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Orwell war gestern

Sonntag, 12. Februar 2012-11:21 -|- Eingestellt von: |

In Berlin findet der 15. Euro­päi­sche Poli­zei­kon­greß statt. Die zuneh­mende »Ver­net­zung« ver­schie­dener Behörden führt zu immer umfas­sen­derer Bespit­ze­lung. | Von Ulla Jelpke | junge Welt | — Am 14. und 15. Februar findet, wie jedes Jahr, in Berlin wieder der Euro­päi­sche Poli­zei­kon­greß statt. Er hat bis­weilen den Cha­rakter einer Verkaufsmesse:

Wäh­rend sich Experten vom Fach auf Podien und in Foren zu Details poli­zei­li­cher Arbeit und Stra­te­gien aus­tau­schen, findet in den Gängen des Kon­greß­zen­trums eine große Ver­kaufs­schau statt.

Alles, was im Sicher­heits­be­reich forscht, pro­du­ziert und ver­kauft, ist ver­treten. Etwa der Tech­no­lo­gie­kon­zern 3M, der Ein­satz­aus­rüs­tung, Infra­struktur und vieles mehr »aus Berei­chen wie Objekt­schutz, Grenz­si­che­rung oder Arbeits– und Umwelt­schutz für die Erhal­tung der Inneren Sicher­heit« anzu­bieten hat.

Oder AGT Inter­na­tional, eine Firma, die sich glei­cher­maßen um die Sicher­heit von Grenzen wie der Behör­den­com­puter küm­mert, ebenso wie Axis Communica­tions, »die trei­bende Kraft im Bereich Netz­werk­video«. Die Aus­stel­ler­liste unter­scheidet sich kaum von der­je­nigen der Euro­päi­schen Sicher­heits­kon­fe­renz, einer Mili­tär­ta­gung, die im Herbst eben­falls in Berlin statt­findet. Die Unter­nehmen haben eben sowohl dem poli­zei­li­chen als auch dem mili­tä­ri­schen Arm der »Sicher­heit« etwas zu verkaufen.

Dieser Umstand ver­an­schau­licht, daß das Tren­nungs­gebot zwi­schen Militär und Polizei als alter Hut betrachtet wird. Ver­an­stalter beider Kon­gresse ist die Zeit­schrift Behörden Spiegel. Diese hat nur ein ein­ziges Anliegen: Die betref­fenden Unter­nehmen zu för­dern und öffent­liche Behörden zu ermun­tern, deren Pro­dukte zu kaufen. Mit 1400 Besu­chern rechnet der Behörden Spiegel. Mit­ar­beiter öffent­li­cher Ver­wal­tungen haben freien Zutritt – sie sind ja die Zielgruppe.

Pri­vat­wirt­schaft­liche »Lösungen«

Das Motto des dies­jäh­rigen Kon­gresses lautet: »Ver­netzte Sicher­heit: Ter­ro­rismus«. Auf­grund der engen Zusam­men­ar­beit mit Regie­rungs­be­hörden – dieses Jahr spricht unter anderem Bun­des­jus­tiz­mi­nis­terin Sabine Leutheusser-​Schnarrenberger; die Innen­mi­nister von Nie­der­sachsen, Mecklenburg-​Vorpommern, Berlin, Rheinland-​Pfalz, Sachsen-​Anhalt und Bran­den­burg bestreiten ein Podium – muß davon aus­ge­gangen werden, daß das meiste, was dort ver­han­delt wird, auch offi­zi­elle Bil­li­gung erfährt.

Das beginnt schon mit dem Ein­la­dungs­schreiben: Zu recht wird zum Stich­wort Ter­ro­rismus ange­führt, daß die Nazi­mörder der »Zwi­ckauer Zelle« der­zeit die Dis­kus­sion beherr­schen. Doch dann kommt gleich der »extre­mis­mus­theo­re­ti­sche« Ausgleichschritt:

»Zum anderen zeigen die erneuten Ver­haf­tungen isla­mis­ti­scher Ter­ro­risten, daß auch von dieser Seite eine kon­krete Gefahr aus­geht und Anschlags­pläne vor­be­reitet werden [der Haft­richter sah das anders — U. J.]. Der Links­terrorismus ist wieder auf der Tages­ord­nung: Brief­bomben an das Bun­des­kanz­leramt und an die Deut­sche Bank.«

Wer dieser Tage ernst­haft behauptet, »Links­ter­ro­rismus« sei in Deutsch­land »wieder an der Tages­ord­nung«, sollte poli­zei­dienst­un­fähig geschrieben werden.

Die ver­zerrte Wahr­neh­mung uni­ver­seller »Gefähr­dung« bestimmt dann auch die Schluß­fol­ge­rungen, die Ver­an­stalter Uwe Proll (Behörden Spiegel vom 19.1.2012) zieht: »Ver­net­zung« heiße die Zau­ber­formel, die Sicher­heits­po­li­tiker seit Jahren anpreisen. Im aktu­ellen Kon­text bedeutet das nicht nur anlaß­be­zo­gene Zusam­men­ar­beit gegen kon­kret aus­ge­machte Bedro­hungen: Mit Ver­net­zung ist ten­den­ziell die Auf­lö­sung jeg­li­chen Tren­nungs­ge­botes gemeint und die Tei­lung des jewei­ligen Wis­sens, sprich der Datenbänke.

Voller Bedauern stellt Proll fest, daß die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung in Deutsch­land ja immer noch abge­lehnt werde (Sabine Leutheusser-​Schnarrenberger wird des­wegen reich­lich Gegen­wind ver­spüren), und auch die ange­kün­digte Eigen­ent­wick­lung eines Bun­destro­ja­ners werde noch rund zwei Jahre auf sich warten lassen. »Lösungen auf Basis indus­tri­eller bzw. pri­vat­wirt­schaft­li­cher Pro­duk­tion müssen her«, so der Chef­re­dak­teur und Her­aus­geber des Behörden Spie­gels weiter. Soft­ware­lö­sungen habe die Indus­trie ja schon längst ent­wi­ckelt, wo der Staat ver­sagt habe.

Damit könnten die bis­lang ange­häuften Daten­berge nicht nur immer größer, son­dern vor allem end­lich einmal »adäquat« aus­ge­wertet werden. Dazu brauche es zum einen soge­nannte »data mining«-Verfahren, also die auto­ma­ti­sierte Suche nach Gemein­sam­keiten inner­halb von Dateien. Was dem Spür­sinn mensch­li­cher Ermittler ent­geht, soll die Maschine auf­de­cken – im Prinzip stellt dieses Vor­gehen eine Varia­tion der Ras­ter­fahn­dung dar.

Da könnten sich Zusam­men­hänge zwi­schen dem Men­schen, der ein veganes (Halal-)Essen im Flug­zeug gebucht hat, und den Aktionen einer Tierrechts-(oder Islamisten-)gruppe auftun. Wahr­schein­li­cher ist frei­lich, daß derart viele fal­sche Treffer gelandet werden, daß es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Indus­trie auch hierfür wieder teure Soft­ware anbietet.

Eines ist für die »Prak­tiker« der Sicher­heit aber klar: Alle sollen das Gleiche wissen. Proll im Behörden Spiegel: »Eine Koope­ra­tion zwi­schen Staaten und ihren Sicher­heits­be­hörden, zwi­schen Behörden und Indus­trie sowie den Sicher­heits­or­ganen selbst, also Polizei, Zoll, Ver­fas­sungs­schutz, Aus­wär­tigem Dienst, Melde– und Aus­län­der­be­hörden, ist die obli­ga­to­ri­sche Vor­aus­set­zung, um zu einer ver­netzten Sicher­heit zu kommen.« Orwell war gestern …

Ablen­kungs­ma­növer GAR

Bei dieser Koope­ra­tion fallen nach und nach bis­he­rige Schranken weg. Diese Ten­denz ist auch in Deutsch­land fest­zu­stellen, obwohl es hier nach Ver­fas­sungs­recht eine Tren­nung von Polizei und Militär sowie von Polizei und Geheim­diensten gibt. Das hat die Regie­rung nicht daran gehin­dert, 2004 ein Gemein­sames Terrorismus-​Abwehrzentrum (GTAZ) zu etablieren.

In Berlin-​Treptow sitzen seither Tag für Tag Ver­treter sämt­li­cher deut­scher Sicher­heits­be­hörden zusammen: Bun­des­po­lizei, BKA, Gene­ral­bun­des­an­walt, die drei Geheim­dienste, das Zoll­kri­mi­nalamt, die Lan­des­ver­fas­sungs­schutz– und –kri­mi­nal­ämter. In täg­li­chen Lage­be­spre­chungen tau­schen sie ihre Erkennt­nisse aus – ein Schelm ist, wer glaubt, daß sie dabei ständig ans Grund­ge­setz denken. Das insti­tu­tio­na­li­sierte Zusam­men­ho­cken jen­seits kon­kreter Gefähr­dungen unter­gräbt das grund­ge­setz­liche Trennungsgebot.

Das zweite nun­mehr ein­ge­rich­tete Anti-​Terrorzentrum wurde nach nur wenigen Wochen Dis­kus­sion eta­bliert: Das Gemein­same Abwehr­zen­trum gegen Rechts­ex­tre­mismus (GAR) ist eine unmit­tel­bare Reak­tion auf die Auf­de­ckung der Mord­serie des neo­na­zis­ti­schen NSU.

Es ist zugleich ein Ablen­kungs­ma­növer: Anstatt über die dubiose Rolle von Geheim­diensten und Kri­mi­nal­äm­tern im Zusam­men­hang mit der Neo­na­zi­mord­serie zu spre­chen und diesen Skandal auf­zu­de­cken, wird gleichsam die Flucht nach vorn ange­treten und das nächste nach Gesichts­punkten des Grund­ge­setzes frag­wür­dige Instru­ment geschaffen.

Im neuen Anti­ter­ror­zen­trum sitzen nun eben­falls alle Sicher­heits­be­hörden von Bund und Län­dern zusammen, d.h. jene Beamten, die sich mit rechts­ex­tremer Gewalt befassen. Sie tau­schen sich dort über all­ge­meine Erkennt­nisse zu Ent­wick­lungen in der rechten Szene aus, haben feste Arbeits­gruppen u.a. zu »Orga­ni­sa­ti­ons­ver­boten« und »Gefähr­dungs­be­wer­tung« eingerichtet.

Ein­ziger Unter­schied zum »alten« GTAZ: Es gibt zwei Stütz­punkte, einen für die »Geheim­dienstler« in Köln und einen für die »Kri­mi­nalen« in Mecken­heim. Zweimal die Woche tritt das Plenum zusammen: Poli­zei­be­hörden von Bund und Län­dern mit Ver­fas­sungs­schutz­äm­tern von Bund und Län­dern, plus MAD, also Bun­des­wehr, plus Europol. Auch der BND kann ein­ge­bunden werden.

Begründet wird dieser wei­tere Anschlag auf das Tren­nungs­gebot mit der Not­wen­dig­keit, erkannte »Lücken« oder »Koor­di­nie­rungs­mängel« bei der Bekämp­fung des Neo­fa­schismus zu schließen. Gerade Linke und Anti­fa­schisten könnten hier geneigt sein, ein Auge zuzu­drü­cken – es soll ja gegen Nazis gehen.

Aller­dings: Es ist eine Frech­heit der Behörden, so zu tun, als hätten sie bis­lang keine Mög­lich­keiten für einen Aus­tausch gehabt. Man braucht kein Anti­ter­ror­zen­trum, damit der Ver­fas­sungs­schutz der Polizei einen Tip geben kann, wenn sich irgendwo ein mit Haft­be­fehl gesuchter Neo­nazi auf­hält. Der Ver­fas­sungs­schutz wollte das nicht tun, bzw. die Polizei wollte es nicht hören, das ist das Problem!

Des­in­ter­esse an Rechtsterroristen

1992 wurde eine »Infor­ma­ti­ons­gruppe zur Beob­ach­tung und Bekämp­fung rechtsextremistischer/​-​terroristischer, ins­be­son­dere frem­den­feind­li­cher Gewalt­akte« (IGR) gegründet. Da hätten sich die Sicher­heits­be­hörden aus­tau­schen können. Aber das IGR wurde kaum genutzt. Seit 2007 ist diese Gruppe nicht mehr zusammengetreten.

Die Links­frak­tion hatte sich im Bun­destag nach der Arbeit dieses Gre­miums erkun­digt: Nachdem es in den 1990er Jahren noch mehr­mals jähr­lich zusam­menkam, ist es spä­tes­tens im Jahr 2007 schlicht und ein­fach eingeschlafen.

Auch wenn die Bun­des­re­gie­rung nähere Angaben dazu, was im IGR eigent­lich getan wurde, nahezu kom­plett ver­wei­gert (worauf an anderer Stelle zurück­zu­kommen ist), so hat sie doch eines offen­bart: Die Behörden haben sich dort nie, kein ein­ziges Mal, über den Thü­ringer Hei­mat­schutz aus­ge­tauscht, obwohl dessen Mit­glieder (und spä­tere »NSU«-Mörder) Uwe Böhn­hardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe immerhin eine Bom­ben­werk­statt unter­halten hatten und unter­ge­taucht waren.

Die Bun­des­re­gie­rung will nun genau jene Sicher­heits­be­hörden stärken, die in den ver­gan­genen Jahren ein erschre­ckendes Des­in­ter­esse an Rechts­ter­ro­risten gezeigt haben. Genau jene Behörden, die im neuen GAR rechts zusam­men­sitzen, sind ver­ant­wort­lich für das offi­zi­elle »Über­sehen« von zahl­rei­chen Nazi­morden! Wer keinen Neo­na­zi­terror sehen will, sieht ihn auch dann nicht, wenn er mit anderen zusam­men­hockt, die eben­falls keinen Neo­na­zi­terror sehen wollen.

Auf ähnliche rechts­staat­liche Bedenken wie das GAR stößt die neue »Datei zur Bekämp­fung des gewalt­be­zo­genen Rechts­ex­tre­mismus«. Der Gesetz­ent­wurf ist von der Bun­des­re­gie­rung vor wenigen Wochen vor­ge­stellt worden und wird vor­aus­sicht­lich bald in den Bun­destag ein­ge­bracht. Das Datei­ge­setz ist eng am »Vor­bild« der bis­he­rigen Anti­ter­ror­datei orientiert.

Im Großen und Ganzen wurden nur die Stich­wörter aus­ge­tauscht: Statt »inter­na­tio­naler Ter­ro­rismus« steht jetzt »gewalt­be­zo­gener Rechts­ex­tre­mismus« im Dateigesetz.

Nun hat das Bun­des­kri­mi­nalamt schon reich­lich poli­ti­sche Dateien. Die Links­frak­tion erkun­digt sich einmal jähr­lich nach dem Bestand, um die Sam­melwut des BKA wenigs­tens ansatz­weise zu doku­men­tieren. So sind in der Datei »Innere Sicher­heit« über 45196 Daten­sätze zu Per­sonen »im Phä­no­men­be­reich Poli­tisch Moti­vierte Kri­mi­na­lität (rechts)« gespeichert.

18902 Per­sonen sind außerdem im Poli­zei­li­chen Infor­ma­ti­ons­system mit dem Ver­merk »Straf­täter rechts­mo­ti­viert« ver­sehen, die Datei »Gewalt­täter rechts« ver­zeichnet 963, die Datei »Poli­tisch moti­vierte Kri­mi­na­lität – rechts« 610 Ein­träge. Zum Teil han­delt es sich um Doppelnennungen.

Inter­es­sant ist, daß die Datei »Rechts­ex­treme Kame­rad­schaften«, die Anfang des Jahr­tau­sends ange­legt worden war, 2010 wieder gelöscht worden ist. Es seien kaum noch Daten­sätze darin ent­halten gewesen, teilte die Bun­des­re­gie­rung auf Nach­frage der Links­frak­tion mit. Das ist merk­würdig, weil die Anzahl der »Per­so­nen­zu­sam­men­schlüsse« in diesem Bereich im glei­chen Jahr sogar gewachsen war.

In den Dis­kus­sionen um die neue Datei war anfangs die Rede davon, daß auch Men­schen mit »nur« faschis­ti­scher Gesin­nung auf­ge­nommen werden sollten, um eben nicht nur solche, die bereits wegen einer Gewalttat auf­fällig geworden waren, zu erfassen, son­dern auch jene, die es noch werden könnten. Dem sind natür­lich enge rechts­staat­liche Grenzen gesetzt, weil eine »Gesin­nung« als solche noch kein Fall für poli­zei­liche Maß­nahmen ist.

Der Gesetz­ent­wurf ver­sucht den­noch einen gleichsam pro­gnos­ti­schen Ansatz: Gespei­chert werden neben Per­sonen, die wegen »einer rechts­ex­tre­mis­ti­schen Gewalttat Beschul­digte oder rechts­kräftig Ver­ur­teilte sind«, auch Neo­nazis, bei denen unge­neh­migte Schuß­waffen gefunden werden, die zur Gewalt auf­rufen, »die Anwen­dung von rechts­ex­tre­mis­tisch begrün­deter Gewalt zur Durch­set­zung poli­ti­scher Belange unter­stützen, vor­be­reiten oder durch ihre Tätig­keiten vor­sätz­lich hervorrufen«.

Kampf gegen »Linksextremismus«

Im Prinzip ist die Kritik hieran die gleiche wie bei der Anti­ter­ror­datei (Isla­misten): Die Begriffe wider­spre­chen teil­weise dem Bestimmt­heits­gebot. Denn es bleibt unklar, was die Behörden als »vor­sätz­li­ches Her­vor­rufen« von Gewalt ver­stehen. Dadurch weiß nie­mand, wel­ches Ver­halten nun zur Spei­che­rung führt bzw. wel­ches gerade noch zulässig ist, und genau dies ermög­licht behörd­liche Willkür.

Es fällt natür­lich schwer, mit grund­sätz­li­chen Erwä­gungen Kritik zu for­mu­lieren, wenn es doch – scheinbar – darum geht, den Kampf gegen rechts end­lich zu ver­schärfen. Aber ers­tens dürfte die Wir­kung des GAR sowie der Datei gegen Nazis gering sein: Ent­schei­dend ist der poli­ti­sche Wille! Die bis­he­rigen Mög­lich­keiten der Behörden, sich aus­zu­tau­schen, wurden nicht genutzt, wieso sollte das im GAR nun anders sein?

Zwei­tens: Demo­kra­tie­abbau kann und wird sich nicht auf Nazis beschränken. Es wäre nicht das erste Mal, daß Ein­schrän­kungen erlassen werden, die mit dem Kampf gegen rechts begründet werden, und am Ende sind Linke und Anti­fa­schisten die Leid­tra­genden. Man nehme als Bei­spiel das säch­si­sche Ver­samm­lungs­ge­setz: Darin wurden unter anderem »his­to­risch her­aus­ra­gende Orte« von Demons­tra­tionen aus­ge­schlossen, angeb­lich zum Schutz vor Nazidemos.

Tat­säch­lich bieten die Gum­mi­pa­ra­gra­phen des Gesetzes aber jede Menge Spiel­raum, um jeg­liche Ver­samm­lungen ein­zu­schränken – und die gestoppte Neo­na­zi­demo voriges Jahr begann aus­ge­rechnet am Neu­städter Bahnhof, dem Ort der Depor­ta­tion von Jüdinnen und Juden wäh­rend der Nazizeit.

Der Aus­tausch weniger Stich­wörter hat aus einer Datei gegen Isla­misten eine Datei gegen Nazis gemacht. Es bräuchte nicht mehr Auf­wand, um eine Datei gegen Linke aufzubauen.

Das ist keine Para­noia: Auf die Frage der FAZ vom 23. Januar, ob man nach Dateien zu Isla­misten und Nazis nicht auch eine Datei über »gewalt­be­reite Links­ex­tre­misten« benö­tige, ant­wor­tete Innen­mi­nister Hans-​Peter Fried­rich (CSU): »Sie haben Recht mit Ihrem Hin­weis. Sie brau­chen keine Angst zu haben. Wir werden auch den Kampf gegen den Links­ex­tre­mismus verstärken.«

Fra­ge­bogen für »Radikale«

Das Ansinnen, »extre­mis­ti­sche« Gewalt­taten früh­zeitig, durch pro­ak­tives Tätig­werden der Sicher­heits­be­hörden, zu erkennen und zu ver­hin­dern, ist auf euro­päi­scher Ebene weit­ge­hend Kon­sens. Das Stock­holmer Pro­gramm der Euro­päi­schen Union mit seinen Richt­li­nien für die Innen– und Sicher­heits­po­litik von 2010 bis 2014 faßt meh­rere dahin­ge­hende Unter­neh­mungen zusammen.

So emp­fiehlt der EU-​Rat den Mit­glied­staaten die breit ange­legte Erfas­sung von Daten oppo­si­tio­neller poli­ti­scher Akti­vis­tinnen und Akti­visten, die als »radikal« ein­ge­stuft werden. Vor­ge­schlagen wird der Ein­satz eines Instru­ments »zur Erfas­sung von Daten und Infor­ma­tionen über die Radi­ka­li­sie­rungs­pro­zesse in der EU«.

Dazu gehört ein Fra­ge­bogen mit 70 Fragen, die sich mit poli­ti­schen, aber auch höchst pri­vaten Daten als »radikal« ein­ge­schätzter Per­sonen sowie deren Umfeld beschäf­tigen. In einer Auf­lis­tung »gewalt­un­ter­stüt­zender« Ideo­lo­gien werden genannt: »rechts-​/​linksextrem, isla­mis­tisch, natio­na­lis­tisch, Antiglo­ba­li­sie­rung etc.«

Vor­ge­sehen ist ein umfang­rei­cher Aus­tausch dieser Infor­ma­tionen zwi­schen den Sicher­heits­be­hörden der ein­zelnen Mit­glied­staaten – und zwar aller: aus­drück­lich ist die Rede von »Poli­zei­kräften, Sicher­heits­diensten und Geheim­diensten«, über­dies von nicht näher genannten »Insti­tu­tionen, die an der Bekämp­fung von Radi­ka­li­sie­rung, Anwer­bung und Ter­ro­rismus betei­ligt sind«. Mithin wäre nicht nur das Tren­nungs­gebot auf­ge­hoben, son­dern es wären auch poli­zei­liche Daten auf dem pri­vaten Markt verfügbar.

Der EU-​Rat faßt zusammen: »Zweck dieses Arbeits­feldes ist es, zu ver­hin­dern, daß Men­schen sich dem Ter­ro­rismus zuwenden und bei den Fak­toren und Ursa­chen anzu­setzen, die inner­halb und außer­halb Europas zu Radi­ka­li­sie­rung und Anwer­bung von Men­schen für den Ter­ro­rismus führen können.«

Die Mit­glied­staaten, heißt es weiter, sollten »Infor­ma­tionen über die Radi­ka­li­sie­rungs­pro­zesse prüfen, die auch mit anderen Regionen der Welt in Zusam­men­hang stehen, in denen es zu einer Radi­ka­li­sie­rung kommen kann«. Ähnli­ches gilt für den Infor­ma­ti­ons­aus­tausch über Per­sonen, »die mög­li­cher­weise an einer Radi­ka­li­sie­rung betei­ligt gewesen sind«.

Das soll dann Maß­nahmen zur »Unter­bre­chung lau­fender Radi­ka­li­sie­rungs­pro­zesse« ermög­li­chen sowie die Auf­lis­tung von Per­sonen, »die an der Radikalisierung/​Anwerbung oder Über­mitt­lung von radi­ka­li­sie­renden Bot­schaften betei­ligt sind«.

Wie ersicht­lich ist, werden Begriffe wie »Radi­ka­li­sie­rung« und »Ter­ro­rismus« wild durch­ein­an­der­ge­worfen und bedeuten in der Logik der EU-​Bürokraten offenbar das gleiche. Obwohl der Begriff »radikal« so zen­tral für dieses Kon­zept ist, gibt es keine auch nur annä­hernde Definition.

Der Fra­ge­bogen sieht aller­dings selbst Infor­ma­tionen zu explizit gewalt­freien Bewe­gungen vor. Die Bun­des­re­gie­rung hat auf Anfrage der Links­frak­tion ange­geben, sie beab­sich­tige nicht, das vor­ge­se­hene EU-​Instrument ein­zu­setzen. Eine Begrün­dung hierfür gab sie nicht, mög­li­cher­weise ist ihr die »Vision« der EU ein­fach zuEin ganz ähnlich gela­gertes Pro­jekt mit dem Titel INDECT lehnt die Bun­des­re­gie­rung eben­falls ab.

Dabei geht es um die EU-​weite Bün­de­lung von Video­ka­meras, die durch auto­ma­ti­sche Aus­wer­tung Hin­weise auf Straf­taten, aber auch »rele­vante Bedro­hungen« geben und dadurch eine prä­ven­tive Poli­zei­ar­beit ermög­li­chen sollen. Das BKA hat die ange­fragte Teil­nahme an dem Pro­jekt »auf­grund des umfas­senden Über­wa­chungs­ge­dan­kens« abge­lehnt, wie es in einer Infor­ma­tion der Bun­des­re­gie­rung an den Innen­aus­schuß heißt.

Am liebsten hätte die EU einen gemein­samen Euro­päi­schen Daten­ver­bund. Auf SIS, das Schen­gener Infor­ma­ti­ons­system, können schon jetzt neben den Poli­zeien auch jene Geheim­dienste zugreifen, die nach ihrer natio­nalen Rechts­lage auch poli­zei­liche Auf­gaben wahrnehmen.

Das im Aufbau befind­liche Visa-​Informationssystem gibt auch Geheim­diensten Zugriffs­mög­lich­keiten. Motor der polizeilich-​geheimdienstlichen, teil­pri­va­ti­sierten Über­wa­chungs­praxis in der Euro­päi­schen Union ist die EU-​Bürokratie selbst. Der­zeit betreibt sie eine Mach­bar­keits­studie für eine Datei »rei­sender Gewalt­täter«, gemeint sind etwa Teil­nehmer an Demons­tra­tionen gegen inter­na­tio­nale Gipfeltreffen.

Die vor­läu­fige Ableh­nung dieser Vor­stöße der Brüs­seler Büro­kratie durch die Bun­des­re­gie­rung führt nicht auto­ma­tisch zur Schluß­fol­ge­rung, daß diese das klei­nere Übel dar­stellt. Auf Nach­frage stellt sie schon heute gerne aus­län­di­schen Sicher­heits­be­hörden Daten über angeb­liche »inter­na­tional agie­rende gewalt­be­reite Störer« zur Ver­fü­gung. Die Schaf­fung gemein­samer Zen­tren und gemeinsam genutzter Dateien atmen genau den glei­chen Geist der all­seitig »ver­netzten« Überwachung.

Die EU-​Beschlüsse gehen aber weit über das ver­fas­sungs­recht­lich Zuläs­sige in Deutsch­land hinaus. Schon des­wegen könnte die Bun­des­re­gie­rung sich an sol­chen Pro­jekten nicht betei­ligen. Sie wider­setzt sich ihnen aller­dings auch nicht: Das Stock­holmer Pro­gramm für eine gemein­same Innen– und Sicher­heits­po­litik ist von der Bun­des­re­gie­rung nicht nur mit­ge­tragen worden, son­dern erhielt seine schärfsten For­mu­lie­rungen gerade vom dama­ligen Bun­des­in­nen­mi­nister Wolf­gang Schäuble (CDU).

Gewis­ser­maßen macht es sich die deut­sche Regie­rung bequem: Sie ermun­tert die anderen EU-​Staaten, nach neuen Über­wa­chungs­op­tionen zu for­schen, hält sich aber zunächst im Hin­ter­grund. Wenn dabei aus ihrer Sicht etwas »Ver­nünf­tiges« her­aus­kommt, kann man immer noch innen­po­li­tisch Druck für ver­fas­sungs­wid­rige Ver­schär­fungen machen. Die auf einen EU-​Beschluß zurück­füh­rende Vor­rats­da­ten­spei­che­rung zeigt, wie das geht.

Digi­taler Datenschatz

Der Trend geht auch bei deut­schen Sicher­heits­be­hörden unver­kennbar dahin, sich statt seriöser Kri­mi­nal­ar­beit tech­ni­scher Spio­nage­me­thoden zu bedienen und immer mehr auf groß­flä­chige Über­wa­chung zu setzen.

Die Technik macht es mög­lich: Nachdem voriges Jahr her­auskam, daß die säch­si­sche Polizei die Ver­bin­dungs­daten meh­rerer zehn­tau­send Men­schen hat erfassen lassen, um her­aus­zu­finden, welche Anti­fa­schisten an den Blo­ckaden des Neo­na­zi­auf­mar­sches in Dresden betei­ligt waren, gab es noch einen großen Auf­schrei. Inzwi­schen weiß man, daß dieses Über­wa­chungs­mittel auch in anderen Bun­des­län­dern bereits mehr­fach im Ein­satz war

In Berlin hoffte man durch die Funk­zel­len­ab­frage, Auto­brand­stif­tern auf die Schliche zu kommen, auch in Nordrhein-​Westfalen wird das Mittel ange­wandt, das dor­tige Innen­mi­nis­te­rium ver­wei­gert aber nähere Angaben.

Die Technik macht es mög­lich, und die Dateien, die so nutzbar gemacht werden, sind im Aufbau. Der hier wir­kenden Logik wider­spricht es, Begren­zungen wie etwa die Zweck­bin­dung ein­zu­bauen. Wenn nun schon alle Bun­des­bürger bio­me­tri­sche Fotos in ihren Per­so­nal­aus­weisen haben müssen, wieso sollen die dann nicht durch datamining-​Verfahren usw. gescannt werden und von jeder Behörde abfragbar sein?

Wer behauptet, die zen­tral ver­ge­bene Steue­ri­den­ti­fi­ka­ti­ons­nummer dürfe nur und aus­schließ­lich vom Finanzamt ver­wendet werden? Die EU for­mu­liert folgendermaßen:

»Jedes Objekt, das ein Mensch benutzt, jede Trans­ak­tion, die er macht und bei­nahe jeder Geschäfts­gang oder jede Reise, die er unter­nimmt, erzeugt einen detail­lierten digi­talen Daten­satz. Dies gene­riert einen wahren Schatz an Infor­ma­tion für öffent­liche Sicher­heits­or­ga­ni­sa­tionen und eröffnet gigan­ti­sche Mög­lich­keiten zur Stei­ge­rung der Effek­ti­vität und Pro­duk­ti­vität der öffent­li­chen Sicherheit.«

Die Besu­cher des Euro­päi­schen Poli­zei­kon­gresses werden sich von den neu­esten »Lösungen« der Indus­trie für diese Über­wa­chungs­ge­lüste über­zeugen können.

Quelle: junge Welt

Mit freund­li­cher Geneh­mi­gung zur Wie­der­gabe hier auf Mein Politik­blog. Vielen Dank!

Die Autorin Ulla Jelpke ist innen­po­li­ti­sche Spre­cherin der Links­frak­tion im Bundestag.

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gelesen: 226 · heute: 4 · zuletzt: 21. Mai 2012

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