QR Code Business Card

Leiharbeit war gestern

Dienstag, 13. Dezember 2011-13:23 -|- Eingestellt von: |

Werk­ver­träge sind das neue Mittel der Wahl, Equal-​Pay-​Regelungen zu unter­laufen. DGB und Linke for­dern gesetz­liche Hürden. | Von Jörn Boewe | junge Welt | — Jah­re­lang galt die Leih­ar­beit als das zen­trale Mittel zur dau­er­haften Eta­blie­rung eines Nied­rig­lohn­sek­tors in der Indus­trie. Seit der weit­ge­henden Dere­gu­lie­rung der soge­nannten Arbeit­neh­mer­über­las­sung 2002/​2003 mit dem »Hartz I«-Gesetz expan­dierte die Branche von zuvor 300.000 auf mitt­ler­weile rund 900.000 bei Ver­leih­un­ter­nehmen Beschäftigte.

Gewerk­schaften und Linke fokus­sierten ihren Kampf zur Ein­däm­mung pre­kärer Arbeits­ver­hält­nisse stark auf diesen Sektor. Dabei konnte eine Reihe von Erfolgen erzielt werden. In Kern­be­rei­chen konnten tarif­liche Rege­lungen zur Gleich­stel­lung von Leih­ar­bei­tern erkämpft werden (»Equal Pay«). Par­allel dazu wurden in vielen Groß­be­trieben Ver­ein­ba­rungen zur Begren­zung dieser Form von Beschäf­ti­gung abgeschlossen.

Schließ­lich machte das Bun­des­ar­beits­ge­richt vor einem Jahr Schluß mit der Lohn­drü­ckerei unter Mit­hilfe der »christ­li­chen Gewerk­schaften«, indem es diesen die Tarif­fä­hig­keit absprach und damit einer Klage der damals von der Links­partei geführten Ber­liner Senats­ver­wal­tung für Arbeit und Soziales statt gab. Zudem mußte die Bun­des­re­gie­rung unter dem Druck der Öffent­lich­keit nach der »Schlecker-​Affäre« 2010 das Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­ge­setz moderat zugunsten der Beschäf­tigten ändern.

Die Dro­ge­rie­kette hatte über eine konzern­eigene Zeit­ar­beits­firma sys­te­ma­tisch tarif­liche Arbeits­plätze durch deut­lich schlechter bezahlte Leih­ar­beits­ver­hält­nisse ersetzt – eine Praxis, die mit der Novelle ver­boten wurde. Und im Herbst 2010 konnte die IG Metall in der Stahl­in­dus­trie durch­setzen, daß die dort beschäf­tigten rund 4500 Leih­ar­beiter grund­sätz­lich den glei­chen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaften.

Vor dem Hin­ter­grund dieser Ent­wick­lung suchen Unter­nehmer nach ergän­zenden und alter­na­tiven Stra­te­gien. Gerade in den gewerk­schaft­lich gut orga­ni­sierten Kern­be­rei­chen scheint mitt­ler­weile ein anderes Instru­ment der Leih­ar­beit den Rang abzu­laufen: der sys­te­ma­ti­sche Miß­brauch von Werkverträgen.

Wie der Arbeits­rechtler Pro­fessor Wolf­gang Däu­bler von der Uni­ver­sität Bremen in der ver­gan­genen Woche auf einer Exper­ten­an­hö­rung der Bun­des­tags­frak­tion Die Linke aus­führte, liegt die Zahl der in diesem Rahmen mitt­ler­weile wahr­schein­lich höher als die der Leiharbeiter.

Ver­läß­liche Sta­tis­tiken gibt es nicht. Einer Studie über die Auto­mo­bil­branche zufolge lag die Leih­ar­beits­quote 2008/​09 in den befragten Unter­nehmen bei 4,9 Pro­zent, die der »Werks­ver­tragler« jedoch bei 5,3 Pro­zent. Gegen­wärtig schätzen Gewerk­schafter die Zahl der über der­ar­tige Kon­strukte Beschäf­tigten auf rund eine Million.

Laut Para­graph 631 des Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches ver­pflichtet sich mit einem Werk­ver­trag der eine Ver­trags­partner, für den anderen gegen Zah­lung eines bestimmten Ent­gelts ein bestimmtes »Werk« zu voll­bringen. Das »kann sowohl die Her­stel­lung oder Ver­än­de­rung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienst­leis­tung her­bei­zu­füh­render Erfolg sein«.

Jeder, der schon mal einen Hand­werker mit einer Repa­ratur beauf­tragt hat, ist damit einen Werk­ver­trag ein­ge­gangen. Zu dieser Art von Geschäfts­be­zie­hung sind in den ver­gan­genen Jahren ver­stärkt zwei andere Va­rianten in großem Stil hinzugetreten.

Zum einen, so Däu­bler, han­dele es sich dabei um soge­nannte Schein­werk­ver­träge: Etwa wenn eine Gruppe von Mau­rern auf eine Bau­stelle ent­sandt werde, um dort »vier Mauern hoch­zu­ziehen«. Da sie dies in der Praxis unter Auf­sicht des Bau­un­ter­neh­mers (bzw. der von ihm ein­ge­setzten Bau­lei­tung) tun, han­dele es sich fak­tisch um eine ver­steckte Form von Leiharbeit.

Min­des­tens ebenso pro­ble­ma­tisch seien aber auch »echte Werk­ver­träge, durch die ein Teil der bis­he­rigen unter­neh­me­ri­schen Akti­vi­täten von einem Dritten in eigener Ver­ant­wor­tung über­nommen wird«. Däu­bler führte als Bei­spiel den Fall eines Auto­mo­bil­zu­lie­fe­rers an, der die Lackie­rung von Brems­zy­lin­dern in eine Dritt­firma aus­la­gert. Die erbringt die Tätig­keiten zwar auf dem Gelände des Auf­trag­ge­bers, bestimmt die Arbeits­ab­läufe aber selbst.

Bei beiden Vari­anten werden Betriebs­räte – anders als bei einem geplanten Ein­satz von Leih­ar­bei­tern – vorab meist gar nicht infor­miert. In den Pla­nungen der Unter­nehmen tau­chen die ent­spre­chenden Posten nicht unter Per­sonal, son­dern als Ein­kauf von Mate­rial und Dienst­leis­tungen auf.

DGB und Linke for­dern eine gesetz­liche Rege­lung, um den Miß­brauch ein­zu­dämmen. Wenn bestimmte Kri­te­rien vor­liegen – etwa wenn die Ver­gü­tung nach Zeit­ein­heiten erfolgt oder Fremd­firmen eine Tätig­keit erbringen, die zuvor Sache des Auf­trag­ge­bers war – soll grund­sätz­lich das Vor­liegen von Leih­ar­beit ver­mutet werden.

Beim recht­lich ein­wand­freien Out­sour­cing müsse der Fokus auf einen »echten Bestands­schutz« gelegt werden. Aus­ge­la­gerte Beschäf­tigte dürften nicht, wie es der­zeit noch der Fall ist, von der Tari­f­ent­wick­lung abge­kop­pelt werden. Auch müßten die Mit­be­stim­mungs­rechte für die Betriebs­räte beim Ein­satz von Dritt­firmen deut­lich aus­ge­baut werden.

Quelle: junge Welt

Mit freund­li­cher Geneh­mi­gung zur Wie­der­gabe hier auf Mein Politik­blog. Dankeschön!

Beitragsdetails

Kommentar-Autor

Kategorie » Arbeit/Gewerkschaft « | Tags » , , , , , , , , , , , , «

Trackback: Trackback-URL |  Kommentar-Feed: RSS 2.0 | Beitrag drucken |
gelesen: 109 · heute: 2 · zuletzt: 21. Mai 2012

Kommentare und Pings sind geschlossen.