Vorliegen von Leiharbeit vermutet werden.
Beim rechtlich einwandfreien Outsourcing müsse der Fokus auf einen »echten Bestandsschutz« gelegt werden. Ausgelagerte Beschäftigte dürften nicht, wie es derzeit noch der Fall ist, von der Tarifentwicklung abgekoppelt werden. Auch müßten die Mitbestimmungsrechte für die Betriebsräte beim Einsatz von Drittfirmen deutlich ausgebaut werden.
Quelle: junge Welt
Mit freundlicher Genehmigung zur Wiedergabe hier auf Mein Politikblog. Dankeschön!
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Kategorie » Arbeit/Gewerkschaft « | Tags » Arbeit, DGB, Die Linke, Gewerkschaft, Leiharbeit, lohndrückerei, Löhne, Niedriglohnsektor, Tarif, Tarifentwicklung, Werkvertrag, Werkverträge, Zeitarbeit «
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