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Warten wir's ab

Sonntag, 29. Januar 2012-13:37 -|- Eingestellt von: |

Ein Gast­bei­trag von Hans Fricke | — Wären wir nicht an ähnliche Ver­an­stal­tungen im Deut­schen Bun­destag wie die am 26.Januar 2012 gewöhnt, dann müsste man sie als Lehr­stunde der Regie­rungs­ko­ali­tion zum Thema: "Wie macht man Demo­kratie zur Farce?" werten.

Die von Bun­des­re­gie­rung und Polit-​Medien Kar­tell als Aus­druck sel­tener par­tei­über­grei­fender Ein­mü­tig­keit und Ent­schlos­sen­heit des Bun­des­tages gefei­erte Ein­set­zung eines Unter­su­chungs­aus­schusses zur Auf­klä­rung der rechts­ex­tre­mis­ti­schen Ter­ror­welle bekam noch am glei­chen Tag durch Radio­mel­dungen über man­gelnde Bereit­schaft von Länder-​Innenministerien zur Übergabe ihrer Ermitt­lungs­er­geb­nisse an den Unter­su­chungs­saus­schuss einen emp­find­li­chen Dämpfer.

Auch die vom Gene­ral­bun­des­an­walt geäu­ßerten Vor­be­halte bezüg­lich der Offen­le­gung von Ermitt­lungs­er­geb­nissen geben Anlass für Befürch­tungen, dass auch dieser Unter­su­chungs­aus­schuss wie viele andere vor ihm auf­grund gegen­sätz­li­cher Inter­essen der Aus­schuss­mit­glieder und par­tei­tak­ti­schen Ver­hal­tens sehr bald an seine Grenzen stoßen werde.

Es sei nur daran erin­nert, dass der Ver­tei­di­gungs­aus­schuss des Bun­des­tages als Unter­su­chungs­aus­schuss seit dem 21.Januar 2010 ver­sucht hatte, den Luft­an­griff auf zwei Tank­last­wagen nahe dem afgha­ni­schen Kunduz mit 142 Opfern, dar­unter auch Kinder, der welt­weit als Kriegs­ver­bre­chen gewertet und für Empö­rung gesorgt hatte, auf­zu­klären. Im April gab die Bun­des­an­walt­schaft bekannt, dass das Ermitt­lungs­ver­fahren ein­ge­stellt wurde, weil weder die Vor­schriften des Völ­ker­straf­ge­setz­bu­ches noch die Bestim­mungen des Straf­ge­setz­bu­ches ver­letzt worden seien.

Im Vor­feld der Bun­des­tags­sit­zung am 26. Januar 2012 war die Absicht von Union und SPD nicht zu über­sehen, für einen Unter­su­chungs­aus­schuß zu stimmen, der mit "ange­zo­gener Hand­bremse" arbeitet, denn die über­wie­gende Mehr­zahl der Behör­den­chefs der Sicher­heits­or­gane und Innen­mi­nister in den zu unter­su­chenden Jahren kamen aus beiden Parteien.

Die in der Bun­des­tags­sit­zung und danach demons­trierte par­tei­über­grei­fende Einig­keit bei der Bekämp­fing des Rechts­ter­ro­rismus kann nicht dar­über hin­weg­täu­schen, dass die Inter­essen der im Unter­su­chungs­aus­schuss ver­tre­tenen Par­teien nicht unter­schied­li­cher sein können.

Die Bun­des­re­gie­rung dürfte nicht daran inter­es­siert sein, das Total­ver­sagen der Ermittler und die Kum­panei des Ver­fas­sungs­schutzes mit den Neo­nazis öffent­lich zu machen, son­dern wird viel­mehr ver­su­chen, Polizei und Geheim­diensten noch weit­rei­chen­dere Kom­pe­tenzen zu ver­schaffen, anstatt für mehr Trans­pa­renz in deren Arbeit zu sorgen.

Die SPD mit ihrer abwar­tenden Hal­tung und schließ­lich zöger­li­chen Zustim­mung zur Bil­dung eines Unter­su­chungs­aus­schusses ähnelte einem Jagd­hund, der zur Jagd getragen werden musste. Sie hatte zunächst geprüft, ob nicht eine Bund-​Länder-​Kommission geig­neter sei, denn Immerhin war auf dem Höhe­punkt der Mord­serie Otto Schily (SPD) Bun­des­in­nen­mi­nister, in Thü­ringen regierte eine große Koali­tion und in meh­reren Bun­des­län­dern stellte die SPD den Innen­mi­nister, sodass sich ihr Inter­esse an wei­teren Ent­hül­lungen über den Ver­fas­sungs­schutz in engen Grenzen hält.

Linke und Grüne, die am hef­tigsten einen Unter­su­chungs­aus­schuss gefor­dert hatten, sehen sich nun in ihm aus­ge­grenzt und benach­tei­ligt. Der Grüne Volker Beck warf Union und SPD "par­tei­po­li­ti­sches Kalkül" vor. Sie hätten den Aus­schuss absicht­lich so ange­legt, dass Linke und Grüne zusammen nicht genug Stimmen haben, um einen eigenen Beweis­an­trag zu beschließen und Zeugen vor­zu­laden — zum Bei­spiel Otto Schily. Der hatte nach dem Kölner Nagel­bom­ben­an­schlag im Juni 2004 vor­schnell einen rechts­ex­tremen Hin­ter­grund ausgeschlossen.

Eine mas­sive Behin­de­rung, denn in Unter­su­chungs­aus­schüssen sollte das Mehr­heits­prinzip nur ein­ge­schränkt gelten, um eine Kon­trolle der Mehr­heit zu garan­tieren. Dieses offen­sicht­liche par­tei­tak­ti­sche Vor­gehen von Union und SPD ver­an­lasste den taz–Leser Ulli Müller in seinem Kom­mentar zu schreiben:

"Wen wun­derts, dass die ein­zigen, die keinen Dreck am Ste­cken haben, aus­ge­grenzt werden. Es kann nicht im Inter­esse der Par­teien von Schwarz­braun­gelb oder SPD liegen, dass hier Ver­säum­nisse auf­ge­deckt werden."

Das erklärt wohl auch, warum die SPD bei der Ent­schei­dung über die Sitz­ver­tei­lung für den Unter­su­chungs­aus­schuss nicht wie eine Oppo­si­tion, son­dern wie eine Regie­rungs­partei gehan­delt hat.

Ange­sichts dieser Lage ist dem taz–Autor Robert von Seeve zuzu­stimmen, wenn er war­nend feststellt:

"Das scharfe Schwert der Oppo­si­tion, der Unter­su­chungs­aus­schuss, droht stumpf zu werden. Eine ganz große Koali­tion ist dafür verantwortlich."

Die bis­he­rigen Bemü­hungen der Innen­mi­nis­te­rien von Bund und Län­dern, die offen­sicht­liche Kum­panei zwi­schen Ver­fas­súngs­schutz und Neo­na­zismus sowie die Ver­stri­ckung des Inland­ge­heim­dienstes in rechte Morde und Bom­ben­an­schläge zu bestreiten, und das jah­re­lange angeb­liche Nicht-​Wissen und das Nicht-​Tun der Sicher­heits­or­gane auf Mängel in der Kom­mu­ni­ka­tion zwi­schen ihnen zurück­zu­führen, wurde auch in der Bera­tung über den Unter­su­chungs­aus­schuß von den Abge­ord­neten der Union fortgesetzt.

Auch Bun­des­in­nen­mi­nister Hans-​Peter Fried­rich (CSU) han­delte nach der Devise "Wir haben doch nichts gewusst", als er am 24.Januar 2012 im ZDF-​Morgenmagazin dazu wört­lich erklärte:

"Über viele Jahre hat man nicht gewusst, wer die Mörder sind in dieser Mord­serie. Es gab kei­nerlei Hin­weise darauf. Und jetzt muss man eben sehen, die Struk­turen so zu ver­än­dern, dass man da besser auch Erkennt­nisse hat."

Hoch­mo­dern aus­ge­rüs­tete Sicher­heits­or­gane, die ange­sichts von neun Morden an türkisch-​griechischen Klein­un­ter­neh­mern, die den Cha­rakter von Hin­rich­tungen trugen, nicht auf den Gedanken kommen, darin einen Hin­weis auf rechts­ex­tre­mis­ti­sche Tat­mo­tive zu erkennen, müssen sich fragen lassen, ob sie über­haupt wissen wollten, wer die Mörder sind.

Über den Rechts­ter­ro­rismus die von Fried­rich erhofften "bes­seren Erkennt­nisse" zu erlangen, ist in erster Linie eine Frage des Wil­lens und weniger eine Frage der Strukturen!

"Doch Fried­rich ist um eine Recht­fer­ti­gung der offen­kun­digen Ver­säum­nisse nicht ver­legen" meint Jacob Jung und zitiert aus dessen Erklä­rungen im ZDF-​Morgenmagazin:

'Aber sehen Sie: Es sind doch viele RAF-​Morde bis heute nicht auf­ge­klärt. Das pas­siert natür­lich schon, dass man bestimmten Dingen nicht auf den Grund kommt. Aber ich bin guten Mutes.'

Anstatt die Ver­säum­nisse der Sicher­heits­or­gane beim Namen zu nennen, als Vor­aus­set­zung für eine wir­kungs­volle Bekämp­fung des Neo­na­zismus und Rechts­ter­ro­rismus, bemüht Fried­rich den sinn­losen Ver­weis auf die RAF, um vom Fehl­ver­halten der eigenen Behörden abzu­lenken. Wahr­lich keine guten Aus­sichten, um bezüg­lich der Ent­schlos­sen­heit des Minis­ters dem Neo­na­zismus end­lich den Kampf anzu­sagen, wie dieser "guten Mutes" zu sein.

Das umso mehr, als er so kühn war zu behaupten, die Kon­se­quenzen aus der Nazi-​Mord-​Serie seien bereits gezogen. Das gemein­same Abwehr­zen­trum gegen Rechts­ex­tre­mismus (GAR) habe seine Arbeit auf­ge­nommen. Dar­über hinaus stünde der Aufbau der neuen "Neo-​Nazi-​Datei" unmit­telbar bevor.

Den wei­teren Ver­lauf seiner Aus­füh­rungen im ZDF-​Morgenmagazin wid­mete Fried­rich der umstrit­tenen Extre­mis­mus­klaussel sowie der Beob­ach­tung von Abge­ord­neten der Links­partei durch den Ver­fas­sungs­schutz - offenbar sein Lieb­lings­thema im Zusam­men­hang mit seiner und seiner Par­tei­freunde Auf­fas­sung von der Gefähr­dung der inneren Sicher­heit der BRD.

Es ist besorg­nis­er­re­gend wie der Bun­des­in­nen­mi­nister und seine Kabi­netts­kol­legin Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­terin Kris­tina Schröder (CDU), die scheinbar zu den aus­ge­wie­senen Exper­tinnen in Sachen Extre­mismus zählt, sich in Miss­ach­tung demo­kra­ti­scher Prin­zi­pien und des Grund­ge­setzes gegen­seitig ihre anti­kom­mu­nis­ti­schen Bälle zuwerfen.

Kris­tina Schröder hat die pol­ti­sche Land­schaft der BRD nicht nur mit ihrer Extre­mis­mus­klausel "berei­chert", jene Erklä­rung, die von jedem unter­schrieben werden muss, der offi­ziell gegen Nazis auf­treten will, sie setzt sich auch für die Initi­ie­rung und Finan­zie­rung von "Unter­richts­ma­te­rial" ein, mit dem Schüler bei­spiels­weise lernen sollen, dass die Zei­tung Neues Deutsch­land eine links­ex­tre­mis­ti­sche Publi­ka­tion und die Partei DIE LINKE eine links­ex­tre­mis­ti­sche Organ­sia­tion ist.

Eine Fami­li­en­mi­nis­terin, die ihre Amts­zeit dafür nutzt, dass unsere Jugend auf der Grund­lage der anti­kom­mu­nis­ti­schen Staats­dok­trin der BRD –Thomas Mann nannte den Anti­kom­mu­nismus die Grund­tor­heit unseres Jahr­hun­derts — zum Hass gegen alles Linke erzogen wird, ist das Letzte, was unsere Gesell­schaft braucht.

Die Frank­furter Rund­schau berich­tete in ihrer Aus­gabe vom 27. Januar 2012 unter der Über­schrift "Regie­rung bügelt Pro­teste ab", dass Juden und Mus­lime in Deutsch­land die Rück­nahme der Extre­mis­mus­klausel for­dern. Das erzwun­gene Bekenntnis zur Ver­fas­sung sei "ein Symbol für das Miss­trauen, mit dem die Regie­rung ihren Bür­gern begegnet".

Der Gene­ral­se­kretär des Zental­rats der Juden in Deutsch­land, Ste­phan Kramer, for­dert schwarz-​gelb auf, die umstrit­tene Bedin­gung für die För­de­rung von Initia­tiven und Pro­jekten zurückzunehmen.

Sonst werde man über eine Ver­fas­sungs­klage nach­denken, und der Vor­sit­zende des Zen­tral­rats der Mus­lime, Aiman Mazyek, erklärte, die Mus­lime hätten ein zen­trales Inter­esse, gegen alle "Ismen" vor­zu­gehen, auch "gegen die Ideo­lo­gi­sie­rung und Per­ver­tie­rung des eignen Glau­bens". Der Ein­satz gegen Extre­mismus sei aber in erster Linie Sache der Zivilgesellschaft.

Seit Jah­res­an­fang for­dert die Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­terin als Bedin­gung für die För­de­rung im Pro­gramm "Tole­ranz för­dern — Kom­pe­tenz stärken" von den Pro­jekt­trä­gern die Unter­zeich­nung einer "Demokratie-​Erklärung". Zudem müssen sich die Träger ver­pflichten, auch ihre Part­ner­or­ga­ni­sa­tionen auf ihre Ver­fas­sungs­treue über­prüfen zu lassen.

In einem bereits von vielen Bür­gern, dar­unter viele Pro­fes­soren, Ver­einen, Netz­werken, Aktionen, Insti­tuten, Uni­ver­si­täten und anderen Ein­rich­tungen sowie Ver­ei­ni­gungen der demo­kra­ti­schen Zivil­ge­sell­schaft unter­zeich­neten Aufruf gegen Gene­ral­ver­dacht und Bekennt­nis­zwang heißt es: "Wer sich gegen Rechts­ex­tre­mismus enga­giert, macht sich verdächtig!"

Wegen seiner her­aus­ra­genden Bedeu­tung für die gegen­wär­tige Aus­ein­an­der­set­zung mit der Täu­schung und bewussten Irre­füh­rung der Bevöl­ke­rung über Extre­mismus durch Bun­des­re­gie­rung und Kon­zern­me­dien nach­fol­gend der volle Wort­laut des Aufrufs:

"In der Koali­ti­ons­ver­ein­ba­rung der Bun­des­re­gie­rung wurde beschlossen, die Bun­des­pro­gramme gegen Ras­sismus, Anti­se­mi­tismus und Rechts­ex­tre­mismus aus­zu­weiten. Auch die Ausei­an­der­set­zung mit Links­ex­tre­mismus wurde zur Ziel­set­zung erklärt. Dagegen wurde in einer unter dem Titel 'Fol­gen­reiche Realitätsverleugnung:

Das neue Extre­mis­mus­be­kämp­fungs­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung' ver­öf­fent­lichten Erklä­rung u.a. ein­ge­wandt, dass dieser Neu­ak­zen­tui­rung der Bun­des­pro­gramme keine fach­lich begrün­dete Pro­blem­dia­gnose, son­dern das poli­ti­sche Motiv zu Grunde liegt, eine ver­än­derte Gefahr­fen­dia­gnose durch­zu­setzen; eine Gefah­ren­dia­gnose, die auf einer nicht akzep­ta­blen Gleich­set­zung linker Gesell­schafts­kritik mit anti­de­mo­kra­ti­schen und ras­sis­ti­schen Posi­tionen basiert.

Zu befürchten war, dass dies zu einer Aus­gren­zung anti­ras­sis­ti­scher Initia­tiven und Pro­jekte aus dem Kreis der­je­nigen führen wird, die als Ange­hö­rige der demo­kra­ti­scheen Zivil­ge­sell­schaft und damit als legi­time Gegner des Rechts­ex­tre­mismus aner­kannt werden.

Diese Befürch­tung hat sich nun­mehr bestä­tigt. Bei der Ver­lei­hung des säch­si­schen För­der­preises für Demo­kratie wurde den­je­nigen, die diese Ehrung erhalten sollten, abver­langt, vorab eine Erklä­rung zu unterzeichnen.

In dieser sollten sie bestä­tigen, dass sie sich selbst 'zur frei­heit­li­chen demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land bekennen'; weiter war zu bestä­tigen, 'dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner aus­ge­wählten Orga­ni­sa­tionen, Refe­renten etc. sich eben­falls zu den Zielen des Grund­ge­setzes ver­pflichten', sowie dass 'kei­nes­falls der Anschein erweckt werden darf, dass eine Unter­stüt­zung extre­mis­ti­scher Struk­turen durch die Gewäh­rung mate­ri­eller oder imma­te­ri­eller Leis­tungen Vor­schub geleistet wird'.

In diesem Zusam­men­hang wurde auch bekannt, dass eine ent­spre­chende Erklä­rung künftig von allen Pro­jekten und Ini­ta­tiven gefor­dert werden soll, die staat­liche För­der­mittel für demo­kra­ti­sches und men­schen­recht­li­ches Enga­ge­ment beantragen.

Wir erklären hiermit, dass wir uns der Abgabe einer sol­chen Gesin­nungs­er­klä­rung ver­wei­gern werden und for­dern auch alle betrof­fenen Kol­le­gInnen, Initia­tiven und Pro­jekte dazu auf, eine solche Bekennt­nis­zu­mu­tung prin­zi­pell abzulehnen.

Die For­de­rung, die eigene demo­kra­ti­sche Hal­tung aus­drück­lich nach­zu­weisen, erscheint nur vor dem Hin­ter­grund eines ent­ge­gen­ste­henden Gene­ral­ver­dachts sinn­voll, den es dann im Ein­zel­fall zu wider­legen gilt. Es ist aber nicht hin­nehmbar, dass ein staat­li­cher Gene­ral­ver­dacht gegen alle eta­bliert wird, die sich gegen Ras­sismus und Rechts­ex­tre­mismus engagieren.

Denn damit wird jedes Enga­ge­ment gegen Ras­sismus und Rechts­ex­tre­mismus poli­tisch ver­dächtig gemacht. Pro­jekten und Initia­tiven wird zuge­mutet, sich selbst, ihre Mitarbeiter/​Innen und Koope­ra­ti­ons­partner anti­de­mo­kra­ti­scher Ten­denzen zu ver­däch­tigen und ent­spre­chend zu überwachen.

Staat­lich ver­ord­netes Miss­trauen gegen­über Bürger/​Innen ist aber mit einer demo­kra­ti­schen poli­ti­schen Kultur nicht ver­einbar, son­dern ein Merkmal auto­ri­tärer Regime. Eigent­lich sollten nach dem Ende der Nazi-​Herrschaft und des DDR-​Regimes die Zeiten vorbei sein, in denen sich selbst­b­wusste enga­gierte Bür­ge­rinnen und Bürger ver­dächtig machen."

Das Alter­na­tive Kultur– und Bil­dungs­zen­trum Pirna (Akubiz) will als erster säch­si­scher Verein gegen die umstrit­tene Demo­kra­tie­er­klä­rung des Frei­staates Sachsen klagen. Dabei beruft sich der Verein auf ein Gut­achten des juris­tis­ti­schen Dienstes des säch­si­schen Land­tages, wonach die Erklä­rung als ver­fas­sungs­widrig ein­ge­stuft wurde.

Auch das Land Berlin hat beim Bund Wider­spruch gegen die Kopp­lung der Demo­kra­tie­er­klä­rung an die För­de­rung der Träger ein­ge­legt. In seiner Begrün­dung beruft sich das Land auf ein Gut­achten des Ver­wal­tungs­recht­lers Prof. Dr. Ulrich Battis, nach dem Teile der Erklä­rung "ver­fas­sungs­recht­lich bedenk­lich" seien und gegen den Artikel 3 des Grund­ge­setzes ver­stoßen würden.

Ein für Bun­des­tags­vi­ze­prä­si­dent Wolf­gang Thierse (SPD) erstelltes Gut­achten, dass der Frank­furter Rund­schau vor­liegt, stellt fest, anders als bei Ver­be­am­tung oder Ein­bür­ge­rung habe der Staat in einem bloßen Zuwen­dungs­ver­hältnis kein Recht, ein Bekenntnis zur freiheitlich-​demokratischen Grund­ord­nung zu ver­langen. Im Gut­achten des Wis­sen­schaft­li­chen Dienstes des Bun­des­tages heißt es:

"Eine bestimmte Mei­nung nicht zu haben bzw. nicht äußern zu wollen, fällt in den Schutz­be­reich des Arti­kels 5 Abs. 1 GG. Die Mei­nungs­frei­heit, die ihrer­seits kon­sti­tu­ie­rend für die Demo­kratie ist, lässt selbst eine kri­ti­sche Ausei­an­der­set­zung mit Ver­fas­sungs­grund­sätzen und –werten zu."

Sachsen-​Anhalts Innen­mi­nister Holger Hövel­mann (SPD) erklärte, die Bun­des­re­gie­rung schaffe mit der Klausel ein "Klima des Miss­trauens". "Es hat Jahre gedauert, um die Men­schen zu moti­vieren, sich gegen rechts zu enga­gieren", sagte Hövel­mann. Nun sähen sich die Struk­turen einem Gene­ral­ver­dacht ausgesetzt.

Trotz dieses beschä­menden Nachhilfe-​Unterrichts hält die Bun­des­re­gie­rung an der Extre­mis­mus­klausel fest und beweist damit ein wei­teres Mal, was sie von Grund­sätzen der Demo­kratie und vom Grund­ge­setz hält, sofern diese ihren Plänen ent­gegen stehén - näm­lich nichts !

Die gleiche politisch-​ideologische Ver­bohrt­heit beweist Bun­des­in­nen­mi­nister Fried­rich (CSU) bei seinem Fest­halten an der geheim­dienst­li­chen Über­wa­chung von Abge­ord­neten der Partei DIE LINKE.

Es gebe "tat­säch­liche Anhalts­punkte", dass es "der Linken, jeden­falls Teilen davon, um die Errich­tung der Dik­tatur des Pro­le­ta­riats marxistisch-​leninistischer Prä­gung geht", erklärte er am 26.Januar 2012 in der Aktu­ellen Stunde im Deut­schen Bundestag.

Des­halb habe er das Bun­desamt für Ver­fas­sungs­schutz ange­wiesen, die Liste der zu beob­ach­tenden Linkspartei-​Abgeordneten (27 im Bund, 21 in den Land­tagen) min­des­tens einmal im Jahr zu über­prüfen und zu aktualisieren.

Der Innen­ex­perte der Links­frak­tion, Jan Korte, sprach von einem "schier unglaub­li­chen Vor­gang". Die Beob­ach­tung der Linken durch den Inlands­ge­heim­dienst sei anti­de­mo­kra­tisch; sie zer­störe "das Ver­trauen in die Politik vor Ort" und die Chan­cen­gleich­heit der Par­teien. Das Ein­treten seiner Partei gegen Krieg und Sozi­al­abbau sei demo­kra­tisch legitim.

Ver­dien­ter­weise ver­hed­dern sich die Ver­fechter der geheim­dienst­li­chen Über­wa­chung der Links­partei in Bun­des­re­gie­rung und Bun­destag in ihren eigenen Lügen. So hatte Innen­mi­nister Fried­rich bisher erklärt, es gebe keine Über­wa­chung mit nach­rich­ten­dienst­li­chen Mit­teln, allein offen zugäng­liche Quellen würden verwendet.

Mit seinem Ein­ge­ständnis am 25.01.2012: "Sieben Länder beob­achten mit nach­rich­ten­dienst­li­chen Mit­teln den ganzen Lan­des­ver­band oder nur Split­ter­gruppen wie die Kom­mu­nis­ti­sche Platt­form", beschei­nigte der oberste Ver­fas­sungs­schützer in Nie­der­sachsen, Hans-​Werner Wargel, Innen­mi­nister Fried­rich, damit die Unwahr­heit gesagt zu haben.

Nicht anders erging es dem CSU-​Bundestagsabgeordneten Hans-​Peter Uhl, der sich über die Gleich­set­zung von "Beob­achten und Über­wa­chen" durch Redner der Linken beschwerte, "als wären da Abhören im Spiel oder ähnliche nach­rich­ten­dienst­liche Mittel. Das ist nicht korrekt".

Es würden nur "offene Quellen" genutzt. Er musste sich vom Linken-​Politiker Bock­hahn, der auch im Geheim­dienst­kon­troll­gre­mium sitzt, sagen lassen, dass ein­zelne Länder offen erklärt hätten, nach­rich­ten­dienst­liche Mittel ein­zu­setzen. Die Erkennt­nisse nutze wie­derum auch das Bun­desamt für Verfassungsschutz.

Wenn es außerdem noch eines ganz kon­kreten Beweises bedarf, dann sei auf die Ver­fas­sungs­schutz­akte zu Frak­ti­ons­chef Gregor Gysi ver­wiesen, denn sie ent­hält nach­weis­lich nach­rich­ten­dienst­lich beschaffte Unterlagen.

In einem Schreiben des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­riums an das Ver­wal­tungs­ge­richt Köln wird erklärt, warum Gysi Teile der Akten vor­ent­halten wurden und viele Seiten geschwärzt sind: "Bei Blatt 18 bis 24 han­delt es sich um eine Über­sen­dung von nach­rich­ten­dienst­lich beschafften Unter­lagen an das BFV", zitiert dpa aus dem Schreiben.

In seinem Brief an den Bun­des­prä­si­denten, den Bun­des­tags­prä­si­denten und die Bun­des­kanz­lerin vom 23.01.2012 weist Gregor Gysi mit Nach­druck darauf hin, dass mit der Über­wa­chung der 27 Bun­des­tags­ab­ge­ord­neten der Links­partei das Grund­ge­setz schwer­wie­gend und in mehr­fa­cher Hin­sicht ver­letzt wird:

"Der Bun­destag ins­ge­samt wird durch diese Vor­ge­hens­weise miss­achtet und in seinen Rechten ver­letzt. Der Bun­destag hat unter anderem die Funk­tion, die Tätig­keit der Geheim­dienste in Deutsch­land zu kon­trol­lieren. Die Tat­sache, dass ein Geheim­dienst diese Funk­tion umdreht und meint, selbst Abge­ord­nete über­wa­chen zu dürfen, ist nicht hinnehmbar."

Im glei­chen Brief macht Gysi auf einen wei­teren skandlösen Sach­ver­halt auf­merksam, der einem "Ding aus den Toll­haus" nahe kommt:

"Mit der abso­luten Mehr­heit der Mit­glieder des Deut­schen Bun­des­tages wurden die Abge­ord­nete Petra Pau zur Vize­prä­si­dentin und der Abge­ord­nete Steffen Bock­hahn zum Mit­glied des geheimen Kon­troll­aus­schusses gewählt. Es ist des­halb auch eine Brüs­kie­rung der Mehr­heit der Mit­glieder des Bun­des­tages, wenn unab­hängig davon diese Abge­ord­neten vom Inlands­ge­heim­dienst über­wacht werden.

Beson­ders bemer­kens­wert ist der Umstand, dass der Abge­ord­nete Steffen Bock­hahn im Kon­troll­aus­schuss die Tätig­keit der Geheim­dienste kon­trol­lieren soll, wobei sich einer der Geheim­dienste das Recht nimmt - quasi in Revanche — den Abge­ord­neten Steffen Bock­hahn zu überwachen."

Es stellt sich die Frage, warum Bun­des­in­nen­mi­nister Fried­rich wider bes­seres Wis­sens von der Links­partei die oben zitierten Schre­ckens­sze­nario an die Wand malt, obwohl er besser als jeder andere weiß, dass seine Ver­schwö­rungs­theo­rien von der "Errich­tung der Dik­tatur des Pole­ta­riats marxistisch-​leninistischer Prä­gung" und der "Besei­ti­gung des Rechtes auf all­ge­meine freie Wahlen" durch die Links­partei jeder Grund­lage entbehren?

Die Ant­wort scheint ebenso simpel wie nachvollziehbar:

Mit der Über­wa­chung von mehr als einem Drittel der Mit­glieder der Frak­tion DIE LINKE im Bun­destag wird ver­sucht, den Wäh­le­rinnen und Wäh­lern Angst zu machen. Sie sollen im Unter­schied zu den anderen Bun­des­tags­par­teien Hem­mungen bekommem, die Partei DIE LINKE zu wählen. Hinzu kommt, dass Bür­ge­rinnen und Bürger davon abge­halten werden sollen, Mit­glieder der Links­partei zu werden.

In seinem Bei­trag "Wer NPD sagt, muss auch Links­partei sagen" zitiert Jacob Jung die fol­gende Erklä­rung des Bun­des­in­nen­mi­nis­ters im ZDF-​Magazin am 24.01.2012:

"Sie müssen bedenken, wir haben auch Spit­zen­funk­tio­näre der NPD in Par­la­menten. Wenn man die allgmeine For­de­rung auf­stellt, es darf der Ver­fas­sungs­schutz über­haupt nicht mehr beob­achten, was Abge­ord­nete machen, also Zei­tungen aus­werten, Rund­funk­an­spra­chen aus­werten, dann müsste ich ja sofort auch die Beob­ach­tungen dieser NPD-​Spitzenfunktionäre ein­stellen. Das kann ja nicht sein."

"Mit diesem State­ment", so Jacob Jung weiter,"stellt Fried­rich einen absurden Zusam­men­hang zwi­schen der rechts­ex­tremen NPD und Links­partei her, der selbst den Mode­rator irri­tiert. Dieser quit­tiert die Äuße­rung des Innen­mi­nis­ters mit: 'Ich glaube, Sie haben mit dieser Aus­sage einen Ball ins Rollen gebracht, der sicher­lich über den Tag noch wei­ter­laufen wird.'

In der Tat lässt sich der Bun­des­in­nen­mi­nister tief in die Karten schauen und zeigt deut­lich, worum es ihm geht: DIE LINKE soll durch die fort­ge­setzte und immer wieder öffent­lich gemachte Beob­ach­tungs­praxis der Ver­fas­sungs­schützer in ein kri­mi­nells Licht gerückt werden.

Den Men­schen wird sug­ge­riert, dass sie selber leicht in Kon­flikt mit Gesetz und Ver­fas­sungs­schutz geraten können, wenn sie sich inner­halb der Links­partei enga­gieren oder öffent­lich linke Posi­tionen ver­treten. Das Innen­mi­nis­te­rium nutzt seine Macht und seinen Ein­fluss, um unrecht­mäßig in die freie poli­ti­sche Mei­nungs­bil­dung und in die demo­kra­ti­schen Pro­zesse ein­zu­greifen und wäre damit eigent­lich selber ein Fall für den Verfassungsschutz."(!)

Aus alledem zieht die Vor­sit­zende der Links­partei , Gesine Lötzsch, den Schluss, dass Fried­rich sich mit seiner Gleich­set­zung der Beob­ach­tung von NPD und Links­partei "unter der geis­tigen Armuts­grenze" befinde und dabei sei, mit dem Holz­hammer die Ver­fas­sung zu zertrümmern.

Dem par­la­men­ta­ri­schen Geschäfts­führer der SPD, Thomas Opper­mamm, ist zuzu­stimmen, wenn er konstatiert:

"Minister Fried­rich ist mit seiner Auf­gabe überfordert."

© Hans Fricke

Hans Fricke ist Autor des 2010 im GNN-​Verlag erschie­nenen Buches "Eine feine Gesellschaft" — Jubiläumsjahre und ihre Tücken - 250 Seiten, Preis 15.00 Euro, ISBN 978 – 3-​898 – 341-​2

Quelle: via eMail an Mein Poli­tik­blog. Dan­ke­schön, Hans Fricke!

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