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Stiller Komplize

Freitag, 27. Januar 2012-11:45 -|- Eingestellt von: |

Von Redak­tion German For­eign Policy | – Berlin (Eigener Bericht) — Berliner Regie­rungs­be­rater warnen vor der Fort­füh­rung der deut­schen Kom­pli­zen­schaft mit den zuneh­menden "gezielten Tötungen" durch US-​Streitkräfte sowie die CIA. Wie eine neue Studie der Stif­tung Wis­sen­schaft und Politik (SWP) bestä­tigt, weiten die Ver­ei­nigten Staaten ihre Praxis des "Tar­geted Kil­ling" nicht nur in Pakistan dra­ma­tisch aus.

Dis­ku­tiert wird laut SWP auch, Ange­hö­rige mexi­ka­ni­scher Drogen– und Waf­fen­kar­telle mit Droh­nen­an­griffen oder mit gezielten Kom­man­do­ak­tionen "aus­zu­schalten", sofern sie US-​Interessen bedrohen.

In die "gezielten Tötungen" am Hin­du­kusch — bewaff­nete Atta­cken auf mut­maß­liche Auf­stän­di­sche mit dem Ziel, sie ohne Gerichts­ver­fahren hin­zu­richten — sind nicht nur Spe­zi­al­kräfte der Bun­des­wehr invol­viert; auch Erkennt­nisse deut­scher Geheim­dienste und Poli­zei­be­hörden können zu ihnen bei­tragen, weil sie im Rahmen der soge­nannten Anti-​Terror-​Kooperation an US-​Stellen wei­ter­ge­leitet werden.

Die SWP rechnet damit, dass Washington in der näheren Zukunft massiv um stär­kere Unter­stüt­zung für die Tötungs­ak­tionen werben wird — auch in Berlin.

Ein wich­tiger Pfeiler

Wie die Ber­liner Stif­tung Wis­sen­schaft und Politik (SWP) in einer soeben ver­öf­fent­lichten Studie schreibt, sind in den ver­gan­genen Jahren meh­rere Staaten dazu über­ge­gangen, "gezielte Tötungen" ("Tar­geted Kil­ling") durch­zu­führen bzw. sich die Option, dies zu tun, aus­drück­lich offenzuhalten.

Laut SWP ist "das gezielte Töten von Per­sonen, die in Pla­nung und Aus­füh­rung von Angriffen gegen den Staat Israel ver­wi­ckelt sind", seit Ende 2000 "offi­ziell Teil der israe­li­schen Sicher­heits– und Verteidigungspolitik".[1] Auch Russ­land erlaubt sich dem­nach "gezielte Tötungen" vor allem von "Per­sonen, die im Zusam­men­hang mit dem Tsche­tsche­ni­en­krieg als Ter­ro­risten ein­ge­stuft werden".

Ein im März 2006 ver­ab­schie­detes Gesetz gestattet es dem rus­si­schen Staats­prä­si­denten, Ope­ra­tionen gegen mut­maß­liche Ter­ro­risten auch im Aus­land anzu­ordnen. In den USA basiert die Praxis des "Tar­geted Kil­ling" auf der Ent­schei­dung des US-​Kongresses kurz nach den Anschlägen des 11. Sep­tember 2011, dem Prä­si­denten die Benut­zung aller not­wen­digen Mittel für den Kampf gegen isla­mis­ti­sche Ter­ro­risten freizustellen.

Das "gezielte Aus­schalten" feind­li­cher Kräfte "durch das Militär und den ame­ri­ka­ni­schen Geheim­dienst CIA" sei seitdem "zu einem wich­tigen Pfeiler" des soge­nannten Anti-​Terror-​Krieges der Ver­ei­nigten Staaten geworden, berichtet die SWP.

Sys­te­ma­tisch ausgeweitet

Dabei stellt die SWP Unter­schiede im staat­li­chen Umgang mit "gezielten Tötungen" fest. Wäh­rend das "Tar­geted Kil­ling" in Israel schon "seit län­gerem öffent­lich dis­ku­tiert" werde und sich sogar der oberste Gerichtshof des Landes damit habe befassen müssen, scheue Washington "bis­lang jeg­liche Trans­pa­renz". Die US-​Regierung unter­werfe alle ent­spre­chenden Pro­gramme des Mili­tärs und des Geheim­dienstes CIA "höchster Geheimhaltung".

Gleich­zeitig würden Kom­man­do­ak­tionen und vor allem Droh­nen­at­ta­cken sys­te­ma­tisch aus­ge­weitet. Wäh­rend mili­tä­ri­sche Spe­zi­al­ein­heiten für derlei Ope­ra­tionen im Irak und in Afgha­nistan zuständig seien, ope­riere die CIA vor allem in Pakistan, im Jemen und in Somalia.

Allein in Pakistan sollen seit 2001 mehr als 2.000 Men­schen durch Drohnen liqui­diert worden sein; pakis­ta­ni­sche Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tionen nennen nur für den Zeit­raum von Januar bis Sep­tember 2011 ins­ge­samt 66 Droh­nen­at­ta­cken mit 515 Todes­op­fern, dar­unter viele Zivilisten.[2]

Dabei habe, heißt es in CIA-​Kreisen, die Zahl töd­li­cher Droh­nen­schläge unter Barack Obama Rekord­höhen erreicht. Zudem wird, wie die SWP berichtet, "gegen­wärtig die Infra­struktur für den Ein­satz von Drohnen auch am Horn von Afrika und auf der ara­bi­schen Halb­insel ausgebaut".

Gegen Bedro­hungen aller Art

Zusätz­lich zur räum­li­chen Aus­deh­nung wird der­zeit auch eine Aus­wei­tung der Ziele des "Tar­geted Kil­ling" vor­be­reitet. Wie die SWP berichtet, beschränken die USA "gezielte Tötungen" zwar heute noch auf "mili­tante isla­mis­ti­sche Gruppierungen".

Das Joint Spe­cial Ope­ra­tions Com­mand (JSOC), eine Kom­man­do­ein­rich­tung der US-​Streitkräfte, stelle mitt­ler­weile aller­dings auch "Über­le­gungen" an, "wonach das Modell gezielter Tötungen durch Droh­nen­an­griffe und nächt­liche Kom­man­do­un­ter­nehmen durchaus in anderen Sze­na­rien ange­wandt werden könnte".

Beson­ders die "von Mexiko aus ope­rie­renden Drogen– und Waf­fen­kar­telle" seien dabei "in den Blick gerückt", da sie eben­falls "als Bedro­hung für die USA wahr­ge­nommen werden". Mit einer sol­chen Begrün­dung ließe sich das "Tar­geted Kil­ling" in Zukunft bei­nahe beliebig ausweiten.

Mit deut­scher Beteiligung

Die SWP weist darauf hin, dass Deutsch­land aktiv in das "Tar­geted Kil­ling" ver­wi­ckelt ist. Die Bun­des­re­gie­rung ver­tritt aus­drück­lich die Ansicht, dass "in einem nicht­in­ter­na­tio­nalen bewaff­neten Konflikt" — als ein sol­cher wird der Afghanistan-​Krieg ein­ge­stuft — feind­liche Kämpfer prin­zi­piell "auch außer­halb der Teil­nahme an kon­kreten Feind­se­lig­keiten gezielt bekämpft werden" dürften; dies schließe "den Ein­satz töd­lich wir­kender Gewalt ein".[3]

Die Bun­des­wehr ist am soge­nannten Tar­ge­ting in Afgha­nistan betei­ligt; dabei werden Listen mit Namen tat­säch­li­cher oder angeb­li­cher Auf­stän­di­scher erstellt, deren Fest­nahme ("cap­ture") oder Tötung ("kill") geplant ist. Der Pro­zess wird von Mili­tärs durch­ge­führt und unter­liegt kei­nerlei rechts­staat­li­cher Kon­trolle. Zwar gibt die Bun­des­re­gie­rung an, deut­sche Betei­li­gung sei nur für "capture"-Operationen vorgesehen.

Jedoch nähren, abge­sehen von der Frage, wie dies in der Praxis durch­ge­setzt werden soll, hoch­ran­gige Mili­tärs der Bun­des­wehr Zweifel daran. So erklärte Bri­ga­de­ge­neral Josef Dieter Blotz bereits im August 2010, das Kom­mando Spe­zi­al­kräfte (KSK) sei an der "Aus­schal­tung" von Auf­stän­di­schen betei­ligt. Das Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rium räumte damals ein, es habe bei "offen­siven Ope­ra­tionen" mit Betei­li­gung der Bun­des­wehr bereits min­des­tens einen Toten gegeben.[4]

Hinzu kommt, dass auch Angaben deut­scher Geheim­dienste, die etwa an die CIA wei­ter­ge­leitet werden, zu "gezielten Tötungen" bei­tragen können. Dies war offen­kundig der Fall, als bei einer CIA-​Drohnenattacke in Pakistan im Oktober 2010 auch ein deut­scher Staats­bürger ums Leben kam.[5]

Berichten zufolge hat die Bun­des­re­gie­rung die Wei­ter­gabe von Daten, die zur Loka­li­sie­rung und damit zur "gezielten Tötung" deut­scher Staats­bürger bei­tragen können, inzwi­schen verboten.[6] Auf Nicht­deut­sche trifft dies jedoch offenbar nicht zu.

Unrechts­staaten

Die SWP beob­achtet das "Tar­geted Kil­ling" und ähnliche Maß­nahmen im "Anti-​Terror-​Krieg" seit geraumer Zeit mit Unbe­hagen (german​-for​eign​-policy​.com berich­tete [7]). Zwar macht sie sich nicht eine Posi­tion zu eigen, wie sie etwa Kai Ambos, Richter und Jura­pro­fessor an der Uni­ver­sität Göt­tingen vertritt.

Ambos hatte im ver­gan­genen Mai die "gezielte Tötung" Usama bin Ladins als "extra­le­gale Hin­rich­tung" ein­ge­stuft — und damit als eine Hand­lung, für die "Unrechts­staaten vor Men­schen­rechts­gre­mien ange­klagt" würden.[8]

Den­noch rät sie — unter anderem mit Blick darauf, dass vor allem Droh­nen­schläge gewöhn­lich starke Pro­teste aus­lösen und den bewaff­neten Auf­stand sogar noch anfeuern — der Bun­des­re­gie­rung dazu, "so weit wie mög­lich Dis­tanz zur ame­ri­ka­ni­schen Praxis (zu) wahren und diese in Bezug auf den afghanisch-​pakistanischen Kriegs­schau­platz zumin­dest unter stra­te­gi­schen Gesichts­punkten (zu) hinterfragen".

Das sei nicht aus­sichtslos, da die Regie­rung Obama selbst nicht völlig einig sei: Wäh­rend das State Depart­ment "stren­gere Kri­te­rien" befür­worte, "wonach gezielte Tötungen außer­halb der Kampf­zone in Afgha­nistan und Pakistan nach dem Maß­stab des Selbst­ver­tei­di­gungs­rechts begründet werden" müssten, spreche sich das Pen­tagon dafür aus, dass "prin­zi­piell sämt­liche Mit­glieder von Grup­pie­rungen, die mit al-​Qaida ver­bunden sind, zur Tötung frei­ge­geben" würden. Diese Unei­nig­keit gelte es zu nutzen.

Wer­be­of­fen­sive

Die Autoren der SWP-​Studie messen der The­matik durchaus Dring­lich­keit bei — nicht nur, weil die "gezielten Tötungen" häu­figer werden, son­dern auch, weil anzu­nehmen sei, dass die US-​Regierung Berlin und die EU bald stärker ein­be­ziehen werde.

In der deut­schen Haupt­stadt müsse man "darauf vor­be­reitet sein, dass Washington in abseh­barer Zeit (…) offensiv um inter­na­tio­nale Legi­ti­mität und Zustim­mung für seine Praxis" werben werde, heißt es in dem Papier über Absichten in Washington, die ide­elle und die mate­ri­elle Basis für "gezielte Tötungen" zu verbreitern.

Tat­säch­liche Anzei­chen dafür, dass Berlin seine still­schwei­gende Kom­pli­zen­schaft mit den "gezielten Tötungen" von US-​Militär und CIA auf­gibt, sind jedoch nicht zu erkennen.

Quelle: German For­eign Policy

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[1] Zitate hier und im Fol­genden aus: Peter Rudolf, Chris­tian Schaller: "Tar­geted Kil­ling". Zur völ­ker­recht­li­chen, ethi­schen und stra­te­gi­schen Pro­ble­matik gezielten Tötens in der Ter­ro­rismus– und Auf­stands­be­kämp­fung, SWP-​Studie S1, Januar 2012

[2] s. dazu Wie in Vietnam

[3] Deut­scher Bun­destag Druck­sache 17/​2884 vom 08.09.2010

[4] s. dazu Gezielte Tötungen

[5] s. dazu An den Grenzen des Rechts­staats und Unrechts­staaten

[6] Deutsch­land schränkt Wei­ter­gabe von Geheim­dienst­daten ein; www​.spiegel​.de 15.05.2011

[7] s. dazu An den Grenzen des Rechts­staats und Gezieltes Töten in großem Stil

[8] s. dazu Unrechts­staaten

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gelesen: 123 · heute: 3 · zuletzt: 21. Mai 2012

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